Gebr. Sanders GmbH & Co. KG Bramsche 8,75 % Anleihe 2013/2018 ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD EINLADUNG ZUR GLÄUBIGERVERSAMMLUNG betreffend die auf den Inhaber lautenden EUR 22.000.000,00 8,75 % Schuldverschreibungen 2013/2018 fällig am 22. Oktober 2018 ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD (insgesamt die „Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018“) Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bramsche, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter der Handelsregisternummer HRA 6766, Geschäftsanschrift: Maschstr. 2, 49565 Bramsche (nachfolgend auch die „Emittentin“) lädt Inhaber der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger“) zu der am Montag, den 21. November 2016, um 12:00 Uhr, in den Räumen der Gebr. Sanders GmbH & Co. KG, Maschstr. 2, 49565 Bramsche, stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger (die „Gläubigerversammlung“) ein. Der Einlass findet ab 11:00 Uhr statt. 1. Hintergrund der Gläubigerversammlung Mit Beschluss vom 29. September 2016 (Aktenzeichen 9 IN 62/16, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück am 12. Oktober 2016) hat das Amtsgericht Bersenbrück - Insolvenzgericht - dem Antrag der Geschäftsführung der Emittentin auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach § 270b InsO stattgegeben. Das Amtsgericht Bersenbrück hat Herrn Rechtsanwalt Michael Mönig, Münster, zum vorläufigen Sachwalter ernannt. Die Emittentin und der vorläufige Sachwalter legen Wert darauf, dass die Interessen der Anleihegläubiger im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung der Emittentin sachgerecht vertreten werden. Zu diesem Zweck sollen die Anleihegläubiger zur Wahrnehmung ihrer Rechte einen gemeinsamen Vertreter (der „Gemeinsame Vertreter“) im Sinne von § 7 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz (SchvG)) bestellen. Der Gemeinsame Vertreter soll als zentrales Informations- und Kommunikationsorgan der Anleihegläubiger in das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eingebunden werden und dabei die Interessen der Anleihegläubiger bündeln und vertreten. 2. Tagesordnung Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 Die Emittentin schlägt vor, einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zu bestellen. Aus Sicht der Emittentin kommen hierfür als Kandidaten insbesondere die BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und die One Square Advisory Services GmbH in Betracht. Dementsprechend schlägt die Emittentin vor, entweder den Beschluss unter nachfolgend lit. a) oder alternativ den Beschluss unter nachfolgend lit. b) zu fassen: „a) Die BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Handelsregisternummer HRB 103604, Standort Bochum: Meinolphusstraße 6-10, 44789 Bochum, wird zum gemeinsamen Vertreter (der „Gemeinsame Vertreter“) für alle Anleihegläubiger bestellt. Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes. Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1 Mio. (in Worten: Euro eine Million) begrenzt.“ „b) Die One Square Advisory Services GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Handelsregisternummer HRB 207387, geschäftsansässig: Theatinerstr. 36, 80333 München, wird zum gemeinsamen Vertreter (der „Gemeinsame Vertreter“) für alle Anleihegläubiger bestellt. Der Umfang der Aufgaben und Befugnisse des Gemeinsamen Vertreters richtet sich nach den Bestimmungen des Schuldverschreibungsgesetzes. Der Gemeinsame Vertreter erhält eine angemessene Vergütung. Die Haftung des Gemeinsamen Vertreters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 1 Mio. (in Worten: Euro eine Million) begrenzt.“ Nähere Informationen zu der BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft sind dem dieser Einladung zur Gläubigerversammlung als Anlage 1 beigefügten Unternehmensportrait zu entnehmen. Nähere Informationen zu der One Square Advisory Services GmbH sind dem dieser Einladung zur Gläubigerversammlung als Anlage 2 beigefügten Unternehmensportrait zu entnehmen. 3. Rechtsgrundlage für die Gläubigerversammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis 3.1 Nach § 12 (c) (i) der Anleihebedingungen der Gebr.