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Preis- und Leistungsverzeichnis
Januar 2017
s
• Kapitel A:
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr
für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr,
Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft,
Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)
• Kapitel B:
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der
Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften,
Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden.
• Kapitel C:
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer
Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden
Deutscher Sparkassenverlag – Urheberrechtlich geschützt
© DSV 101 580 000 – EHP 0550 104.11
• Kapitel D:
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige
Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden
Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand
einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des
Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu
urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
angemessenes Entgelt verlangen.
1
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,
Sonstiges
Dienstleistung
Preis in EUR
1.
Sparkonto
1.1
Abtretung von Sparkassenbriefen
- im Todesfall
- Schenkung o. ä.
1.2
20,00
25,00
Verpfändung Mietkaution
- für Kunden
- für Neukunden
1.3
Aufbewahrung eines Sparkassenbuches
1.4
Wertstellung
25,00
25,00
15,00
jährlich
- Bareinzahlung Sparkonto
- Barauszahlung Sparkonto
1.5
Einzahlungstag
Auszahlungstag
Zinsbescheinigung/Ersatzsteuerbescheinigung und Saldenbestätigung
(Wertpapiere siehe Pkt. 5.1)
- manuell erstellt
Berechnung nach Zeitaufwand
maschinell erstellt
1.6
pro Stunde 50,00
mindestens 15,00
pro Stück
15,00
Verlust eines Sparkassenbuches
Auszahlung ohne Buchvorlage und ohne Durchführung eines Aufgebotsverfahrens
Durchführung eines Aufgebotsverfahrens durch die Sparkasse
10,00*
25,00*
*Wird nicht erhoben, wenn der Verlust auf im Verantwortungsbereich der Sparkasse liegenden Gründen beruht.
1.7
Sonstige Vorgänge
Verträge zugunsten Dritter pro Konto
Sperren von Sparkassenbüchern zwecks Einschränkung
der Legitimationswirkung (Kennwortvereinbarung)
2.
20,00
pro Konto
10,00
jährlich
-,15,00
Kontoüberziehungen
Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen
eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die
vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine
Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten
Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen
Vorschriften.
3.
Sonstige Kredite
3.1
Jahreskontoauszüge / Steuerbescheinigungen für Darlehen
- Archivierung im elektronischen Postfach in der Langzeitablage
- papierhafter Versand pro Darlehensauszug – Ausnahme S-Privatkredite-
2
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,
Sonstiges
Dienstleistung
4.
Wertpapiere
4.1
Depotleistungen
Preis in EUR
- Depotpreis
- Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren
Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis des Bestandes am Stichtag
- Inhaberschulverschreibungen der
Stadtsparkasse Wedel
- Girosammelverwahrung
- Streifbandverwahrung
- Wertpapierrechnung
- Mindestpreis
Sofern die Depotnutzung ausschließlich über OnlineBanking abgewickelt wird, beträgt der Depotpreis
sowie die Preise für Transaktionsleistungen (inkl. der
Mindestgebühr) die Hälfte der jeweiligen
Normalkonditionen
üblicher Depotpreis
0,14875
0,14875
0,14875
19,04
- Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden
- Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- unterjährige Depotaufstellung
- Erträgnisaufstellung
- Depotübertragung
- Jahressteuerbescheinigung
4.2
% vom Kurswert
% vom Kurswert
% vom Kurswert
p.a.
pro Seite 2,98
mind. 17,85
pro Seite 5,85
mind. 17,85
pro Seite 2,98
mind. 17,85
nur fremde Kosten
unentgeltlich
Effektive Stücke
- Einlieferung
- Einzug von fälligen Wertpapieren und Gutschrift auf Girokonto
(sofern Institut nicht Zahlstelle ist)
65,21 pro Einlieferung
fremde Kosten, zzgl. 5,95
pro Gattung, mind. 17,85
0,30% vom Einlösungsbetr.
mindestens 17,85,
maximal 119,00
Zzgl. fremde Kosten in Höhe von 3,98 Euro pro Mantel
- Einzug von Coupons und Gutschrift auf Girokonto
(sofern Institut nicht Zahlstelle ist)
0,60% vom Einlösungsbetr.
