118_2015_11_17_ Saale-Orla-Kreis auf Wintersaison vorbereitet

Landratsamt
Saale-Orla-Kreis
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Elisabeth Rau
Mandy Käßner
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Mobil (0176) 14880-008/-009
Fax: (03663) 488-484
[email protected]
MEDIENINFORMATION
Nr. 118 / 17. November 2015
Vorbereitung auf
die kommende Wintersaison
Kontaktadresse
07907 Schleiz
Oschitzer Straße 4
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Internet
www.saale-orla-kreis.de
Fachdienstleiter Kreisstraßen Andreas Freund: „Die Vorbereitungen für die kommende
Winterdienstsaison laufen auf Hochtouren.“
Schleiz. Der Bauhof des Saale-Orla-Kreises ist mit insgesamt zwölf Fahrzeugen –
ausgerüstet mit der notwendigen Streu- und Räumtechnik – bereit für die anstehende
Wintersaison im Saale-Orla-Kreis. Für die 78 Kreisstraßen mit einer Gesamtlänge von
275 Kilometern wurden u.a. bereits 1.400 Tonnen Salz an den drei Standorten des
Kreisbauhofes in Bad Lobenstein, Pößneck und Schleiz eingelagert.
Seit Anfang November errichten die Mitarbeiter des Kreisbauhofes außerdem an besonders
von Verwehungen gefährdeten Straßenabschnitten Schneefangzäune. „Aufgrund der
topographischen Gegebenheiten stellt hierbei u.a. die Kreisstraße 302 zwischen Tausa und
Bucha eine besondere Herausforderung dar.
Diese Straße wurde zum 01. Januar 2015
übrigens von einer Landes- zu einer Kreisstraße herabgestuft“, informiert Andreas Freund,
Fachdienstleiter Kreisstraßen im Landratsamt Saale-Orla-Kreis. Schneeverwehungen können
zu Verkehrsgefährdungen führen und erhebliche Probleme bereiten. „Mit Schneezäunen lässt
sich ein wirksamer Schneeschutz durchführen. Die Mitarbeiter des Kreisbauhofes stellen
jedes Jahr ca. 8.000 Meter Schneefangzäune im Kreisgebiet auf“, berichtet Freund. Die Zäune
werden bereits im Herbst quer zur Hauptwindrichtung entlang gefährdeter Strecken auf- und
im Frühjahr wieder abgebaut. An beiden Seiten der Schneezäune lagert sich Schnee ab. So
wird die Straße vor größeren Verwehungen geschützt. Damit dies funktioniert, sollte der
Abstand von den Straßen das zwölf- bis 15-fache der Zaunhöhe betragen. Dabei lässt es sich
nicht vermeiden, auch angrenzende Privatgrundstücke zu nutzen. Die hierfür erforderliche
Duldungspflicht der Eigentümer ist gesetzlich klar im Thüringer Straßengesetz (ThürStrG,
§ 26, Abs. 1) geregelt.
Wort-/Zeichenzahl (mit Leerzeichen): 223/ 1750
Bildname:
Bilderklärung:
Bildautor:
Winterdienst. JPG
Mitarbeiter des Kreisbauhofes Schleiz treffen an der K 302 (ehemalige L 2350) bei Bucha
Vorkehrungen für den Winter.
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Pressesprecherin
Elisabeth Rau
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