Landratsamt Saale-Orla-Kreis Ansprechpartner Elisabeth Rau Mandy Käßner Telefon (03663) 488-208/-209 Mobil (0176) 14880-008/-009 Fax: (03663) 488-484 [email protected] MEDIENINFORMATION Nr. 118 / 17. November 2015 Vorbereitung auf die kommende Wintersaison Kontaktadresse 07907 Schleiz Oschitzer Straße 4 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Internet www.saale-orla-kreis.de Fachdienstleiter Kreisstraßen Andreas Freund: „Die Vorbereitungen für die kommende Winterdienstsaison laufen auf Hochtouren.“ Schleiz. Der Bauhof des Saale-Orla-Kreises ist mit insgesamt zwölf Fahrzeugen – ausgerüstet mit der notwendigen Streu- und Räumtechnik – bereit für die anstehende Wintersaison im Saale-Orla-Kreis. Für die 78 Kreisstraßen mit einer Gesamtlänge von 275 Kilometern wurden u.a. bereits 1.400 Tonnen Salz an den drei Standorten des Kreisbauhofes in Bad Lobenstein, Pößneck und Schleiz eingelagert. Seit Anfang November errichten die Mitarbeiter des Kreisbauhofes außerdem an besonders von Verwehungen gefährdeten Straßenabschnitten Schneefangzäune. „Aufgrund der topographischen Gegebenheiten stellt hierbei u.a. die Kreisstraße 302 zwischen Tausa und Bucha eine besondere Herausforderung dar. Diese Straße wurde zum 01. Januar 2015 übrigens von einer Landes- zu einer Kreisstraße herabgestuft“, informiert Andreas Freund, Fachdienstleiter Kreisstraßen im Landratsamt Saale-Orla-Kreis. Schneeverwehungen können zu Verkehrsgefährdungen führen und erhebliche Probleme bereiten. „Mit Schneezäunen lässt sich ein wirksamer Schneeschutz durchführen. Die Mitarbeiter des Kreisbauhofes stellen jedes Jahr ca. 8.000 Meter Schneefangzäune im Kreisgebiet auf“, berichtet Freund. Die Zäune werden bereits im Herbst quer zur Hauptwindrichtung entlang gefährdeter Strecken auf- und im Frühjahr wieder abgebaut. An beiden Seiten der Schneezäune lagert sich Schnee ab. So wird die Straße vor größeren Verwehungen geschützt. Damit dies funktioniert, sollte der Abstand von den Straßen das zwölf- bis 15-fache der Zaunhöhe betragen. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, auch angrenzende Privatgrundstücke zu nutzen. Die hierfür erforderliche Duldungspflicht der Eigentümer ist gesetzlich klar im Thüringer Straßengesetz (ThürStrG, § 26, Abs. 1) geregelt. Wort-/Zeichenzahl (mit Leerzeichen): 223/ 1750 Bildname: Bilderklärung: Bildautor: Winterdienst. JPG Mitarbeiter des Kreisbauhofes Schleiz treffen an der K 302 (ehemalige L 2350) bei Bucha Vorkehrungen für den Winter. Landratsamt Saale-Orla-Kreis Pressesprecherin Elisabeth Rau 1 von 1
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