Amtliche BekanntmachungAuslegung 3.2_BI 3

Amtliche Bekanntmachung
der Stadt Roth
1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan
Bi 3 "Heubühl";
Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2
BauGB;
Der Rat der Stadt Roth hat am 22.03.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, für den Bereich östlich des Guggenmühler Weges den rechtskräftigen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Bi
3 „Heubühl“ zu ändern
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes sieht vor, in der Satzung, §13 „Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß §9 Abs. 1 Nr. 20“
die festgesetzte Ausgleichsfläche zu ändern. Es wird eine neue Ausgleichsfläche festgesetzt.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung;
Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss der Stadt Roth hat in seiner Sitzung am
07.06.2016 den Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Bi3 „Heubühl“ gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Es liegen keine umweltbezogene Informationen vor.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 10.05.2016, liegt in
der Zeit vom
27. Oktober 2016 bis 25. November 2016
im Stadtbauamt der Stadt Roth, Allee 9, I. Stock, Zimmer 11;
während der üblichen Dienststunden
Montag bis Freitag
7.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
13.30 Uhr – 17.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Während der Auslegungsfrist können Anregungen bei der Stadt Roth, Kirchplatz 4, 91154
Roth, vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird,
ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Roth, 17. Oktober 2016
Stadt Roth
……………………………….
Ralph Edelhäußer
Erster Bürgermeister