mindestens 17,85,
maximal 29,75
Zzgl. fremde Kosten in Höhe von 3,98 Euro pro Coupon
- Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu
vertretende Umstände verursacht)
nach Aufwand
3
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,
Sonstiges
Dienstleistung
4.3
Preis in EUR
Transaktionsleistungen
- An- und Verkauf von Wertpapieren
- Eigene Kosten
- Provision
- Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, Genussscheine,
Zerobonds, Investmentanteile (zum jeweiligen
Ausgabe-/Rücknahmepreis), Bezugsrechte,
Ausübung von Bezugsrechten bzw. Optionsscheinen
- Festverzinsliche Wertpapiere
- Investmentanteile der Sparkassenorganisation
(zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis)
- Investmentanteile andere Anbieter
(zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis)
1 % vom Kurswert
0,50
% vom Kurswert
kostenlos
1 % vom Kurswert
- Limite
- Erteilung (Limitpreise werden nur bei
Nicht- Ausführung des Auftrages berechnet)
- Änderung
- Streichung
- Verlängerung
5,00
5,00
5,00
5,00
- Fremdkosten in- und
ausländische Börsen,
sonstige Handelsplätze
Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des
Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart
bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder
auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten
für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem
Wertpapierberater erfragen.
- Umlagegebühr
Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand
verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.
- Kapitaltransaktionen
Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot;
Optionsscheinausübung
- Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers
1 % vom Kurswert
- Mindestpreis
5,00 im Inland
10,00 im Ausland
4.4
Fremde Spesen und Auslagen
Fremde Spesen und Auslagen, wie z. B. Porti, Courtagen, Steuern und Brokerprovisionen und
Liefergebühren, werden separat in Rechnung gestellt.
4
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,
Sonstiges
Dienstleistung
5.
Preis in EUR
Safes/Verwahrstücke
Schließfächer Hauptstelle (Untergeschoss) – Zugang nur während der Geschäftszeiten
Schließfachtyp
I
II
III
IV
V
Fachgröße
(Höhe x Breite)
3,3 x 24,2 x 36,3 cm
8,8 x 24,2 x 36,3 cm
13,8 x 24,2 x 36,3 cm
18,3 x 24,2 x 36,3 cm
30,0 x 26,0 x 38,5 cm
Mindestpreis pro Jahr inkl. Mwst.
VI
60,0 x 56,5 x 55,0 cm
535,50
ohne Innenbox
(alternativ: 59,50 Euro monatlich)
47,60
71,40
95,20
119,00
178,50
ohne Innenbox
Bei der Angabe der Größe handelt es sich um „Circa-Angaben“ der Innenmaße der Schließfachboxen.
Die Gebühren für die Schließfächer verdoppeln sich für Nichtkunden.
Neueinrichtung von Schließfächern für Kunden
Neueinrichtung von Schließfächern für Nichtkunden
Einlagerung von Verwahrstücken
inkl. Mwst.
einmalig 11,90
einmalig 23,80
kein Angebot
5
A.
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und
Geschäftskunden
Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke,
Sonstiges
6.
Sonstiges
6.1
Duplikate von Erträgnisaufstellungen1
mind. 15,00
(siehe auch unter Sparkonto Pkt. 1,5 und Wertpapiere Pkt. 5.1)
Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
6.2
Auf Wunsch des Kunden vorgenommene
- Telefonate
- Telefaxe
- Fernschreiben
- Fotokopien
- Nachforschungen
- zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen
nach Aufwand
nach Aufwand
nach Aufwand
nach Aufwand
unentgeltlich
(soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des
Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht)
- sonstige Nachforschungen
(soweit durch vom Kunden zu vertretende
Umstände verursacht)
6.3
50,00
15,00
je nach Aufwand
mindestens
Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
für Wertpapiere gilt Pkt. 5.1
6.4
Bankauskunft im Auftrag des Kunden
6.5
Bankbürgschaft (Aval)
EUR/Stunde
nach Aufwand
50,00 EUR/Stunde
50,00
Lfd. Avalgebühr 2,5 % p.a., mindestens 30,00 € pro Quartal
Bearbeitungsgebühr und Urkundenpreis 50,00 €
6.6
Abwicklung von Erbfällen
- Mindestpreis
- bei Finanzamtsmeldung (Erbschaftssteuer)
- bei Erbschaftsvollmachten
25,00
zzgl. 20,00
zzgl. 10,00
6.7
Bescheinigungen
6.8
Unterschriftsbestätigungen/Identifizierungsbescheinigungen
6.9
Edelmetalle An- und Verkauf
mind.15,00 EUR nach Aufwand
5,00
1,00 % vom Euro-Gegenwert
6
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Dienstleistung
I.
Preis in EUR
Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto)
1.a Preismodelle für Privatkonten
KompaktGiro p.M.
Bareinzahlungen
Barauszahlungen (5 Freiposten)
Überweisungen / Daueraufträge beleghaft
Scheckeinreichungen
Kontoauszug ab dem 2. Auszug pro Monat
4,50
0,50
1,00
1,00
1,00
0,25
- Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse
des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen -
MehrwertGiro p.M.
(Pauschal-Modell)
9,95
Basiskonto MehrwertGiro p.M.
(Pauschal-Modell)
9,95
Basiskonto Online p.M.
Bareinzahlungen
Barauszahlungen (5 Freiposten)
Überweisungen/ Daueraufträge beleghaft
Scheckeinreichungen
Kontoauszug ab dem 2. Auszug pro Monat
6,50
0,50
1,00
1,00
1,00
0,25
- Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse
des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen -
1.b Preismodelle für Geschäftsgirokonten
Kontoführungsgebühr
Bareinzahlungen
Barauszahlungen, 5 frei, danach
Überweisungseingang
Überweisungen Daueraufträge beleghaft
Überweisungen Daueraufträge beleglos
Lastschrifteinreichungen – nur noch beleglos
Lastschrifteinlösung / POS Zahlungen Sollbuchung
Scheckeinlösung Sollbuchung
Scheckgutschrift
Einrichtung S-Zentral
4,95
0,60
0,60
0,30
0,60
0,10
0,10
0,30
0,60
1,00
5,00
- Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse
des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen -
7
B.
2.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Kontoauszug (pro Vorgang)
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form,
Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren
Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über
das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang)
- Bei Abholung in der Geschäftsstelle
- Duplikatausstellung
- Bei Postversand
Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 6 Wochen
nicht abgerufenen Kontoauszügen und
Rechnungsabschlüssen
keine gesonderte
Berechnung
pro Auszug 0,50
pro Auszug 1,00
zzgl. Porto
Portokosten
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/
Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- bei Postversand
- bei Abholen in der Geschäftsstelle
je
je
6,50
6,50
Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines
Monatsauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf
Verlangen des Kunden
je
10,00
Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.
8
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die
Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen2. Mit Kunden, die
keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung
gesondert vereinbart werden.
II.
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und
Geschäftskunden
1.
Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank 3
1.1
Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank
Stadtsparkasse Wedel
Gorch-Fock-Straße 2
22880 Wedel
1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn
- Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main
Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main
1.3
Eintragung im Handelsregister
HRA 4075 / Amtsgericht Pinneberg
1.4
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
1.5
Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten
Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen
Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von
Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von
- Sonnabenden,
- dem 24. und 31. Dezember,
- Feiertagen
Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit):
(sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben
sind)
Geschäftsstelle:
SB-Terminal, OnlineBanking/FinTS:
Datenfernübertragung:
Telefon-Banking:
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
14.00 Uhr
2
Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die
Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen
mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.
3
Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
9
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Einreichungsfristen für SEPA-Basis-Lastschriften:
bei Erst- und Einmallastschriften
spätestens 7 ( beleghaft ) Geschäftstage bis s.o.
spätestens 6 ( beleglos) Geschäftstage bis s.o.
vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
bei Folgelastschriften
spätestens 4 (beleghaft) Geschäftstage und
spätestens 3 (beleglos) Geschäftstage bis s.o.
vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift
Einreichungsfristen für SEPA-Firmen-Lastschriften:
bei Erst-, Einmal- und
spätestens 3 ( beleghaft) Geschäftstage und
Folgelastschriften
spätestens 2 (beleglos) Geschäftstage bis s.o.
vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift
10
B.
1.
6
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten
Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1.
2.
3.
4.
5.
der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über
Finanzdienstleistungen,
der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen)
der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste),
der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009
über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung
(EG) Nr. 2560/2001 oder
der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2012
zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen
und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung /EG) Nr. 924/2009
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden.
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden
zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein
anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein
Prof. Dr. jur. Wolfhart Nitsch
Faluner Weg 6
24109 Kiel
Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann
darüber hinaus Beschwerde bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Postfach 12 53
53002 Bonn
eingelegt werden.
11
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
2.
