Amtliche Bekanntmachung_frühzeitige_3.1

Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Roth
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 89 „Bahnhof Roth
Südost“;
Teiländerung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 79
„Bahnhof Roth“;
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB;
Der Stadtrat hat am 27.09.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs.
8 BauGB, für den Bereich südlich vom
Bahnhof, östlich vom Anton-Seitz-Weg und
westlich am Flusslauf der Rednitz den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 89 „Bahnhof Roth Südost“
aufzustellen.
Der Planungsumgriff befindet sich in innenstadtnaher Lage und wird begrenzt durch
• die Rednitz im Osten
• das Bahnhofsgelände im Norden
und Westen
• Wohnbebauung bzw. den AntonSeitz-Weg im Süden.
Im Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung
von Wohngebäuden geschaffen werden.
Der Vorentwurf in der Fassung vom
28.11.2016 wurde vom Umwelt- und Stadtplanungsausschuss in der Sitzung vom
08.12.2016 gebilligt und liegt in der Zeit
vom
02. Januar 2017 bis 06. Februar 2017
im Stadtbauamt der Stadt Roth, Allee 9, I. Stock, Zimmer 11;
während der üblichen Dienststunden
Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13.30 Uhr – 17.00 Uhr
aus. Der Vorentwurf ist unter ‚www.stadt-roth.de, ‚Schnell gefunden‘, ‚Beteiligungsverfahren‘,
aktuelle Beteiligungsverfahren‘ auch online einsehbar.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Roth, 13. Dezember 2016
Stadt Roth
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Ralph Edelhäußer
Erster Bürgermeister