Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen

Aktuelles aus dem Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen
Alle Geflügelhalter (gewerblich und privat) im Landkreis Sömmerda werden aufgefordert,
ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und konsequent anzuwenden:
Die Geflügelhaltung sollte nur von autorisierten Personen betreten werden.
Es ist darauf zu achten, dass nur betriebseigene Arbeitsgeräte verwendet werden.
Geflügel ist nur in geschützten Stallbereichen, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben,
zu füttern. Auslaufbereiche sind unattraktiv für Wildvögel zu gestalten (kein
Oberflächenwasser), Oberflächenwasser sollte nicht zur Tränke verwendet werden.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen
kann, sind effektiv vor Vogeleinflug und Verunreinigungen durch Wildvögel zu schützen.
Geflügelbestände mit über 1000 Tieren haben zusätzlich die Anforderungen nach § 6
Geflügelpestverordnung einzuhalten.
Weiterhin ist zu beachten:
Bei Leistungsminderung (verringerte Legeleistung, verminderte Futteraufnahme,
veränderte Eierschalen, vermehrtes Auftreten von Windeiern) oder bei täglichen Verlusten
von mindestens 3 Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als 2
% bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren ist durch den Tierarzt unverzüglich
die Ursache feststellen zu lassen. Dabei ist immer auch auf Influenzaviren des Subtypes
H5 und H7 zu untersuchen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sömmerda, Wielandstr. 4, 99610 Sömmerda, Tel.: 03634 354533.
Dr. Thiele
Amtstierärztin