02 Planvorentwurf

Trinkwasserschutzgebiet
Zone III
Teil 1
Zeichnerische Festsetzungen
WA2
GRZ 0,4
GRZ 0,4
TH 8,00 m
TH 8,00 m
o
o
Hinweise
1. Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
1. Archäologische Bodenfunde
§ 1 (1) Die Zulässigkeit von Vorhaben in den festgesetzten Allgemeinen Wohngebieten (WA1 und
WA2) bestimmt sich nach § 4 BauNVO.
Gem. § 16 Thüringer Denkmalschutzgesetz müssen Bodenfunde unverzüglich an das Thüringische Landesamt
für Denkmalpflege und Archäologie gemeldet werden. Eventuelle FundsteIlen sind abzusichern und die Funde im
Zusammenhang im Boden zu belassen, bis sie durch Mitarbeiter des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie untersucht und geborgen worden sind.
§ 2 (1) Die maximal zulässige Grundflächenzahl wird mit einer GRZ von 0,4 festgesetzt.
ED
19m
10m
10m
75m
10m
18m
Textliche Festsetzungen
2. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
5m
5m
Teil 4
§ 1 (2) In den Allgemeinen Wohngebieten (WA1 und WA2) gemäß § 4 BauNVO werden gemäß § 1
(6) Nr.1 BauNVO die Ausnahmen gemäß § 4 (3) Nr. 2 bis 5 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.
WA1
ED
Teil 3
§ 2 (2) Die Traufhöhe beträgt maximal 8,00 m. Als Traufhöhe gilt für geneigte Dächer > 50 das bergseitig (der höchstgelegene Geländepunkt an der baulichen Anlage) gemessene Maß von der
natürlich gewachsenen Geländeoberfläche bis zur Schnittlinie der Außenfläche der Wand mit
der Außenfläche Dachhaut. Als Traufhöhe gilt für Flachdächer < 50 das bergseitig (der
höchstgelegene Geländepunkt an der baulichen Anlage) gemessene Maß von der natürlich
gewachsenen Geländeoberfläche bis zum oberen Abschluss der Außenwand.
3. Bauweise, Überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, §§ 22, 23 BauNVO)
§ 3 (1) Im Allgemeinen Wohngebiet (WA1 und WA 2) ist eine offene Bauweise gem. § 22 (2) BauNVO
festgesetzt. Zulässig sind nur Einzel- und Doppelhäuser.
62m
20m
32m
7.5m
3m
3m
Straße der
6.00
3m
4. Grünordnerische und landschaftspflegerische Festsetzungen
20m
§ 4 (1) In der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 (1) Nr. 25 a) BauGB sind einheimische, standortgerechte Bäume und Sträucher anzupflanzen. Bei Abgang sind diese zu ersetzten. Die Pflanzqualitäten und die Artenliste gemäß § 4 (3) der Textlichen Festsetzungen sind zu beachten.
Innerhalb dieser Flächen gemäß § 9 (1) Nr. 25 a) BauGB sind Aufschüttungen bis zu einer
Höhe von 2,00 m oder eine Lärmschutzwand über der jeweiligen Höhe des anstehenden Geländes zulässig.
16m
6m
75m
§ 4 (2) Auf jedem Baugrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist je 300 m² zu versiegelnde Grundfläche ein einheimischer, standortgerechter Laub- oder Obstbaum oder drei
einheimische, standortgerechte Laubsträucher anzupflanzen. Die Pflanzqualitäten gemäß
§ 4 (3) der Textlichen Festsetzungen sind zu beachten.
haften
sc
Genossen
11m
Teil 2
Planzeichenerklärung
1. Art der baulichen Nutzung
gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB
WA
6. Sonstige Planzeichen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 110
"Straße der Genossenschaften"
Allgemeine Wohngebiete
gem. § 4 BauNVO
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
2. Maß der baulichen Nutzung
gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB
GRZ
TH
Grundflächenzahl als Höchstmaß
§ 3 (2) Die überbaubare Grundstücksfläche wurde im Allgemeinen Wohngebiet durch Baugrenzen
gemäß § 23 (3) BauNVO festgesetzt. Die Baugrenzen können durch untergeordnete Bauteile
(wie z.B. Balkone, Windfänge, überdachte Freiterrassen, Wintergärten) bis zu einer Tiefe von
1,50 m überschritten werden.