Überweisungen
2.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen5
2.1.1 Überweisungsauftrag
a)
Annahmefrist für Überweisungen
Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5.
b)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisung in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag6
max. 1 Geschäftstag
Beleghafter Überweisungsauftrag7
max. 2 Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag6
max. 4 Geschäftstage
Beleghafter Überweisungsauftrag7
max. 4 Geschäftstage
Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
4
5
6
7
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische
Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für
Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ
12
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
c)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa)
Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und
Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte.
Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Überweisungsmodalitäten
je Überweisung vom Girokonto
Überweisungsart
beleghafte
8
Überweisung
beleglose
9
Überweisung
per Dauerauftrag
per Eilüberweisung
Inlandsüberweisung mit
IBAN/BIC in Euro innerhalb
der Sparkasse/Landesbank
(SEPA-Überweisung)
Überweisung ohne Angabe
von IBAN/ BIC in Euro an
einen Zahlungsdienstleister
innerhalb des EWR
15,00 €
Je nach Preismodell
(siehe Teil B Punkt 1.1a
und 1b)
15,00 €
Überweisung mit IBAN/BIC in
Euro bis 50.000 Euro an
einen anderen Zahlungsdienstleister
(SEPA-Überweisung/EUStandardüberweisung)
Inlandsüberweisung mit
IBAN/BIC in Euro über 50.000
Euro an einen anderen
Zahlungsdienstleister
(SEPA-Überweisung)
Grenzüberschreitende
Überweisung mit IBAN/BIC in
Euro über 50.000 Euro an
einen anderen Zahlungsdienstleister
(SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf eine
andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet an
einen anderen Zahlungsdienstleister
8
9
15,00 €
15,00 €
15,00 €
1,5 ‰ mind. 15,00 max. 250,00 €
zzgl. 0,25 ‰ mind. 1,50 € Courtage,
zzgl. 2,50 € Porto
1,5 ‰ mind. 15,00 € max.
250,00 €, zzgl. 0,25 ‰ mind.
1,50 € Courtage,
zzgl. 10,00 € Porto
Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
13
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
bb)
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler
zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
•
•
0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister
erhobenen Entgelte (SHARE)
1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
Höhe der Entgelte
Überweisungsmodalitäten
je nach Überweisungsart Entgeltregelung SHARE
Überweisungsart
Überweisung, die auf eine
andere Währung eines
EWR Mitgliedstaates lautet
zzgl. 2,50€Porto zzgl. 2,50€Porto
zzgl. 2,50€Porto
per
Eilüberweisung
beleghaft
1,5‰
1,5‰
mind. 15,00 € mind. 15,00 €
max. 250,00 € max. 250,00 €
1,5‰
mind. 15,00 €
max. 250,00 €
1,5‰
mind. 15,00 €
zzgl. 10,00 €
beleghafte
Überweisung
beleglose
Überweisung
per
Dauerauftrag
jeweils zzgl. Courtage 0,25‰,
mind. 1,50 €
Bei der Entgeltregelung OUR trägt der Zahler zusätzlich die folgenden Entgelte:
Überweisungsbetrag
bis 25.000,00 €
ab 25.000,01 €
ab 50,000,01 €
Entgelt
20,00 €
40,00 €
60,00 €
Hinweis:
Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben.
Preis in EUR
d)
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der
Ausführung eines Überweisungsauftrags
- bei Postversand / Einstellung in das elektronische Postfach
1,80 / 0,50
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung
Eilüberweisung zur Barauszahlung
15,00
15,00
je nach Preismodell
15,00
Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.
14
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte
berechnet:
Überweisungsgutschrift aus
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der
Sparkasse/Landesbank
(SEPA-Überweisung)
Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von
einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR
Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis 50.000 Euro von
einem anderen Zahlungsdienstleister
(SEPA-Überweisung/EU-Standardüberweisung)
Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über 50.000
Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister
(SEPA-Überweisung)
Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in
Euro über 50.000 Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister
(SEPA-Überweisung)
Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister
Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines
EWR-Mitgliedsstaates lautet
Entgelt in Euro
je nach Preismodell
je nach Preismodell
je nach Preismodell
je nach Preismodell
je nach Preismodell
bis zu 2500,00 €
bis zu 10.000,00 €
ab 10.000,01 €
3,50 €
7,50 €
1,5 ‰ mind 15,00 €
bis zu 2500,00 €
bis zu 10.000,00 €
ab 10.000,01 €
3,50 €
7,50 €
1,5 ‰ mind 15,00 €
max.100,00 €
max.100,00 €
Hinweis:
Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten
folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 ‰ mind.1,50 €
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von
Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist
(siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“) oder der Überweisende, z.B. bei
grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.
