Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz 42.30.03-BImSchG 20/16 Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Feststellung der UVP-Pflicht - Bekanntgabe des Ergebnisses einer Einzelfallvorprüfung gem. § 3a UVPG für die Änderung einer BHKW-Anlage Die Firma Rudolf Wild GmbH & Co. KG, Rudolf-Wild-Straße 107 -115, 69214 Eppelheim beabsichtigt, auf dem Gelände ihrer Prozesswasseraufbereitungsanlage in der Rudolf-Wild-Straße 100 einen neuen Verbrennungsmotor (BHKW) aufzustellen und zu betreiben. Die maximale Feuerungswärmeleistung der gesamten Anlage erhöht sich damit von 1341 kW auf 1998 kW. Außerdem werden verschiedene Nebeneinrichtungen ergänzt bzw. ersetzt. Die Anlage fällt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 1.2.2.2 Spalte 2 des UVPG in den Anwendungsbereich des UVPG. Für das Vorhaben ist eine standortbezogene Einzelfallprüfung nach § 3c UVPG vorgesehen. Diese Vorprüfung wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) durchgeführt und hat Folgendes ergeben: Von dem Vorhaben sind nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2 UVPG aufgeführten Schutzkriterien und der örtlichen Gegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Somit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Heidelberg, den 20.12.2016 Mayer signiert von: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis | am: 20.12.2016 | mit:
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