nachrichtliche Übernahme
Höhe baulicher Anlagen als Höchstmaß
hier: Traufhöhe
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
gem. § 9 (1) Nr. 2 BauGB
Trinkwasserversorgungsleitung HW 500
mit Steuerkabel und Schutzstreifen
§ 4 (3) Die neu anzupflanzenden Gehölze sind fachgerecht zu pflegen, zu unterhalten und bei Abgang durch einheimische, standortgerechte Arten zu ersetzen. Die Pflanzstandorte können
den örtlichen Erfordernissen angepasst werden. Zur Verwendung kommende Pflanzen und
Materialien müssen den jeweiligen Qualitätsnormen nach DIN 18916 entsprechen und fachgerecht gepflanzt werden. Während der ersten 3 Jahre nach der Neuanpflanzung ist eine
Auswuchspflege, ggf. mit Erziehungs- und Pflegeschnitt vorzunehmen. Mindestanforderung
an die zu pflanzende Qualität ist:
Bäume:
Artenliste:
Spitzahorn (Acer platanoides), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Hainbuche
(Carpinus betulus), Winterlinde (Tilia cordata), Feldahorn (Acer campestre),
Eberesche (Sorbus aucuparia), Elsbeere (Sorbus torminalis), Vogelkirsche
(Prunus avium)
Sträucher:
v. Str. m. B., 3 TR, H = 0,60 m – 1,00 m
Artenliste:
Großkelch-Weißdorn (Crataegus curvisepala), Zweigriffliger Weißdorn
(Crataegus laevigata), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Blutroter
Hartriegel (Cornus sanguinea), Gewöhnliche Hasel (Corylus avellana), Europäisches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Gemeiner Liguster (Ligustrum vulgare), Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Kriechende Rose
(Rosa arvensis), Hundsrose (Rosa canina), Himbeere (Rubus ideaeus),
Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
Obstbäume:
Hochstamm, Stammumfang 12-14 cm, 3 x v.
Baugrenze
o
Offene Bauweise
ED
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
4. Verkehrsflächen
gem. § 9 (1) Nr. 11 BauGB
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
hier: privater Wohnweg
5. Flächen für Maßnahmen zum Schutz und Pflege
von Boden, Natur und Landschaft
gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB
mittelgroße Bäume (Bäume II. Ordnung)
mögliche Wuchshöhe bis 20 m Höhe
Hochstamm, Stammumfang 12-14 cm, 2 x v., o.B.
Baumscheibe mindestens 6 m²
2. Munitionsfunde
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich laut Kampfmittelbelastungskarte Nordhausen in einem
Bombenabwurfgebiet. Falls noch keine Sondierung nach möglichen Kampfmitteln im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erfolgt ist – zu erfragen bei der Firma Tauber Delaborierung GmbH, in der Hochstedter Ecke 2,
99098 Erfurt - , hat der Bauherr eigenverantwortlich die durch Erdarbeiten betroffenen Flächen vor Baubeginn
sondieren zu lassen oder falls nach Aussage der Fachfirma die Sondierung nicht möglich ist, eine Aushubüberwachung zu beauftragen.
Unabhängig davon wird auf die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel
in der Stadt Nordhausen (NdhGefAVOKM)“ verwiesen.
3. Altlastverdachtsflächen
Sollten sich bei der Vorhabenrealisierung Verdachtsmomente für das Vorliegen bisher nicht bekannter schädlicher Bodenveränderungen / Altlasten oder einer Beeinträchtigung anderer Schutzgüter (Luft / Wasser) ergeben,
so sind diese gemäß Bundesbodenschutzgesetzt (BBodSchG) im Rahmen der Mitwirkungspflicht sofort der Unteren Bodenschutzbehörde (Landratsamt Nordhausen) anzuzeigen (weitere Ausführungen siehe dazu in der Anlage zur Begründung).