15
B.
2.2
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR)9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR
(Drittstaatenwährung)10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des
EWR (Drittstaaten)11
2.2.1 Überweisungsaufträge
a)
Ausführungsfrist
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
b)
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
aa)
Entgeltpflichtiger
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen
Entgelte (SHARE)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
Hinweis:
• Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls
Entgelte abgezogen werden.
• Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
bb)
Höhe der Entgelte
Überweisungsart
Überweisungsmodalitäten
je Überweisung
Entgeltverteilung SHARE
beleghafte
Überweisung
SEPA Überweisungen in EUR
mit IBAN/BIC in die Schweiz
9
10
11
beleglose
Überweisung
per
Dauerauftrag
siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1
Überweisungen in Kontowährung
1,5‰
mind. 15,00 € max. 250,00 €*
1,5‰
mind. 15,00 € max. 250,00 €*
1,5‰
mind. 15,00 € max. 250,00 €*
Überweisungen in einer anderen
Währung als der Kontowährung
1,5‰ mind. 15,00 €
max. 250,00 €
zzgl. Courtage 0,25‰
mind. 1,50 €
zzgl. 2,50 € Porto
1,5‰ mind. 15,00 €
max. 250,00 €
zzgl. Courtage 0,25‰
mind. 1,50 €
zzgl. 2,50 € Porto
1,5‰ mind. 15,00 €
max. 250,00 €
zzgl. Courtage 0,25‰
mind. 1,50 €
zzgl. 2,50 € Porto
andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
z. B. US-Dollar.
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
16
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
*) Nachbearbeitung bei internationalen Überweisungen aufgrund unvollständiger und/oder falscher Angaben zu
IBAN, BIC, Zielland, Währung, Betrag, Name des Auftraggebers, Name des Empfängers.
Preis in EUR
Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung
10,00
(bei Entgeltregelung SHARE oder OUR)
Bei der Entgeltregelung OUR trägt der Zahler zusätzlich die folgenden Entgelte:
Überweisungsbetrag
bis 25.000,00 €
ab 25.000,01 €
ab 50.000,01 €
Entgelt
20,00 €
40,00 €
60,00 €
Hinweis:
Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben.
cc)
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der
Ausführung eines Überweisungsauftrags
- bei Postversand / Einstellung in das elektronische Postfach
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf
der Widerrufsfrist
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
1,80 / 0,50
entfällt
entfällt
Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der
Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden.
- innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe
- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern
15,00
15,00
zzgl. etwaige fremde Gebühren
Erfassung einer Überweisung am Schalter
5,00
2.2.2 Überweisungsgutschriften
a)
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich
danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen
wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich:
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen
Entgelte (SHARE)
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)
17
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Hinweis:
• Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls
Entgelte abgezogen werden.
• Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
b)
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltregelung SHARE oder BEN werden von der Sparkasse folgende Entgelte
berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:
Überweisungsgutschrift aus
SEPA-Überweisung in EUR mit
IBAN/BIC aus der Schweiz
Überweisung in Kontowährung
von einem anderen
Zahlungsdienstleister
Überweisung in einer anderen
Währung als der Kontowährung
von einem anderen
Zahlungsdienstleister
Überweisungsbetrag
bis zu EUR
Entgelt
siehe Preismodell Kapitel B I Ziffer 1
bis zu 2.500,00 €
bis zu 10.000,00€
ab 10.000,00 €
3,50 €
7,50 €
1,5‰ mind. 15,00 €
max. 100,00 €
18
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
3.
Lastschriften
3.1
Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) 13
3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen
Lastschriftverfahrens (§ 7c ZAG)
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der
Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag
beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die
Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
b)
Entgelte
Lastschrifteinlösung
Vormerkung von Abbuchungsaufträgen
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer
Abbuchungsauftragslastschrift
- bei Postversand / Einstellung in das elektronische Postfach
Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift
Preis in EUR
siehe Preismodell
Kapitel B I
Ziffer 1
siehe Preismodell
Kapitel B I
Ziffer 1
1,80 / 0,50
-,--
3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am
Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers
eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus
Ziffer II. 1.5.
b)
Entgelte
Lastschrifteinlösung
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPABasis-Lastschrift
- bei Postversand
siehe Preismodell
Kapitel B I
Ziffer 1
Porto
19
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Preis in EURO
3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift
a)
Ausführungsfrist
Die Sparkasse/Landesbank ist stellt sichter, dass der Lastschriftbetrag am
Fälligkeitstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
b)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
-,--
Lastschrifteneinlösung aus Einreichungen von
SEPA-Lastschrift innerhalbe der Sparkasse/Landesbank
SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister
c)
Sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung
eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPAFirmenlastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
Rückruf einer SEPA-Lastschrift Datei
mind. 10,00 EUR/
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten MandatsWiderrufs
5,00
1,80
0,50
1,80
Je nach Aufwand
20
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Preis in EUR
3.2
Lastschriften aus weiteren Staaten
Ausführungsfrist
Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.
3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift
a)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung
b)
Siehe B 1b Geschäftsgiro
-,--,--
sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPABasis-Lastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten MandatsWiderrufs
3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift
a)
Entgelte bei Lastschrifteinlösungen
Lastschrifteinlösung
b)
Siehe B 1b Geschäftsgiro
-,--,--
sonstige Entgelte
Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung
eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPAFirmenlastschrift
- bei Postversand
- bei Einstellen in das elektronische Postfach
- bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker
Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten MandatsWiderrufs
12
13
14
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind.
Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets
unentgeltlich erstellt und übermittelt.
Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.
21
B.
3.3
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften
3.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften („CORE“-Verfahren):
Bei Erst- und Einmallastschriften
frühestens 28 Kalendertage und
Spätestens 2 Geschäftstage bis 15.00 Uhr vor Fälligkeit
der SEPA-Basis-Lastschrift
Bei Folgelastschriften
frühestens 28 Kalendertage und
Spätestens 2 Geschäftstage bis 15.00 Uhr vor Fälligkeit
der SEPA-Basis-Lastschrift
3.3.2 SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist(„COR1“-Verfahren):
Bei Erst-, Einmal- und
Folgelastschriften
frühestens 28 Kalendertage und
spätestens 2 Geschäftstage bis 15.00 Uhr vor Fälligkeit
der SEPA-Basis-Lastschrift
3.3.3 SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist(„COR1“-Verfahren):
Bei Erst-, Einmal- und
Folgelastschriften
12
13
14
frühestens 28 Kalendertage und
spätestens 2 Geschäftstage bis 15.00 Uhr vor Fälligkeit
der SEPA-Basis-Lastschrift
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind.
Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets
unentgeltlich erstellt und übermittelt.
Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.
22
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
4.
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.1
Kreditkarten
Jahrespreis12
MasterCard Karte/Visa Card
- Hauptkarte (jährlich) außer Preismodell MehrwertGiro
- Zusatzkarte (jährlich) außer Preismodell MehrwertGiro
25,00
20,00
MasterCard Gold Karte
- Hauptkarte (jährlich) außer Preismodell MehrwertGiro
- Zusatzkarte (jährlich) außer Preismodell MehrwertGiro
- Hauptkarte (jährlich) MehrwertGiro
- Zusatzkarte (jährlich) MehrwertGiro
60,00
45,00
30,00
20,00
Ausstattung mit Bild:
Mehrwertleistungen
- Miles & More
-,--
p.M
3,00
Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den
Karteninhaber oder bei Namensänderung)
- ohne Ersatz eines PIN-Briefes
- mit Ersatz eines PIN-Briefes
Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen13
Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden
pro Auszug
- bei Postversand
zzgl. Porto
5,11
5,11
Portokosten
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
5,11
Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des
Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.)
Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in
Fremdwährung erfolgen14
1% vom Umsatz
Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)
12
13
14
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind.
Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets
unentgeltlich erstellt und übermittelt.
Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.
23
B.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Preis in EUR
4.2
Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte)
Debitkarte (jährlich)15
SparkassenCard ab 3. Karte (unabhängig vom Kontomodell)
Täglicher Verfügungsrahmen16
SparkassenCard je nach Einsatz:
• Abheben von Bargeld an eigenen/fremden17 Geldautomaten
• Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und
Dienstleistungsunternehmen
• Aufladen der Geldkarte
p.a.