-Sanders Anleihe 2013/2018 (die „Anleihebedingungen“) gelten für das Verfahren und die Beschlussfassung in der Anleihegläubigerversammlung - soweit in den Anleihebedingungen nichts anderes geregelt ist - die gesetzlichen Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes. 3.2 Die mit dieser Einladung einberufene Anleihegläubigerversammlung ist gemäß § 15 Abs. 3 SchVG nur dann beschlussfähig, wenn die Anwesenden wertmäßig mindestens die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. 3.3 Der Beschluss über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters gemäß dem einzigen Tagesordnungspunkt dieser Einladung bedarf zu seiner Wirksamkeit der einfachen Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte (vgl. § 12 (b) der Anleihebedingungen i.V.m. § 5 Abs. 4 Satz 1 SchVG). 3.4 Sofern der Vorsitzende der Gläubigerversammlung in der Anleihegläubigerversammlung die mangelnde Beschlussfähigkeit feststellen sollte, weist die Emittentin darauf hin, dass der Vorsitzende der Gläubigerversammlung beabsichtigt, gemäß § 15 Abs. 3 SchVG zeitnah eine zweite Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten Beschlussfassung einzuberufen. Diese zweite Anleihegläubigerversammlung wäre in Bezug auf den Beschlussvorschlag zu dem einzigen Tagesordnungspunkt dieser Einladung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3, 1. Halbsatz SchVG stets beschlussfähig. 4. Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens des Beschlusses Wenn die Anleihegläubiger wirksam über den Beschlussgegenstand des einzigen Tagesordnungspunkts dieser Einladung beschließen, hat dies insbesondere folgende Rechtsfolgen: - Ein mit der erforderlichen Mehrheit gefasster Beschluss der Anleihegläubiger ist für alle Anleihegläubiger gleichermaßen verbindlich. - Soweit der Gemeinsame Vertreter zur Geltendmachung von Rechten der Anleihegläubiger berechtigt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger grundsätzlich zur selbständigen Geltendmachung dieser Rechte nicht befugt. - Über seine Tätigkeiten hat der Gemeinsame Vertreter den Anleihegläubigern zu berichten. - Ein Gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger ist gemäß § 19 Abs. 3 SchVG allein berechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen; dabei braucht der Gemeinsame Vertreter die Schuldurkunde nicht vorzulegen. Wenn ein gemeinsamer Vertreter bestellt ist, sind die einzelnen Anleihegläubiger also nicht mehr befugt, individuell ihre Rechte im eröffneten Insolvenzverfahren geltend zu machen. 5. Teilnahmebedingungen, Stimmrechte und Nachweise 5.1 Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 5.3 spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweist. 5.2 Gemäß § 12 (d) der Anleihebedingungen nimmt an den Abstimmungen der Anleihegläubiger jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des Nennwerts oder des rechnerischen Anteils seiner Berechtigung an den ausstehenden Schuldverschreibungen teil. 5.3 Anleihegläubiger müssen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Hierzu ist der Emittentin in Textform (§ 126b BGB) ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Inhaberschaft an den Schuldverschreibungen mit dem Sperrvermerk nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 5.3.1 und 5.3.2 vorzulegen (der „Besondere Nachweis mit Sperrvermerk“): 5.3.1 Besonderer Nachweis Der erforderliche besondere Nachweis ist eine Bescheinigung der Depotbank, die (i) den vollen Namen und die volle Anschrift des Anleihegläubigers enthält, (ii) den Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen angibt, die am Tag der Ausstellung dieser Bescheinigung dem bei dieser Depotbank bestehenden Depot des Anleihegläubigers gutgeschrieben sind. 5.3.2 Sperrvermerk Der erforderliche Sperrvermerk des depotführenden Instituts ist ein Vermerk, wonach die vom Anleihegläubiger gehaltenen Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 mindestens vom Ausstellungstag des Besonderen Nachweises nach Ziff. 5.3.1 bis zum Ende der Gläubigerversammlung am 21. November 2016 beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden. Anleihegläubiger sollten sich wegen der Formalitäten des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk mit ihrer depotführenden Bank in Verbindung setzen. Anleihegläubiger, die (i) den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk nicht spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung vorgelegt haben, und/oder (ii) ihre Schuldverschreibungen nicht oder nicht rechtzeitig haben sperren lassen, sind nicht stimmberechtigt. Auch Bevollmächtigte des Anleihegläubigers können das Stimmrecht in diesen Fällen nicht ausüben. Ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, das von dem depotführenden Institut verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november201 6/ abgerufen werden. 5.4 Vertreter von Anleihegläubigern, die juristische Personen oder Personengesellschaften nach deutschem Recht (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z. B. Limited nach englischem Recht) sind, werden gebeten, spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung zusätzlich zum Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk ihre Vertretungsbefugnis nachzuweisen. Das kann durch die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z. B. Certificate of Incumbency, Secretary Certificate) geschehen. Der Nachweis der Vertretungsbefugnis nach dieser Ziffer 5.4 ist nicht Voraussetzung für die Berücksichtigung der Stimmen bei der Gläubigerversammlung. 5.5 Sofern Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z. B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen Amtswalter (z. B. ein Insolvenzschuldner durch den für ihn bestellten Insolvenzverwalter) vertreten werden, muss der gesetzlich Vertreter oder Amtswalter spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung zusätzlich zum Besondern Nachweis mit Sperrvermerk des von ihm Vertretenen seine gesetzliche Vertretungsbefugnis in geeigneter Weise nachweisen (z. B. durch Kopie der Personenstandsunterlagen oder der Bestellungsurkunde). 5.6 Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der Stimmrechte ist eine Anmeldung der Anleihegläubiger vor der Versammlung erforderlich. Ein Anmeldeformular kann auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/ abgerufen werden. Zur Anmeldung ist es erforderlich, dass Anleihegläubiger bis spätestens zum 18. November 2016 (24:00 Uhr eingehend) das ausgefüllte Anmeldeformular per Post, Fax oder E-Mail an: Gebr. Sanders GmbH & Co. KG „Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018: Gläubigerversammlung November 2016“ Maschstr. 2, 49565 Bramsche, Deutschland Telefax: +49 (0)5461 804 100 E-Mail: [email protected] übersenden. Nach Eingang der Anmeldung wird für den Gläubiger eine Stimmkarte beim Einlass zur Gläubigerversammlung hinterlegt. 6. Vertretung durch Bevollmächtigte 6.1 Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG). Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und etwaige Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform im Sinne von § 126b BGB. Ein Musterformular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/ abgerufen werden. 6.2 Die Vollmachtserteilung ist spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung gegenüber der Emittentin durch Vorlage bzw. Übermittlung der Vollmachtserklärung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bei Einlass zur Gläubigerversammlung ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk des Vollmachtgebers (s. Ziffer 5.3) sowie (soweit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (s. Ziffer 5.5) gegenüber der Emittentin nachzuweisen. 7. Stimmrechtsvertretung durch den von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter 7.1 Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen und auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können nach erfolgter Anmeldung den von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreter Herrn Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld, geschäftsansässig Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Börgen Schwengel - Hünefeld, Bramsche, (der „Stimmrechtsvertreter der Emittentin“), eine Vollmacht mit Weisungen erteilen. 