4. Schutzmaßnahmen
Zum Schutz der Pflanzen- und Tierwelt sowie ihrer Lebensräume sind die, an das Planungsgebiet angrenzenden
Flächen vor Beschädigung im Zuge der Baumaßnahmen durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Stadt Nordhausen
5. Belange des Naturschutzes
Die Verbote des § 44 BNatSchG (Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten) sind zu beachten.
Der erforderliche Erziehungs- und Erhaltungsschnitt an den zu pflanzenden Gehölzen, ist nach den ZTV Baumpflegerichtlinien durch entsprechend geschultes Personal bzw. durch eine Fachfirma durchzuführen.
6. Wasserschutzgebiete
Das gesamte Plangebiet befindet sich im Wasserschutzgebiet, Schutzzone III, für zahlreiche Wassergewinnungsanlagen, festgesetzt mit den Beschlüssen des Kreistages Nordhausen Nr. 62-14/76 vom 08.07.1976 und
Nr. 62-14/76 vom 25.04.1985 i. V. m § 130 (2) Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und § 106 (1) Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
In der Schutzzone III gelten die in den o. g. Beschlüssen enthaltenen Verbote und Nutzungsbeschränkungen. Bei
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Wasserschutzgebiet gelten die Verbote und Anforderungen gemäß § 10 Thüringer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über
Fachbetriebe (Thüringer Anlagenverordnung-ThürVAwS-).
7. Leitungen
Bebauungsplan Nr. 110
"Straße der Genossenschaften"
Vorhandene Leitungstrassen dürfen nicht überbaut oder bepflanzt werden. Die Schutzstreifen sind freizuhalten.
Die Bestandsunterlagen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und absolute Lagerichtigkeit. Der Bauunternehmer ist aufgrund seiner erhöhten Sorgfaltspflicht von Rechts wegen verpflichtet, im Baufeld den Leitungsbestand durch geeignete Maßnahmen zu ermitteln.
Vor Beginn der Tiefbauarbeiten ist eine gesonderte Zustimmung durch das beauftragte Bauunternehmen oder
den Bauherren einzuholen.
8. Planunterlage
Wegen Ungenauigkeiten in der Planunterlage durch Vervielfältigung, Vergrößerungen etc. sind im Plangebiet bei
jedem Vorhaben Kontrollmessungen vorzunehmen. Sollten Maße bei den zeichnerischen Festsetzungen nicht
eindeutig erkennbar sein, sind sie mit ausreichender Genauigkeit aus der Planunterlage herauszumessen. Eine
Gewähr für die Richtigkeit der Kartengrundlage wird seitens des Planungsbüros nicht übernommen.
Plangebiet
5. Festsetzungen nach § 9 (4) BauGB i.V.m. § 88 ThürBO (Örtliche Bauvorschrift)
§ 5 (1) Die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung baulicher Anlagen gilt für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 110 „Straße der Genossenschaften".
§ 5 (2) Dächer auf dem Hauptbaukörper im Allgemeinen Wohngebieten (WA1) sind nur als symmetrische Satteldächer oder Krüppelwalmdächer mit 35 Grad - 50 Grad Dachneigung zulässig.
Diese Festsetzung gilt nicht für Dachaufbauten, für Anbauten sowie Garagen und überdachte
Stellplätze nach § 12 BauNVO und für Nebenanlagen nach § 14 BauNVO.
§ 5 (3) Die Hauptfirstrichtung im Allgemeinen Wohngebieten (WA1) ist auf der Planzeichnung festgesetzt.
Maßstab:
1 : 1000
STADTPLANUNGSBÜRO
MEIßNER & DUMJAHN
Büro für interdisziplinäre Stadt- u. Bauleitplanung,
Stadtsanierung, Siedlungsplanung, Dorferneuerung
inklusive Verfahrensberatung u. Verfahrensbegleitung
Verfahrensstand:
Vorentwurf
Druckdatum:
Dezember 2016
Geschäftsadresse:
Käthe-Kollwitz-Straße 9, 99734 Nordhausen
Telefon:
Telefax:
Internet:
E - mail:
03631/990919
03631/981300
www.meiplan.de
[email protected]
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