1. Einladung zur Gläubigerversammlung

Gebr. Sanders GmbH & Co. KG
Bramsche
8,75 % Anleihe 2013/2018
ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD
EINLADUNG ZUR GLÄUBIGERVERSAMMLUNG
betreffend die
auf den Inhaber lautenden EUR 22.000.000,00
8,75 % Schuldverschreibungen 2013/2018
fällig am 22. Oktober 2018
ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD
(insgesamt die „Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018“)
Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bramsche, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Handelsregisternummer HRA 6766, Geschäftsanschrift: Maschstr. 2, 49565 Bramsche (nachfolgend auch die „Emittentin“) lädt Inhaber der
Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger“) zu der
am Montag, den 21. November 2016, um 12:00 Uhr,
in den Räumen der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG,
Maschstr. 2,
49565 Bramsche,
stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger (die „Gläubigerversammlung“)
ein. Der Einlass findet ab 11:00 Uhr statt.
1.
Hintergrund der Gläubigerversammlung
Mit Beschluss vom 29. September 2016 (Aktenzeichen 9 IN 62/16, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück am 12. Oktober 2016) hat das Amtsgericht Bersenbrück - Insolvenzgericht - dem Antrag der Geschäftsführung der Emittentin auf Einleitung
eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach § 270b InsO stattgegeben. Das
Amtsgericht Bersenbrück hat Herrn Rechtsanwalt Michael Mönig, Münster, zum vorläufigen
Sachwalter ernannt.
Die Emittentin und der vorläufige Sachwalter legen Wert darauf, dass die Interessen der Anleihegläubiger im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung der Emittentin sachgerecht vertreten werden. Zu diesem Zweck sollen die Anleihegläubiger zur Wahrnehmung ihrer Rechte
einen gemeinsamen Vertreter (der „Gemeinsame Vertreter“) im Sinne von § 7 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz
(SchvG)) bestellen. Der Gemeinsame Vertreter soll als zentrales Informations- und Kommunikationsorgan der Anleihegläubiger in das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eingebunden werden und dabei die Interessen der Anleihegläubiger bündeln und vertreten.
2.
Tagesordnung
Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018
Die Emittentin schlägt vor, einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu bestellen.
Aus Sicht der Emittentin kommen hierfür als Kandidaten insbesondere die BRL Treuhand
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und die One Square
Advisory Services GmbH in Betracht.
Dementsprechend schlägt die Emittentin vor, entweder den Beschluss unter nachfolgend lit.
a) oder alternativ den Beschluss unter nachfolgend lit. b) zu fassen:
„a)
Die BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 103604, Standort Bochum:
Meinolphusstraße 6-10, 44789 Bochum, wird zum gemeinsamen Vertreter
(der „Gemeinsame Vertreter“) für alle Anleihegläubiger bestellt.
Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters
richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes.
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf
EUR 1 Mio. (in Worten: Euro eine Million) begrenzt.“
„b)
Die One Square Advisory Services GmbH, eingetragen im Handelsregister
des
Amtsgerichts
München
unter
der
Handelsregisternummer
HRB 207387, geschäftsansässig: Theatinerstr. 36, 80333 München, wird
zum gemeinsamen Vertreter (der „Gemeinsame Vertreter“) für alle Anleihegläubiger bestellt.
Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters
richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes.
Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf
EUR 1 Mio. (in Worten: Euro eine Million) begrenzt.“
Nähere Informationen zu der BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft sind dem dieser Einladung zur Gläubigerversammlung als Anlage 1
beigefügten Unternehmensportrait zu entnehmen.
Nähere Informationen zu der One Square Advisory Services GmbH sind dem dieser Einladung zur Gläubigerversammlung als Anlage 2 beigefügten Unternehmensportrait zu entnehmen.
3.
Rechtsgrundlage für die Gläubigerversammlung, Beschlussfähigkeit und
Mehrheitserfordernis
3.1
Nach § 12 (c) (i) der Anleihebedingungen der Gebr.-Sanders Anleihe 2013/2018
(die „Anleihebedingungen“) gelten für das Verfahren und die Beschlussfassung in
der Anleihegläubigerversammlung - soweit in den Anleihebedingungen nichts anderes geregelt ist - die gesetzlichen Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes.
3.2
Die mit dieser Einladung einberufene Anleihegläubigerversammlung ist gemäß § 15
Abs. 3 SchVG nur dann beschlussfähig, wenn die Anwesenden wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.
3.3
Der Beschluss über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters gemäß dem einzigen Tagesordnungspunkt dieser Einladung bedarf zu seiner Wirksamkeit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte (vgl. § 12 (b)
der Anleihebedingungen i.V.m. § 5 Abs. 4 Satz 1 SchVG).
3.4
Sofern der Vorsitzende der Gläubigerversammlung in der Anleihegläubigerversammlung die mangelnde Beschlussfähigkeit feststellen sollte, weist die Emittentin
darauf hin, dass der Vorsitzende der Gläubigerversammlung beabsichtigt, gemäß
§ 15 Abs. 3 SchVG zeitnah eine zweite Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke
der erneuten Beschlussfassung einzuberufen. Diese zweite Anleihegläubigerversammlung wäre in Bezug auf den Beschlussvorschlag zu dem einzigen Tagesordnungspunkt dieser Einladung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3, 1. Halbsatz SchVG stets
beschlussfähig.
4.
Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens des Beschlusses
Wenn die Anleihegläubiger wirksam über den Beschlussgegenstand des einzigen Tagesordnungspunkts dieser Einladung beschließen, hat dies insbesondere folgende Rechtsfolgen:
-
Ein mit der erforderlichen Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für
alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich.
-
Soweit der Gemeinsame Vertreter zur Geltendmachung von Rechten der Anleihegläubiger berechtigt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger grundsätzlich zur selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt.
-
Über seine Tätigkeiten hat der Gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu
berichten.
-
Ein Gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger ist gemäß § 19 Abs. 3 SchVG
allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen; dabei braucht der Gemeinsame Vertreter die Schuldurkunde nicht vorzulegen. Wenn ein gemeinsamer Vertreter bestellt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger also nicht mehr befugt, individuell ihre Rechte im eröffneten
Insolvenzverfahren geltend zu machen.
5.
Teilnahmebedingungen, Stimmrechte und Nachweise
5.1
Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt,
der seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 5.3 spätestens bei Einlass
zur Gläubigerversammlung nachweist.
5.2
Gemäß § 12 (d) der Anleihebedingungen nimmt an den Abstimmungen der Anleihegläubiger jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des Nennwerts oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen
teil.
5.3
Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Hierzu ist der Emittentin in Textform (§ 126b BGB)
ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den
Schuldverschreibungen mit dem Sperrvermerk nach Maßgabe der nachstehenden
Ziffern 5.3.1 und 5.3.2 vorzulegen (der „Besondere Nachweis mit Sperrvermerk“):
5.3.1
Besonderer Nachweis
Der erforderliche besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers enthält, (ii) den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen angibt,
die am Tag der Ausstellung dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind.
5.3.2
Sperrvermerk
Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 mindestens vom Ausstellungstag des Besonderen Nachweises nach Ziff. 5.3.1 bis zum Ende der Gläubigerversammlung am 21. November 2016 beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden.
Anleihegläubiger sollten sich wegen der Formalitäten des Besonderen
Nachweises mit Sperrvermerk mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzen.
Anleihegläubiger, die (i) den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk nicht
spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung vorgelegt haben,
und/oder (ii) ihre Schuldverschreibungen nicht oder nicht rechtzeitig haben
sperren lassen, sind nicht stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte des Anleihegläubigers können das Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben.
Ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, das
von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter
http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november201
6/
abgerufen werden.
5.4
Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach
ausländischem Recht (z. B. Limited nach englischem Recht) sind, werden gebeten,
spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung zusätzlich zum Besonderen
Nachweis mit Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann
durch die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z. B.
Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung
(z. B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. Der Nachweis
der Vertretungsbefugnis nach dieser Ziffer 5.4 ist nicht Voraussetzung für die Berücksichtigung der Stimmen bei der Gläubigerversammlung.
5.5
Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch
seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z. B.
ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten
werden, muss der gesetzlich Vertreter oder Amtswalter spätestens bei Einlass zur
Gläubigerversammlung zusätzlich zum Besondern Nachweis mit Sperrvermerk des
von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise
nachweisen (z. B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestellungsurkunde).
5.6
Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der Stimmrechte ist eine Anmeldung der Anleihegläubiger vor der Versammlung erforderlich.
Ein Anmeldeformular kann auf der Internetseite der Emittentin unter
http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/
abgerufen werden.
Zur Anmeldung ist es erforderlich, dass Anleihegläubiger bis spätestens zum
18. November 2016 (24:00 Uhr eingehend) das ausgefüllte Anmeldeformular per
Post, Fax oder E-Mail an:
Gebr. Sanders GmbH & Co. KG
„Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018:
Gläubigerversammlung November 2016“
Maschstr. 2, 49565 Bramsche, Deutschland
Telefax: +49 (0)5461 804 100
E-Mail: [email protected]
übersenden.
Nach Eingang der Anmeldung wird für den Gläubiger eine Stimmkarte beim Einlass
zur Gläubigerversammlung hinterlegt.
6.
Vertretung durch Bevollmächtigte
6.1
Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG). Das Stimmrecht kann durch den
Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des
Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126b BGB.
Ein Musterformular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann,
kann auf der Internetseite der Emittentin unter
http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/
abgerufen werden.
6.2
