Preis- und Leistungsverzeichnis Januar 2017 s • Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges) • Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden. • Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Deutscher Sparkassenverlag – Urheberrechtlich geschützt © DSV 101 580 000 – EHP 0550 104.11 • Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. 1 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR 1. Sparkonto 1.1 Abtretung von Sparkassenbriefen - im Todesfall - Schenkung o. ä. 1.2 20,00 25,00 Verpfändung Mietkaution - für Kunden - für Neukunden 1.3 Aufbewahrung eines Sparkassenbuches 1.4 Wertstellung 25,00 25,00 15,00 jährlich - Bareinzahlung Sparkonto - Barauszahlung Sparkonto 1.5 Einzahlungstag Auszahlungstag Zinsbescheinigung/Ersatzsteuerbescheinigung und Saldenbestätigung (Wertpapiere siehe Pkt. 5.1) - manuell erstellt Berechnung nach Zeitaufwand maschinell erstellt 1.6 pro Stunde 50,00 mindestens 15,00 pro Stück 15,00 Verlust eines Sparkassenbuches Auszahlung ohne Buchvorlage und ohne Durchführung eines Aufgebotsverfahrens Durchführung eines Aufgebotsverfahrens durch die Sparkasse 10,00* 25,00* *Wird nicht erhoben, wenn der Verlust auf im Verantwortungsbereich der Sparkasse liegenden Gründen beruht. 1.7 Sonstige Vorgänge Verträge zugunsten Dritter pro Konto Sperren von Sparkassenbüchern zwecks Einschränkung der Legitimationswirkung (Kennwortvereinbarung) 2. 20,00 pro Konto 10,00 jährlich -,15,00 Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 3. Sonstige Kredite 3.1 Jahreskontoauszüge / Steuerbescheinigungen für Darlehen - Archivierung im elektronischen Postfach in der Langzeitablage - papierhafter Versand pro Darlehensauszug – Ausnahme S-Privatkredite- 2 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 4. Wertpapiere 4.1 Depotleistungen Preis in EUR - Depotpreis - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (vierteljährlich) auf Basis des Bestandes am Stichtag - Inhaberschulverschreibungen der Stadtsparkasse Wedel - Girosammelverwahrung - Streifbandverwahrung - Wertpapierrechnung - Mindestpreis Sofern die Depotnutzung ausschließlich über OnlineBanking abgewickelt wird, beträgt der Depotpreis sowie die Preise für Transaktionsleistungen (inkl. der Mindestgebühr) die Hälfte der jeweiligen Normalkonditionen üblicher Depotpreis 0,14875 0,14875 0,14875 19,04 - Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - unterjährige Depotaufstellung - Erträgnisaufstellung - Depotübertragung - Jahressteuerbescheinigung 4.2 % vom Kurswert % vom Kurswert % vom Kurswert p.a. pro Seite 2,98 mind. 17,85 pro Seite 5,85 mind. 17,85 pro Seite 2,98 mind. 17,85 nur fremde Kosten unentgeltlich Effektive Stücke - Einlieferung - Einzug von fälligen Wertpapieren und Gutschrift auf Girokonto (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) 65,21 pro Einlieferung fremde Kosten, zzgl. 5,95 pro Gattung, mind. 17,85 0,30% vom Einlösungsbetr. mindestens 17,85, maximal 119,00 Zzgl. fremde Kosten in Höhe von 3,98 Euro pro Mantel - Einzug von Coupons und Gutschrift auf Girokonto (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) 0,60% vom Einlösungsbetr. mindestens 17,85, maximal 29,75 Zzgl. fremde Kosten in Höhe von 3,98 Euro pro Coupon - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) nach Aufwand 3 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 4.3 Preis in EUR Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, Genussscheine, Zerobonds, Investmentanteile (zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis), Bezugsrechte, Ausübung von Bezugsrechten bzw. Optionsscheinen - Festverzinsliche Wertpapiere - Investmentanteile der Sparkassenorganisation (zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis) - Investmentanteile andere Anbieter (zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis) 1 % vom Kurswert 0,50 % vom Kurswert kostenlos 1 % vom Kurswert - Limite - Erteilung (Limitpreise werden nur bei Nicht- Ausführung des Auftrages berechnet) - Änderung - Streichung - Verlängerung 5,00 5,00 5,00 5,00 - Fremdkosten in- und ausländische Börsen, sonstige Handelsplätze Es fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern nach Vorgabe des Börsenplatzes an. Insbesondere können je nach Börse und/oder Wertpapierart bei der Maklergebühr (Courtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genauere Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 1 % vom Kurswert - Mindestpreis 5,00 im Inland 10,00 im Ausland 4.4 Fremde Spesen und Auslagen Fremde Spesen und Auslagen, wie z. B. Porti, Courtagen, Steuern und Brokerprovisionen und Liefergebühren, werden separat in Rechnung gestellt. 4 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges Dienstleistung 5. Preis in EUR Safes/Verwahrstücke Schließfächer Hauptstelle (Untergeschoss) – Zugang nur während der Geschäftszeiten Schließfachtyp I II III IV V Fachgröße (Höhe x Breite) 3,3 x 24,2 x 36,3 cm 8,8 x 24,2 x 36,3 cm 13,8 x 24,2 x 36,3 cm 18,3 x 24,2 x 36,3 cm 30,0 x 26,0 x 38,5 cm Mindestpreis pro Jahr inkl. Mwst. VI 60,0 x 56,5 x 55,0 cm 535,50 ohne Innenbox (alternativ: 59,50 Euro monatlich) 47,60 71,40 95,20 119,00 178,50 ohne Innenbox Bei der Angabe der Größe handelt es sich um „Circa-Angaben“ der Innenmaße der Schließfachboxen. Die Gebühren für die Schließfächer verdoppeln sich für Nichtkunden. Neueinrichtung von Schließfächern für Kunden Neueinrichtung von Schließfächern für Nichtkunden Einlagerung von Verwahrstücken inkl. Mwst. einmalig 11,90 einmalig 23,80 kein Angebot 5 A. Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges 6. Sonstiges 6.1 Duplikate von Erträgnisaufstellungen1 mind. 15,00 (siehe auch unter Sparkonto Pkt. 1,5 und Wertpapiere Pkt. 5.1) Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 6.2 Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate - Telefaxe - Fernschreiben - Fotokopien - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen nach Aufwand nach Aufwand nach Aufwand nach Aufwand unentgeltlich (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 6.3 50,00 15,00 je nach Aufwand mindestens Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) für Wertpapiere gilt Pkt. 5.1 6.4 Bankauskunft im Auftrag des Kunden 6.5 Bankbürgschaft (Aval) EUR/Stunde nach Aufwand 50,00 EUR/Stunde 50,00 Lfd. Avalgebühr 2,5 % p.a., mindestens 30,00 € pro Quartal Bearbeitungsgebühr und Urkundenpreis 50,00 € 6.6 Abwicklung von Erbfällen - Mindestpreis - bei Finanzamtsmeldung (Erbschaftssteuer) - bei Erbschaftsvollmachten 25,00 zzgl. 20,00 zzgl. 10,00 6.7 Bescheinigungen 6.8 Unterschriftsbestätigungen/Identifizierungsbescheinigungen 6.9 Edelmetalle An- und Verkauf mind.15,00 EUR nach Aufwand 5,00 1,00 % vom Euro-Gegenwert 6 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Dienstleistung I. Preis in EUR Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto) 1.a Preismodelle für Privatkonten KompaktGiro p.M. Bareinzahlungen Barauszahlungen (5 Freiposten) Überweisungen / Daueraufträge beleghaft Scheckeinreichungen Kontoauszug ab dem 2. Auszug pro Monat 4,50 0,50 1,00 1,00 1,00 0,25 - Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen - MehrwertGiro p.M. (Pauschal-Modell) 9,95 Basiskonto MehrwertGiro p.M. (Pauschal-Modell) 9,95 Basiskonto Online p.M. Bareinzahlungen Barauszahlungen (5 Freiposten) Überweisungen/ Daueraufträge beleghaft Scheckeinreichungen Kontoauszug ab dem 2. Auszug pro Monat 6,50 0,50 1,00 1,00 1,00 0,25 - Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen - 1.b Preismodelle für Geschäftsgirokonten Kontoführungsgebühr Bareinzahlungen Barauszahlungen, 5 frei, danach Überweisungseingang Überweisungen Daueraufträge beleghaft Überweisungen Daueraufträge beleglos Lastschrifteinreichungen – nur noch beleglos Lastschrifteinlösung / POS Zahlungen Sollbuchung Scheckeinlösung Sollbuchung Scheckgutschrift Einrichtung S-Zentral 4,95 0,60 0,60 0,30 0,60 0,10 0,10 0,30 0,60 1,00 5,00 - Postenpreise werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen - 7 B. 2. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) - Bei Abholung in der Geschäftsstelle - Duplikatausstellung - Bei Postversand Postversand von am Kontoauszugsdrucker nach 6 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen keine gesonderte Berechnung pro Auszug 0,50 pro Auszug 1,00 zzgl. Porto Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand - bei Abholen in der Geschäftsstelle je je 6,50 6,50 Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Monatsauszugs-/ Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden je 10,00 Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. 8 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen2. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. II. Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 1. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank 3 1.1 Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Stadtsparkasse Wedel Gorch-Fock-Straße 2 22880 Wedel 1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn - Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main 1.3 Eintragung im Handelsregister HRA 4075 / Amtsgericht Pinneberg 1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 1.5 Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 24. und 31. Dezember, - Feiertagen Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Annahmezeitpunkte angegeben sind) Geschäftsstelle: SB-Terminal, OnlineBanking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking: 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.00 Uhr 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 3 Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 9 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Einreichungsfristen für SEPA-Basis-Lastschriften: bei Erst- und Einmallastschriften spätestens 7 ( beleghaft ) Geschäftstage bis s.o. spätestens 6 ( beleglos) Geschäftstage bis s.o. vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift bei Folgelastschriften spätestens 4 (beleghaft) Geschäftstage und spätestens 3 (beleglos) Geschäftstage bis s.o. vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Einreichungsfristen für SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Erst-, Einmal- und spätestens 3 ( beleghaft) Geschäftstage und Folgelastschriften spätestens 2 (beleglos) Geschäftstage bis s.o. vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 10 B. 1. 6 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. 2. 3. 4. 5. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung /EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein Prof. Dr. jur. Wolfhart Nitsch Faluner Weg 6 24109 Kiel Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdienstaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53 53002 Bonn eingelegt werden. 