5,00
1000,00/1000,00
5000,00
200,00
Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte:
• Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten
Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden
0,00
-,--
(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den
Kontoinhaber oder bei Namensänderung.)
Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden.
-,--
(Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte
und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.)
Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren
und Dienstleistungen
- im EWR18
- bei Zahlung in Fremdwährung
- bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR
-,-1% / mind. 0,77
max. 3,83
1% / mind. 0,77
max. 3,83
Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)
4.3
Sonstige Karten
4.3.1 Geldkarte
- Aufladen unserer Geldkarten
an unseren Ladeterminals
an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken
an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister
an electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem
GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind
- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute
-,--,--,--
Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein
Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort.
4.3.2
HBCI-Karte
5,00
4.3.3
FES Zertifikat
5,00
15
16
17
18
Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind.
Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene
Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres
Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen
Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.
Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
24
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
4.4
Barauszahlungen
Barauszahlung an eigene Kunden
mit unserer SparkassenCard
entfällt
1 % vom Umsatz
mind. 7,50 EUR
mit unserer Visa Card
entfällt
1 % vom Umsatz
mind. 7,50 EUR
Barauszahlung an Kunden anderer
Sparkassen/Landesbanken
SparkassenCard
entfällt
Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/
Landesbankkunden
mit fremder girocard-Karte
mit fremder MasterCard oder Visa Card
Barauszahlung an eigene Kunden bei
fremden Zahlungsdienstleistern (ZD)
mit Debitkarte (SparkassenCard)
• bei teilnehmenden Sparkassen und
Landesbanken am
Heimatsparkassenmodell
•
•
20
21
am Geldautomaten
unentgeltlich
mit unserer MasterCard
mit MasterCard oder Visa Card
19
am Schalter
unentgeltlich
bei ZD im EWR19, die ein direktes
Kunden-entgelt20 erheben:
- Verfügungen im girocard-System in
Euro
- Verfügungen im Maestro/CirrusSystem in Euro
bei ZD im EWR19, die kein direktes
Kundenentgelt21 erheben:
- Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus
und V-Pay/Plus in Euro
unentgeltlich
Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer
kontoführenden Sparkasse/Landesbank
entfällt
4,95 EUR
Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre
kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt
verlangt, erfragen Sie bitte dort.
am Schalter
am Geldautomaten
entfällt
unentgeltlich
entfällt
4,95 EUR
entfällt
4,95 EUR
entfällt
4,95 EUR
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem
Karteninhaber am Geldautomaten.
In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet.
25
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
•
bei ZD im EWR22 in Fremdwährung im
Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System
entfällt
unentgeltlich
•
bei ZD außerhalb des EWR22 im
Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System
entfällt
unentgeltlich
mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card)
- im Inland und Ausland
1 % vom Umsatz
1 % vom Umsatz
mind. 7,50 EUR
mind. 7,50 EUR
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.
4.5
Ausführungsfrist
Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens
wie folgt eingehen:
Kartenzahlungen im EWR in Euro
max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen
EWR-Währung23 als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des EWR
unabhängig von der Währung
max. 4 Geschäftstage
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.
Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.
4.6
Bareinzahlung
Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter
auf Konten bei uns
auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken
auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern
15,00 EUR
15,00 EUR
15,00 EUR
Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern
gelten die unter II.2.1.1. b) und II. 2.2.1 a) dieses Preis- und
Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen.
Bareinzahlung fremder Kunden
auf Konten bei uns
auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern
22
23
15,00 EUR
15,00 EUR
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische
Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken
(nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
26
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
5.
Online-Banking und Electronic Banking
5.1
Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)
Preis in EUR
•
•
•
•
5.2
Bereitstellung des Online-Banking Zuganges
Bereitstellung von TAN-Listen
- monatlich
- je TAN-Liste
Bereitstellung von smsTAN/pushTAN
- monatlich
- je smsTAN
Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift
-,--
mtl.
-,--,--,--,--,--
Electronic Banking
Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS
•
•
•
•
•
•
Einrichtung: Kunden ID
Einrichtung: zusätzliche Kunden ID
Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV
Einrichtung: Teilnehmer ID
Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment
Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen
15,00
-,-15,00
-,--,--,--
Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden24
•
•
•
24
Elektronische Avise (MT 942) pro Konto
und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren
mtl.
Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940
pro Konto
Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro
Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B.
für die DATEV
mtl.
