Feststellung der UVP-Pflicht - Rhein-Neckar

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
42.30.03-BImSchG 20/16
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Feststellung der UVP-Pflicht -
Bekanntgabe des Ergebnisses einer Einzelfallvorprüfung gem. § 3a UVPG für
die Änderung einer BHKW-Anlage
Die Firma Rudolf Wild GmbH & Co. KG, Rudolf-Wild-Straße 107 -115, 69214 Eppelheim beabsichtigt, auf dem Gelände ihrer Prozesswasseraufbereitungsanlage in der
Rudolf-Wild-Straße 100 einen neuen Verbrennungsmotor (BHKW) aufzustellen und
zu betreiben. Die maximale Feuerungswärmeleistung der gesamten Anlage erhöht
sich damit von 1341 kW auf 1998 kW.
Außerdem werden verschiedene Nebeneinrichtungen ergänzt bzw. ersetzt.
Die Anlage fällt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 1.2.2.2 Spalte
2 des UVPG in den Anwendungsbereich des UVPG. Für das Vorhaben ist eine
standortbezogene Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG vorgesehen.
Diese Vorprüfung wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchgeführt und hat Folgendes ergeben:
Von dem Vorhaben sind nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger
Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2 UVPG aufgeführten Schutzkriterien und der örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Somit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Heidelberg, den 20.12.2016
Mayer
signiert von: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis | am: 20.12.2016 | mit: