An: Gebr. Sanders GmbH & Co. KG „Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018: Gläubigerversammlung November 2016“ Maschstr. 2, 49565 Bramsche, Deutschland Telefax: +49 (0) 5461 804 100 E-Mail: [email protected] ANMELDUNG ZUR GLÄUBIGERVERSAMMLUNG betreffend die auf den Inhaber lautenden EUR 22.000.000,00 8.75 % Schuldverschreibungen 2013/2018 fällig am 22. Oktober 2018 ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD (insgesamt die „Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018“), am Montag, den 21. November 2016, um 12:00 Uhr, in den Räumen der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG, Maschstr. 2, 49565 Bramsche (die „Gläubigerversammlung“) _____________________________________________ (Name/Firma des Anleihegläubigers) _____________________________________________ (Adresse/Sitz und Geschäftsanschrift des Anleihegläubigers) In meinem/unserem Depot befinden sich __________________ Stück Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00, d.h. insgesamt Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 mit einem Gesamtnennbetrag von EUR __________________. -2- Meine/unsere Schuldverschreibungen werden bis zum Ende der Gläubigerversammlung bei meiner/unserer Depotbank gesperrt gehalten, was durch den Sperrvermerk meiner/unserer Depotbank auf dem beigefügten Nachweis bestätigt wird. Bitte ankreuzen: □ Ich/Wir werde(n) an der Gläubigerversammlung persönlich teilnehmen. □ Ich/Wir werde(n) mich/uns in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. □ Ich/Wir werde(n) mich/uns in der Gläubigerversammlung durch den von der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Für die Vertretung durch einen Dritten sowie für die Vertretung durch den Stimmrechtsvertreter nach Weisung sind Vollmachtsformulare auf der Internetseite der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG (die „Emittentin“) unter http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/ abrufbar. _______________________________________ ________________________________________ Ort, Datum Unterschrift (bzw. andere Erklärung gemäß § 126 BGB) ________________________________________ In Druckbuchstaben: Name/Firma des Anleihegläubigers und Name und Funktion des Unterzeichners -3- Wichtige Hinweise 1. Teilnahmebedingungen, Stimmrechte und Nachweise 1.1 Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 1.3 spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweist. 1.2 Gemäß § 12 (d) der Anleihebedingungen nimmt an den Abstimmungen der Anleihegläubiger jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des Nennwerts oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen teil. 1.3 Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Hierzu ist der Emittentin in Textform (§ 126b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen mit dem Sperrvermerk nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 1.3.1 und 1.3.2 vorzulegen (der „Besondere Nachweis mit Sperrvermerk“): 1.3.1 Besonderer Nachweis Der erforderliche besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers enthält, (ii) den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen angibt, die am Tag der Ausstellung dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind. 1.3.2 Sperrvermerk Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 mindestens vom Ausstellungstag des Besonderen Nachweises nach Ziff. 1.3.1 bis zum Ende der Gläubigerversammlung am 21. November 2016 beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden. Anleihegläubiger sollten sich wegen der Formalitäten des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzen. -4- Anleihegläubiger, die (i) den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk nicht spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung vorgelegt haben, und/oder (ii) ihre Schuldverschreibungen nicht oder nicht rechtzeitig haben sperren lassen, sind nicht stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte des Anleihegläubigers können das Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben. Ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/ abgerufen werden. 1.4 Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z. B. Limited nach englischem Recht) sind, werden gebeten, spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z. B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis nach dieser Ziffer 1.4 ist nicht Voraussetzung für die Berücksichtigung der Stimmen bei der Gläubigerversammlung. 1.5 Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzlich Vertreter oder Amtswalter spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung zusätzlich zum Besondern Nachweis mit Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z. B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestellungsurkunde). 1.6 Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der Stimmrechte ist eine Anmeldung der Anleihegläubiger vor der Versammlung erforderlich. Ein Anmeldeformular kann auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/ -5- abgerufen werden. Zur Anmeldung ist es erforderlich, dass Anleihegläubiger bis spätestens zum 18. November 2016 (24:00 Uhr eingehend) das ausgefüllte Anmeldeformular per Post, Fax oder E-Mail an: Gebr. Sanders GmbH & Co. KG „Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018: Gläubigerversammlung November 2016“ Maschstr. 2, 49565 Bramsche, Deutschland Telefax: +49 (0)5461 804 100 E-Mail: [email protected] übersenden. Nach Eingang der Anmeldung wird für den Gläubiger eine Stimmkarte beim Einlass zur Gläubigerversammlung hinterlegt. 2. Vertretung durch Bevollmächtigte 2.1 Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG). Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126b BGB. Ein Musterformular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/ abgerufen werden. 2.2 Die Vollmachtserteilung ist spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung gegenüber der Emittentin durch Vorlage bzw. Übermittlung der Vollmachtserklärung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk des Vollmachtgebers (s. Ziffer 1.3) sowie (soweit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (s. Ziffer 1.5) gegenüber der Emittentin nachzuweisen. -6- 3. Stimmrechtsvertretung durch den von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter 3.1 Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen und auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können nach erfolgter Anmeldung den von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter Herrn Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld, geschäftsansässig Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Börgen - Schwengel - Hünefeld, Bramsche, (der „Stimmrechtsvertreter der Emittentin“), eine Vollmacht mit Weisungen erteilen. 3.2 Der Stimmrechtsvertreter der Emittentin kann von der ihm erteilten Vollmacht nur insoweit Gebrauch machen, als ihm eine Weisung zu den Beschlussvorschlägen unter Ziffer 2 der im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin veröffentlichten Einladung zur Gläubigerversammlung erteilt worden ist. Er ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Vollmacht des Stimmrechtsvertreters der Emittentin umfasst keine Abstimmungen über weitergehende Anträge wie etwa erst in der Gläubigerversammlung gestellte inhaltliche Gegenanträge oder Verfahrensanträge. Die Stimmen der Anleihegläubiger, die dem Stimmrechtsvertreter der Emittentin eine Vollmacht mit Weisung erteilt haben, werden in solchen Fällen als Enthaltung abgegeben und gezählt. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung des Stimmrechtsvertreters der Emittentin zur Erklärung von Widersprüchen, zur Stellung von Anträgen oder zur Stellung von Fragen ist nicht möglich. 3.3 Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Emittentin verwendet werden kann, kann ebenfalls auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/ abgerufen werden. -7- 3.4 Anleihegläubiger, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, haben das ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachtsformular mit Weisungen sowie den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk (s. Ziffer 1.3) bis spätestens zum 18. November 2016 (24:00 Uhr) per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse des Stimmrechtsvertreters der Emittentin zu übermitteln: Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld, Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Börgen - Schwengel - Hünefeld, Bramsche „Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018: Gläubigerversammlung November 2016“ Lindenstraße 8, 49565 Bramsche Telefax: +49 (0)5461 6910 E-Mail: [email protected] ***
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