7.2 Der Stimmrechtsvertreter der Emittentin kann von der ihm erteilten Vollmacht nur insoweit Gebrauch machen, als ihm eine Weisung zu den unter Ziffer 2 genannten Beschlussvorschlägen erteilt worden ist. Er ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Vollmacht des Stimmrechtsvertreters der Emittentin umfasst keine Abstimmungen über weitergehende Anträge wie etwa erst in der Gläubigerversammlung gestellte inhaltliche Gegenanträge oder Verfahrensanträge. Die Stimmen der Anleihegläubiger, die dem Stimmrechtsvertreter der Emittentin eine Vollmacht mit Weisung erteilt haben, werden in solchen Fällen als Enthaltung abgegeben und gezählt. Entsprechendes gilt bei der Abstimmung über einen Gegenantrag ohne ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung des Stimmrechtsvertreters der Emittentin zur Erklärung von Widersprüchen, zur Stellung von Anträgen oder zur Stellung von Fragen ist nicht möglich. 7.3 Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht mit Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Emittentin verwendet werden kann, kann ebenfalls auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/ abgerufen werden. 7.4 Anleihegläubiger, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, haben das ausgefüllte und unterzeichnete Vollmachtsformular mit Weisungen sowie den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk (s. Ziffer 5.3) bis spätestens zum 18. Novem- ber 2016 (24:00 Uhr) per Post, Fax oder E-Mail an die folgende Adresse des Stimmrechtsvertreters der Emittentin zu übermitteln: Rechtsanwalt und Notar Frank Hünefeld, Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Börgen - Schwengel - Hünefeld, Bramsche „Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018: Gläubigerversammlung November 2016“ Lindenstraße 8, 49565 Bramsche Telefax: +49 (0)5461 6910 E-Mail: [email protected] 8. Gegenanträge und Ergänzungsverlangen 8.1 Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu dem Beschlussgegenstand, über den Beschluss gefasst wird, eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten (der „Gegenantrag“). Kündigt ein Anleihegläubiger einen Gegenantrag vor dem Tag der Gläubigerversammlung an, wird die Emittentin diesen Gegenantrag unverzüglich bis zum Tag der Gläubigerversammlung auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/ den anderen Anleihegläubigern zugänglich machen. 8.2 Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen der Anleihe erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden (das „Ergänzungsverlangen“). Diese neuen Gegenstände müssen spätestens am dritten Tag vor der Gläubigerversammlung bekannt gemacht sein. 8.3 Gegenanträge und Ergänzungsverlangen sind an die Emittentin zu richten und können vor Beginn der Gläubigerversammlung per Post, Fax oder E-Mail an die Emittentin an eine der folgenden Adressen übermittelt werden: Gebr. Sanders GmbH & Co. KG „Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018: Gläubigerversammlung November 2016“ Maschstr. 2, 49565 Bramsche, Deutschland Telefax: +49 (0)5461 804 100 E-Mail: [email protected] 8.4 Auch im Hinblick auf einen Gegenantrag und/oder ein Ergänzungsverlangen ist ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk zwingend beizufügen (s. Ziffer 5.3). Im Falle eines Ergänzungsverlangens haben die Anleihegläubiger, die beantragen, einen weiteren Gegenstand zur Beschlussfassung zu stellen, ferner nachzuweisen, dass sie gemeinsam 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. 9. Angabe der ausstehenden Schuldverschreibungen Die Emittentin hält derzeit 14 Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018. Darüber hinaus stehen weder der Emittentin noch mit ihr verbundenen Unternehmen derzeit Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 zu. Es werden derzeit ferner keine Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundener Unternehmen gehalten. Der Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin, Herr Hans-Christian Sanders, hält derzeit 20 Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018. Insgesamt stehen 22.000 Schuldverschreibungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 im Nennbetrag von insgesamt EUR 22.000.000,00, eingeteilt in 22.000 Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 aus. 10. Weitere Informationen Die Anleihegläubiger erhalten weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/ 11. Unterlagen Vom Tag der Einberufung bis zum Tag der Gläubigerversammlung stehen den Anleihegläubigern folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter http://www.sanders.eu/anleihe/glaeubigerversammlung/november2016/ zur Verfügung: diese Einladung zur Gläubigerversammlung nebst den darin enthaltenen