Art und Maß der baulichen Nutzung § 9 (1) 1 u. 2 BauGB und BauNVO §§ 1-11 Allgemeines Wohngebiet 0,4 o Grundflächenzahl offene Bauweise SD max. 40° Satteldach mit zulässiger Dachneigung PD max. 15° Pultdach mit zulässiger Dachneigung WH max. 6,20 m maximale Wandhöhe (Definition siehe Textteil) Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Stellung der baulichen Anlagen § 9 (1) 2 BauGB beide Firstrichtungen zulässig überbaubare- und nicht überbaubare Grundstücksfläche § 9 (1) 2 BauGB und § 23 BauNVO überbaubare Grundstücksfläche § 23 BauNVO Baugrenze § 23 (3) BauNVO nicht überbaubare Grundstücksfläche § 23 (5) BauNVO Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern sowie sonstige Bepflanzungen § 9 (1) 25 a/b BauGB Pflanzgebot für Einzelbäume Pflanzgebot für flächenhafte Bepflanzung Landschaftspflege § 9 (1) 20 BauGB mit Maßnahmenbezeichnung Grünflächen § 9 (1) 15 BauGB private Grünfläche öffentliche Verkehrsfläche § 9 (1) 11 BauGB Straßenbegrenzungslinie Verkehrsgrün mit Straßenbaum gemischt genutzte Verkehrsfläche Fläche für Versorgungsanlagen § 9 (1) 12 BauGB Zweckbestimmung: Elektrizität Geh-, Fahr- und Leitungsrechte § 9 (1) 21 BauGB Leitungsrecht zu Gunsten der Stadt Göppingen zur Führung und Unterhaltung eines Mischwasserkanals Leitungsrecht zu Gunsten der Energieversorgung Filstal zur Führung und Unterhaltung von Stromkabel sowie zur Unterhaltung der Trafostation und GehFahrrecht zu Gunsten der Stadt Göppingen zur Unterhaltung des Flurstücks 2440/2 Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Stadt Göppingen zur Unterhaltung des Flurstücks 2440/2 Wasserschutzgebietszone Klasse III und IIIA (nachrichtlich) Abbruch Gebäude geplante Grundstücksgrenze Grenze des räumlichen Geltungsbereichs § 9 (7) BauGB Stand der Planunterlage 05/2015 Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (www.lgl-bw.de)
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