-,-5,00
5,00
Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets
unentgeltlich erstellt und übermittelt.
27
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
5.3
Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS
•
27
28
Beauftragung mittels FinTS:
- Sammelüberweisung
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 bis 50.000
EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb EWR-Staaten 27 über 50.000 EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 28)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
Eilüberweisung (Euro-Express)
je Sammelbuchung
je Einzelauftrag
- Lastschrifteinzug
- im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem
Elektronischen Lastschriftverfahren (§7c ZAG)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im Abbuchungsauftragsverfahren
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 bis 50.000
EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb EWR-Staaten 27 über 50.000 EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 28)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 bis 50.000
EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb EWR-Staaten 27 über 50.000 EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
Preis in EUR
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
28
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 28)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
•
Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM):
- Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei
- Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei
- zzgl. je Posten
- Überweisungen
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 29 bis
50.000 Euro)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb EWR-Staaten 30 über 50.000 Euro)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 29)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- Eilüberweisung (Euro-Express)
je Sammelbuchung
Je Einzelauftrag
- Lastschrifteinzug
- im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschrift aus dem
Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7c ZAG)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im Abbuchungsauftragsverfahren
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 bis 50.000
EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb EWR-Staaten 30 über 50.000 EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
29
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
30
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
29
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
Preis in EUR
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 32 bis 50.000
EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb EWR-Staaten 32 über 50.000 EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
•
Beauftragung mittels Datenträgereinreichung (z. B. Diskette):
- je Datenträger
- je Datei
- je Posten
- Überweisungen
- nationales Überweisungsverfahren
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 32 bis
50.000 Euro)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen
(innerhalb EWR-Staaten 32 über 50.000 Euro)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 31)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- Lastschrifteinzug
- im Einzugsermächtigungsverfahren
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im Abbuchungsauftragsverfahren
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
0,10
0,10
0,10
-,--,-0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
31
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
32
EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.
30
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
B.
Preis in EUR
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 33 bis 50.000
EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb EWR-Staaten 33 über 50.000 EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 34)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 33 bis 50.000
EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften
(innerhalb EWR-Staaten 33 über 50.000 EUR)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
- im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 34)
- je Sammelbuchung
- je Einzelauftrag
•
25
Eilüberweisungen
- mittels EBICS/FTAM als EUE-Auftrag
- pro Datei
- pro Posten
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
0,10
Zurzeit keine
Preiserhebung
Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.
31
B.
6.
Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von
Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und
Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in
fremder Währung
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei
gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer
16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card.
Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter
www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.
III. Scheckverkehr
1.
Allgemein
Scheckeinlösung
Scheckeinzug (Inland)
Scheckvordrucke
Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch
Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre
Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks
Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks
je nach Preismodell
franko
franko
Porto
8,00 EUR
Preis auf
Nachfrage
Wertstellung
- Scheckeinreichungen
- eigenes Kreditinstitut
- andere Kreditinstitute
- Eingang vorbehalten
- Inkasso
Buchungstag
- Scheckeinlösung
2.
Buchungstag
Grenzüberschreitender Scheckverkehr
a) Scheckzahlungen in das Ausland25
per Scheck
in EUR
in Fremdwährung
zzgl. Courtage
b) Scheckzahlungen aus dem Ausland22
in EUR
in Fremdwährung
zzgl. Courtage
25
zuzüglich
10,00 EUR
1,5 ‰, mindestens
1,5 ‰, mindestens
0,25 ‰, mindestens
15,00 EUR
15,00 EUR
1,50 EUR
1,5
1,5
0,25
15,00 EUR
15,00 EUR
1,50 EUR
‰, mindestens
‰, mindestens
‰, mindestens
Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.
32
C.
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für
Privatkunden und Geschäftskunden
Umrechnungskurse
Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf der Basis
frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich.
33
D.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für
Privatkunden und Geschäftskunden
Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind:
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
1.
2.
3.
4.
5.
der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über
Finanzdienstleistungen,
der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen)
der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste),
der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009
über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung
(EG) Nr. 2560/2001 oder
der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2012
zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen
und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung /EG) Nr. 924/2009
kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden.
Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet:
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden
zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein
anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein
Prof. Dr. jur. Wolfhart Nitsch
Faluner Weg 6
24109 Kiel
Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des
Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann
darüber hinaus Beschwerde bei der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
Postfach 12 53
53002 Bonn
eingelegt werden.
34