Die Vollmachtserteilung ist spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung gegenüber der Emittentin durch Vorlage bzw. Übermittlung der Vollmachtserklärung in
Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung ein Besonderer Nachweis mit
Sperrvermerk des Vollmachtgebers (s. Ziffer 5.3) sowie (soweit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (s. Ziffer 5.5) gegenüber der Emittentin
nachzuweisen.
7.
Stimmrechtsvertretung durch den von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter
7.1
Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen und
auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können nach erfolgter Anmeldung den
von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter Herrn Rechtsanwalt und Notar
Frank Hünefeld, geschäftsansässig Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Börgen Schwengel - Hünefeld, Bramsche, (der „Stimmrechtsvertreter der Emittentin“),
eine Vollmacht mit Weisungen erteilen.
7.2
Der Stimmrechtsvertreter der Emittentin kann von der ihm erteilten Vollmacht nur
insoweit Gebrauch machen, als ihm eine Weisung zu den unter Ziffer 2 genannten
Beschlussvorschlägen erteilt worden ist. Er ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Vollmacht des Stimmrechtsvertreters der Emittentin umfasst keine Abstimmungen über weitergehende Anträge wie etwa erst in der Gläubigerversammlung gestellte inhaltliche Gegenanträge oder Verfahrensanträge. Die Stimmen der
Anleihegläubiger, die dem Stimmrechtsvertreter der Emittentin eine Vollmacht mit
Weisung erteilt haben, werden in solchen Fällen als Enthaltung abgegeben und gezählt. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung des Stimmrechtsvertreters der Emittentin zur
Erklärung von Widersprüchen, zur Stellung von Anträgen oder zur Stellung von Fragen ist nicht möglich.
7.3
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Emittentin verwendet werden kann, kann ebenfalls auf der Internetseite der Emittentin unter
http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/
abgerufen werden.
7.4
Anleihegläubiger, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, haben das
ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachtsformular mit Weisungen sowie den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk (s. Ziffer 5.3) bis spätestens zum 18. Novem-
ber 2016 (24:00 Uhr) per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse des Stimmrechtsvertreters der Emittentin zu übermitteln:
Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld,
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Börgen - Schwengel - Hünefeld, Bramsche
„Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018:
Gläubigerversammlung November 2016“
Lindenstraße 8, 49565 Bramsche
Telefax: +49 (0)5461 6910
E-Mail: [email protected]
8.
Gegenanträge und Ergänzungsverlangen
8.1
Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu dem Beschlussgegenstand, über den Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten (der „Gegenantrag“). Kündigt ein Anleihegläubiger einen Gegenantrag vor dem Tag der Gläubigerversammlung an, wird die Emittentin diesen Gegenantrag unverzüglich bis zum
Tag der Gläubigerversammlung auf der Internetseite der Emittentin unter
http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/
den anderen Anleihegläubigern zugänglich machen.
8.2
Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können verlangen, dass
neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden (das „Ergänzungsverlangen“). Diese neuen Gegenstände müssen spätestens am dritten Tag
vor der Gläubigerversammlung bekannt gemacht sein.
8.3
Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind an die Emittentin zu richten und können vor Beginn der Gläubigerversammlung per Post, Fax oder E-Mail an die Emittentin an eine der folgenden Adressen übermittelt werden:
Gebr. Sanders GmbH & Co. KG
„Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018:
Gläubigerversammlung November 2016“
Maschstr. 2, 49565 Bramsche, Deutschland
Telefax: +49 (0)5461 804 100
E-Mail: [email protected]
8.4
Auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/oder ein Ergänzungsverlangen ist ein
Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk zwingend beizufügen (s. Ziffer 5.3). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, einen
weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass
sie gemeinsam 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten.
9.
Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen
Die Emittentin hält derzeit 14 Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018.
Darüber hinaus stehen weder der Emittentin noch mit ihr verbundenen Unternehmen derzeit
Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 zu. Es werden derzeit ferner
keine Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundener Unternehmen gehalten. Der Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin, Herr Hans-Christian Sanders, hält derzeit 20 Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018.
Insgesamt stehen 22.000 Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 im
Nennbetrag von insgesamt EUR 22.000.000,00, eingeteilt in 22.000 Schuldverschreibungen
im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 aus.
10.
Weitere Informationen
Die Anleihegläubiger erhalten weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens auf
der Internetseite der Emittentin unter
http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/
11.
Unterlagen
Vom Tag der Einberufung bis zum Tag der Gläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter
http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/
zur Verfügung:

diese Einladung zur Gläubigerversammlung nebst den darin enthaltenen Bedingungen,
von denen die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts abhängen,

die Anleihebedingungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018,

ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk,

ein Musterformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte,

ein Musterformular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Emittentin;

ein Musterformular für die Anmeldung.
Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen
unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax oder E-Mail zu richten an:
Gebr. Sanders GmbH & Co. KG
„Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018:
Gläubigerversammlung November 2016“
Maschstr. 2, 49565 Bramsche, Deutschland
Telefax: +49 (0)5461 804 100
E-Mail: [email protected]
Bramsche, im November 2016
Gebr. Sanders GmbH & Co. KG
diese vertreten durch die
Sanders-Beteiligungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Hans-Christian Sanders
Anlage 1
Unternehmensportrait BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
BRL ist ein Beratungsunternehmen mit multidisziplinärem Beratungsansatz, d.h. der engen
räumlichen und fachlichen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern verpflichtet. Schwerpunkt ist hierbei die Sanierungs- und Krisenberatung sowie die Insolvenzverwaltung.
BRL beschäftigt derzeit ca. 180 Partner und Mitarbeiter in Berlin, Bochum, Dortmund, Hamburg und Hannover. Die Partner und führenden Mitarbeiter im Bereich Sanierung & Insolvenz
verfügen über umfassende Expertise bei der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen. Dieses betrifft insbesondere auch solche Unternehmen, die durch Anleger finanziert sind, sei es durch Genussrechte oder Anleihen.
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Treuhänder oder Gemeinsamer
Vertreter i. S. d. SchVG werden regelmäßig von der BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt. Mandatsführende Ansprechpartner sind Frau Rechtsanwältin Dorothee Madsen und Herr Rechtsanwalt Stefan Denkhaus.
Ausgewählte Mandate, in denen BRL in unterschiedlichen Funktionen an der Sanierung,
Restrukturierung oder auch Abwicklung involviert war bzw. ist, sind:

PROKON Regenerative Energien GmbH / eG (u.a. Insolvenzplanerstellung und Geschäftsführung der Abwicklungsgesellschaft der Randaktivitäten)

EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG

N.prior energy GmbH und Tochtergesellschaften

KTG Agrar SE

EuropLeasing AG & Co. Financial Solutions KG
Bochum, Oktober 2016
BRL Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Meinolphusstraße 6 - 10
44789 Bochum
Telefon: +49-234-610688-0
Anlage 2
Unternehmensportrait One Square Advisory Services GmbH
Umfassende Expertise als Gemeinsamer Vertreter
Die One Square Advisory Services GmbH ist ein Restrukturierungsberatungsunternehmen mit umfassender Expertise bei der Restrukturierung von Unternehmen. Alle Partner und Teammitglieder verfügen über jahrzehntelange Restrukturierungserfahrung. Sie waren in führenden Beratungsgesellschaften, Investmentbanken sowie in geschäftsführenden Positionen von Unternehmen in Restrukturierungssituationen tätig.
One Square Advisors ist seit vielen Jahren in unterschiedlichen Funktionen mit
der Restrukturierung und Abwicklung von Unternehmensanleihen betraut. Innerhalb der letzten Jahre wurde One Square Advisors in der absoluten Mehrzahl der
Anleihe Restrukturierungsverfahren zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bestellt. Dabei hat One Square Advisors in den jeweiligen Verfahren
die Interessen der Anleihegläubiger stets konstruktiv mit dem Ziel einer für die
Anleihegläubiger bestmöglichen Lösung vertreten.
One Square Advisors umfassende Erfahrung als Gemeinsamer Vertreter von Anleihegläubigern:

SolarWorld AG

SiC Processing GmbH

Windreich GmbH

S.A.G. Solarstrom GmbH

MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

Golden Gate GmbH

RENA GmbH
Bei Fragen oder zur Kontaktaufnahme erreichen Sie uns unter:
One Square Advisory Services GmbH
Geschäftsführer Frank Günther
Theatinerstraße 36
80333 München
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 89 15 98 98 0
www.onesquareadvisors.com