Amtliche Bekanntmachung der Stadt Roth Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 89 „Bahnhof Roth Südost“; Teiländerung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 79 „Bahnhof Roth“; Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB; Der Stadtrat hat am 27.09.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, für den Bereich südlich vom Bahnhof, östlich vom Anton-Seitz-Weg und westlich am Flusslauf der Rednitz den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 89 „Bahnhof Roth Südost“ aufzustellen. Der Planungsumgriff befindet sich in innenstadtnaher Lage und wird begrenzt durch • die Rednitz im Osten • das Bahnhofsgelände im Norden und Westen • Wohnbebauung bzw. den AntonSeitz-Weg im Süden. Im Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden. Der Vorentwurf in der Fassung vom 28.11.2016 wurde vom Umwelt- und Stadtplanungsausschuss in der Sitzung vom 08.12.2016 gebilligt und liegt in der Zeit vom 02. Januar 2017 bis 06. Februar 2017 im Stadtbauamt der Stadt Roth, Allee 9, I. Stock, Zimmer 11; während der üblichen Dienststunden Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 13.30 Uhr – 17.00 Uhr aus. Der Vorentwurf ist unter ‚www.stadt-roth.de, ‚Schnell gefunden‘, ‚Beteiligungsverfahren‘, aktuelle Beteiligungsverfahren‘ auch online einsehbar. Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Roth, 13. Dezember 2016 Stadt Roth …………………... Ralph Edelhäußer Erster Bürgermeister
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