Bedingungen, von denen die Teilnahme an der Gläubigerversammlung und die Ausübung des Stimmrechts abhängen, die Anleihebedingungen der Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018, ein Musterformular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk, ein Musterformular zur Erteilung von Vollmachten an Dritte, ein Musterformular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Emittentin; ein Musterformular für die Anmeldung. Auf Verlangen eines Anleihegläubigers werden ihm Kopien der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax oder E-Mail zu richten an: Gebr. Sanders GmbH & Co. KG „Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018: Gläubigerversammlung November 2016“ Maschstr. 2, 49565 Bramsche, Deutschland Telefax: +49 (0)5461 804 100 E-Mail: [email protected] Bramsche, im November 2016 Gebr. Sanders GmbH & Co. KG diese vertreten durch die Sanders-Beteiligungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung diese vertreten durch ihren Geschäftsführer Hans-Christian Sanders Anlage 1 Unternehmensportrait BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft BRL ist ein Beratungsunternehmen mit multidisziplinärem Beratungsansatz, d.h. der engen räumlichen und fachlichen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern verpflichtet. Schwerpunkt ist hierbei die Sanierungs- und Krisenberatung sowie die Insolvenzverwaltung. BRL beschäftigt derzeit ca. 180 Partner und Mitarbeiter in Berlin, Bochum, Dortmund, Hamburg und Hannover. Die Partner und führenden Mitarbeiter im Bereich Sanierung & Insolvenz verfügen über umfassende Expertise bei der Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen. Dieses betrifft insbesondere auch solche Unternehmen, die durch Anleger finanziert sind, sei es durch Genussrechte oder Anleihen. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Treuhänder oder Gemeinsamer Vertreter i. S. d. SchVG werden regelmäßig von der BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft durchgeführt. Mandatsführende Ansprechpartner sind Frau Rechtsanwältin Dorothee Madsen und Herr Rechtsanwalt Stefan Denkhaus. Ausgewählte Mandate, in denen BRL in unterschiedlichen Funktionen an der Sanierung, Restrukturierung oder auch Abwicklung involviert war bzw. ist, sind: PROKON Regenerative Energien GmbH / eG (u.a. Insolvenzplanerstellung und Geschäftsführung der Abwicklungsgesellschaft der Randaktivitäten) EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG N.prior energy GmbH und Tochtergesellschaften KTG Agrar SE EuropLeasing AG & Co. Financial Solutions KG Bochum, Oktober 2016 BRL Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Meinolphusstraße 6 - 10 44789 Bochum Telefon: +49-234-610688-0 Anlage 2 Unternehmensportrait One Square Advisory Services GmbH Umfassende Expertise als Gemeinsamer Vertreter Die One Square Advisory Services GmbH ist ein Restrukturierungsberatungsunternehmen mit umfassender Expertise bei der Restrukturierung von Unternehmen. Alle Partner und Teammitglieder verfügen über jahrzehntelange Restrukturierungserfahrung. Sie waren in führenden Beratungsgesellschaften, Investmentbanken sowie in geschäftsführenden Positionen von Unternehmen in Restrukturierungssituationen tätig. One Square Advisors ist seit vielen Jahren in unterschiedlichen Funktionen mit der Restrukturierung und Abwicklung von Unternehmensanleihen betraut. Innerhalb der letzten Jahre wurde One Square Advisors in der absoluten Mehrzahl der Anleihe Restrukturierungsverfahren zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bestellt. Dabei hat One Square Advisors in den jeweiligen Verfahren die Interessen der Anleihegläubiger stets konstruktiv mit dem Ziel einer für die Anleihegläubiger bestmöglichen Lösung vertreten. One Square Advisors umfassende Erfahrung als Gemeinsamer Vertreter von Anleihegläubigern: SolarWorld AG SiC Processing GmbH Windreich GmbH S.A.G. Solarstrom GmbH MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG Golden Gate GmbH RENA GmbH Bei Fragen oder zur Kontaktaufnahme erreichen Sie uns unter: One Square Advisory Services GmbH Geschäftsführer Frank Günther Theatinerstraße 36 80333 München E-Mail: [email protected] Tel.: +49 89 15 98 98 0 www.onesquareadvisors.com
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