11 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 2. Überweisungen 2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen5 2.1.1 Überweisungsauftrag a) Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II.1.5. b) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag6 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag7 max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag7 max. 4 Geschäftstage Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. 4 5 6 7 andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ 12 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden c) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart beleghafte 8 Überweisung beleglose 9 Überweisung per Dauerauftrag per Eilüberweisung Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro an einen Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR 15,00 € Je nach Preismodell (siehe Teil B Punkt 1.1a und 1b) 15,00 € Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis 50.000 Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung/EUStandardüberweisung) Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über 50.000 Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über 50.000 Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister 8 9 15,00 € 15,00 € 15,00 € 1,5 ‰ mind. 15,00 max. 250,00 € zzgl. 0,25 ‰ mind. 1,50 € Courtage, zzgl. 2,50 € Porto 1,5 ‰ mind. 15,00 € max. 250,00 €, zzgl. 0,25 ‰ mind. 1,50 € Courtage, zzgl. 10,00 € Porto Überweisung per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 13 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. bb) Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Überweisungsmodalitäten je nach Überweisungsart Entgeltregelung SHARE Überweisungsart Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR Mitgliedstaates lautet zzgl. 2,50€Porto zzgl. 2,50€Porto zzgl. 2,50€Porto per Eilüberweisung beleghaft 1,5‰ 1,5‰ mind. 15,00 € mind. 15,00 € max. 250,00 € max. 250,00 € 1,5‰ mind. 15,00 € max. 250,00 € 1,5‰ mind. 15,00 € zzgl. 10,00 € beleghafte Überweisung beleglose Überweisung per Dauerauftrag jeweils zzgl. Courtage 0,25‰, mind. 1,50 € Bei der Entgeltregelung OUR trägt der Zahler zusätzlich die folgenden Entgelte: Überweisungsbetrag bis 25.000,00 € ab 25.000,01 € ab 50,000,01 € Entgelt 20,00 € 40,00 € 60,00 € Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. Preis in EUR d) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand / Einstellung in das elektronische Postfach 1,80 / 0,50 Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/Aussetzung Eilüberweisung zur Barauszahlung 15,00 15,00 je nach Preismodell 15,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 14 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/ BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro bis 50.000 Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung/EU-Standardüberweisung) Inlandsüberweisung mit IBAN/BIC in Euro über 50.000 Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Grenzüberschreitende Überweisung mit IBAN/BIC in Euro über 50.000 Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet Entgelt in Euro je nach Preismodell je nach Preismodell je nach Preismodell je nach Preismodell je nach Preismodell bis zu 2500,00 € bis zu 10.000,00 € ab 10.000,01 € 3,50 € 7,50 € 1,5 ‰ mind 15,00 € bis zu 2500,00 € bis zu 10.000,00 € ab 10.000,01 € 3,50 € 7,50 € 1,5 ‰ mind 15,00 € max.100,00 € max.100,00 € Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,25 ‰ mind.1,50 € Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1. „Preismodelle für Privatkonten“) oder der Überweisende, z.B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 15 B. 2.2 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)9 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)10 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)11 2.2.1 Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: • Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. • Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bb) Höhe der Entgelte Überweisungsart Überweisungsmodalitäten je Überweisung Entgeltverteilung SHARE beleghafte Überweisung SEPA Überweisungen in EUR mit IBAN/BIC in die Schweiz 9 10 11 beleglose Überweisung per Dauerauftrag siehe Preismodelle Kapitel B I Ziffer 1 Überweisungen in Kontowährung 1,5‰ mind. 15,00 € max. 250,00 €* 1,5‰ mind. 15,00 € max. 250,00 €* 1,5‰ mind. 15,00 € max. 250,00 €* Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung 1,5‰ mind. 15,00 € max. 250,00 € zzgl. Courtage 0,25‰ mind. 1,50 € zzgl. 2,50 € Porto 1,5‰ mind. 15,00 € max. 250,00 € zzgl. Courtage 0,25‰ mind. 1,50 € zzgl. 2,50 € Porto 1,5‰ mind. 15,00 € max. 250,00 € zzgl. Courtage 0,25‰ mind. 1,50 € zzgl. 2,50 € Porto andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. z. B. US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 16 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden *) Nachbearbeitung bei internationalen Überweisungen aufgrund unvollständiger und/oder falscher Angaben zu IBAN, BIC, Zielland, Währung, Betrag, Name des Auftraggebers, Name des Empfängers. Preis in EUR Aufschlag / Zusatzentgelt für eilige Ausführung 10,00 (bei Entgeltregelung SHARE oder OUR) Bei der Entgeltregelung OUR trägt der Zahler zusätzlich die folgenden Entgelte: Überweisungsbetrag bis 25.000,00 € ab 25.000,01 € ab 50.000,01 € Entgelt 20,00 € 40,00 € 60,00 € Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. cc) Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand / Einstellung in das elektronische Postfach Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 1,80 / 0,50 entfällt entfällt Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden. - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 15,00 15,00 zzgl. etwaige fremde Gebühren Erfassung einer Überweisung am Schalter 5,00 2.2.2 Überweisungsgutschriften a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) 17 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Hinweis: • Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. • Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltregelung SHARE oder BEN werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Überweisungsgutschrift aus SEPA-Überweisung in EUR mit IBAN/BIC aus der Schweiz Überweisung in Kontowährung von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung von einem anderen Zahlungsdienstleister Überweisungsbetrag bis zu EUR Entgelt siehe Preismodell Kapitel B I Ziffer 1 bis zu 2.500,00 € bis zu 10.000,00€ ab 10.000,00 € 3,50 € 7,50 € 1,5‰ mind. 15,00 € max. 100,00 € 18 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 3. Lastschriften 3.1 Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 13 3.1.1 Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7c ZAG) a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung Vormerkung von Abbuchungsaufträgen Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Abbuchungsauftragslastschrift - bei Postversand / Einstellung in das elektronische Postfach Bearbeitung eines Widerrufs am Tag der Vorlage der Lastschrift Preis in EUR siehe Preismodell Kapitel B I Ziffer 1 siehe Preismodell Kapitel B I Ziffer 1 1,80 / 0,50 -,-- 3.1.2 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. b) Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPABasis-Lastschrift - bei Postversand siehe Preismodell Kapitel B I Ziffer 1 Porto 19 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Preis in EURO 3.1.3 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank ist stellt sichter, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen -,-- Lastschrifteneinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalbe der Sparkasse/Landesbank SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPAFirmenlastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Rückruf einer SEPA-Lastschrift Datei mind. 10,00 EUR/ Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten MandatsWiderrufs 5,00 1,80 0,50 1,80 Je nach Aufwand 20 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Preis in EUR 3.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 3.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung b) Siehe B 1b Geschäftsgiro -,--,-- sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPABasis-Lastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten MandatsWiderrufs 3.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung b) Siehe B 1b Geschäftsgiro -,--,-- sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPAFirmenlastschrift - bei Postversand - bei Einstellen in das elektronische Postfach - bei Bereitstellung über den Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten MandatsWiderrufs 12 13 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 21 B. 3.3 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 3.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften („CORE“-Verfahren): Bei Erst- und Einmallastschriften frühestens 28 Kalendertage und Spätestens 2 Geschäftstage bis 15.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Bei Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und Spätestens 2 Geschäftstage bis 15.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 3.3.2 SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist(„COR1“-Verfahren): Bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 3.3.3 SEPA-Basis-Lastschriften mit verkürzter Vorlagefrist(„COR1“-Verfahren): Bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften 12 13 14 frühestens 28 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 15.00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 22 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 4. Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.1 Kreditkarten Jahrespreis12 MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte (jährlich) außer Preismodell MehrwertGiro - Zusatzkarte (jährlich) außer Preismodell MehrwertGiro 25,00 20,00 MasterCard Gold Karte - Hauptkarte (jährlich) außer Preismodell MehrwertGiro - Zusatzkarte (jährlich) außer Preismodell MehrwertGiro - Hauptkarte (jährlich) MehrwertGiro - Zusatzkarte (jährlich) MehrwertGiro 60,00 45,00 30,00 20,00 Ausstattung mit Bild: Mehrwertleistungen - Miles & More -,-- p.M 3,00 Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr)-Antrag der Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Karteninhaber oder bei Namensänderung) - ohne Ersatz eines PIN-Briefes - mit Ersatz eines PIN-Briefes Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen13 Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden pro Auszug - bei Postversand zzgl. Porto 5,11 5,11 Portokosten (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5,11 Sperren einer MasterCard/Visa Card auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich.) Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen14 1% vom Umsatz Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 12 13 14 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses. 23 B. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Preis in EUR 4.2 Debitkarte (SparkassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (jährlich)15 SparkassenCard ab 3. Karte (unabhängig vom Kontomodell) Täglicher Verfügungsrahmen16 SparkassenCard je nach Einsatz: • Abheben von Bargeld an eigenen/fremden17 Geldautomaten • Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen • Aufladen der Geldkarte p.a. 5,00 1000,00/1000,00 5000,00 200,00 Täglicher Verfügungsrahmen Sparkassen-Kundenkarte: • Abheben von Bargeld an eigenem Geldautomaten Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte aufgrund (Sperr-) Antrag des Kunden 0,00 -,-- (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht, z. B. Verlust durch den Kontoinhaber oder bei Namensänderung.) Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. -,-- (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.) Einsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR18 - bei Zahlung in Fremdwährung - bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR -,-1% / mind. 0,77 max. 3,83 1% / mind. 0,77 max. 3,83 Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4) 4.3 Sonstige Karten 4.3.1 Geldkarte - Aufladen unserer Geldkarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute -,--,--,-- Ob und ggf. in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. 4.3.2 HBCI-Karte 5,00 4.3.3 FES Zertifikat 5,00 15 16 17 18 Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind. Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 24 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. 4.4 Barauszahlungen Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer SparkassenCard entfällt 1 % vom Umsatz mind. 7,50 EUR mit unserer Visa Card entfällt 1 % vom Umsatz mind. 7,50 EUR Barauszahlung an Kunden anderer Sparkassen/Landesbanken SparkassenCard entfällt Barauszahlung an Nicht-Sparkassen-/ Landesbankkunden mit fremder girocard-Karte mit fremder MasterCard oder Visa Card Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (SparkassenCard) • bei teilnehmenden Sparkassen und Landesbanken am Heimatsparkassenmodell • • 20 21 am Geldautomaten unentgeltlich mit unserer MasterCard mit MasterCard oder Visa Card 19 am Schalter unentgeltlich bei ZD im EWR19, die ein direktes Kunden-entgelt20 erheben: - Verfügungen im girocard-System in Euro - Verfügungen im Maestro/CirrusSystem in Euro bei ZD im EWR19, die kein direktes Kundenentgelt21 erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro unentgeltlich Die Preise hierfür erfragen Sie bitte bei Ihrer kontoführenden Sparkasse/Landesbank entfällt 4,95 EUR Ob und ggf. in welcher Höhe Ihre kartenausgebende Stelle von Ihnen ein Entgelt verlangt, erfragen Sie bitte dort. am Schalter am Geldautomaten entfällt unentgeltlich entfällt 4,95 EUR entfällt 4,95 EUR entfällt 4,95 EUR EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 25 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. • bei ZD im EWR22 in Fremdwährung im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt unentgeltlich • bei ZD außerhalb des EWR22 im Maestro/Cirrus oder V-Pay/Plus-System entfällt unentgeltlich mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland 1 % vom Umsatz 1 % vom Umsatz mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 4.5 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR) in einer anderen EWR-Währung23 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Ziffer II. 1.5. 4.6 Bareinzahlung Bareinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 15,00 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR Bei Bareinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter II.2.1.1. b) und II. 2.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten bei uns auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern 22 23 15,00 EUR 15,00 EUR EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 26 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Preis in EUR • • • • 5.2 Bereitstellung des Online-Banking Zuganges Bereitstellung von TAN-Listen - monatlich - je TAN-Liste Bereitstellung von smsTAN/pushTAN - monatlich - je smsTAN Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift -,-- mtl. -,--,--,--,--,-- Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/FTAM/EBICS • • • • • • Einrichtung: Kunden ID Einrichtung: zusätzliche Kunden ID Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV Einrichtung: Teilnehmer ID Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen 15,00 -,-15,00 -,--,--,-- Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden24 • • • 24 Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Konto Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. -,-5,00 5,00 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 27 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS • 27 28 Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 bis 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb EWR-Staaten 27 über 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 28) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag Eilüberweisung (Euro-Express) je Sammelbuchung je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren (§7c ZAG) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im Abbuchungsauftragsverfahren - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 bis 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb EWR-Staaten 27 über 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 28) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 27 bis 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb EWR-Staaten 27 über 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag Preis in EUR 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 28 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 28) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag • Beauftragung mittels EBICS (ELKO bzw. FTAM): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei - zzgl. je Posten - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 29 bis 50.000 Euro) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb EWR-Staaten 30 über 50.000 Euro) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 29) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Euro-Express) je Sammelbuchung Je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschrift aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7c ZAG) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im Abbuchungsauftragsverfahren - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 30 bis 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb EWR-Staaten 30 über 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 29 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 30 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 29 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. Preis in EUR - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 32 bis 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb EWR-Staaten 32 über 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 31) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag • Beauftragung mittels Datenträgereinreichung (z. B. Diskette): - je Datenträger - je Datei - je Posten - Überweisungen - nationales Überweisungsverfahren - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 32 bis 50.000 Euro) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb EWR-Staaten 32 über 50.000 Euro) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten 31) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im Abbuchungsauftragsverfahren - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 0,10 0,10 0,10 -,--,-0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 31 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 32 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 30 Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden B. Preis in EUR - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 33 bis 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb EWR-Staaten 33 über 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 34) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten 33 bis 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb EWR-Staaten 33 über 50.000 EUR) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 34) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag • 25 Eilüberweisungen - mittels EBICS/FTAM als EUE-Auftrag - pro Datei - pro Posten 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 Zurzeit keine Preiserhebung Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 31 B. 6. Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar. III. Scheckverkehr 1. Allgemein Scheckeinlösung Scheckeinzug (Inland) Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken auf Kundenwunsch Vormerkung/Verlängerung einer Schecksperre Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks je nach Preismodell franko franko Porto 8,00 EUR Preis auf Nachfrage Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso Buchungstag - Scheckeinlösung 2. Buchungstag Grenzüberschreitender Scheckverkehr a) Scheckzahlungen in das Ausland25 per Scheck in EUR in Fremdwährung zzgl. Courtage b) Scheckzahlungen aus dem Ausland22 in EUR in Fremdwährung zzgl. Courtage 25 zuzüglich 10,00 EUR 1,5 ‰, mindestens 1,5 ‰, mindestens 0,25 ‰, mindestens 15,00 EUR 15,00 EUR 1,50 EUR 1,5 1,5 0,25 15,00 EUR 15,00 EUR 1,50 EUR ‰, mindestens ‰, mindestens ‰, mindestens Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 32 C. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf der Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 33 D. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit für Privatkunden und Geschäftskunden Für Institute, die keiner beliehenen Schlichtungsstelle angeschlossen sind: Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. 2. 3. 4. 5. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste), der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.03.2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung /EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Adresse lautet: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach 11 12 32 60047 Frankfurt am Main Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse/Landesbank besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein Prof. Dr. jur. Wolfhart Nitsch Faluner Weg 6 24109 Kiel Näheres regelt die Verfahrensordnung, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53 53002 Bonn eingelegt werden. 34
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