PDF, 69kb - Landtag Sachsen

Landtag von Sachsen-Anhalt
Drucksache 6/4737
20.01.2016
Beschlussempfehlung
Ausschuss für Inneres und Sport
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4341
Berichterstatter:
Abgeordneter Herr Dr. Ronald Brachmann
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag unter Mitwirkung des
Ausschusses für Finanzen, den genannten Gesetzentwurf in anliegender Fassung
anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
7:0:5
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt eine Beratung im vereinfachten Verfahren.
Dr. Ronald Brachmann
Ausschussvorsitzender
(Ausgegeben am 21.01.2016)
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Gesetzentwurf Landesregierung, Drs. 6/4341
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport
Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten für die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
im Straßenverkehr.
Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten für die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
im Straßenverkehr.
Artikel 1
Änderung der Verordnung über sachliche
Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten
Artikel 1
_____ Verordnung über sachliche
Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung
von Ordnungswidrigkeiten
In § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
vom 2. März 2010 (GVBl. LSA S. 106), zuletzt geändert durch
Verordnung vom 5. März 2015 (GVBl. LSA S. 72), wird das Wort
„geringfügigen“ gestrichen.
Die _____ Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 2. März
2010 (GVBl. LSA S. 106), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 5. März 2015 (GVBl. LSA S. 72), wird wie folgt geändert:
1. In § 5 Abs. 1 Nr. 6 wird das Wort „geringfügigen“ gestrichen.
2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:
„§ 5a
Evaluierung
Das für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständige
Ministerium hat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des
Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die kostenmäßige Auswirkung dieses Gesetzes auf
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die Kommunen zu ermitteln und dem Landtag darüber spätestens sechs Monate nach Ablauf der Evaluierungsfrist
schriftlich zu berichten.“
Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung der
Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der
kommunalen Verwaltungstätigkeit
Artikel 2
_____ Gesetz__ zur Fortentwicklung der
Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der
kommunalen Verwaltungstätigkeit
Artikel 3 § 1 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Fortentwicklung
der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit vom 13. November 2003 (GVBl. LSA
S. 318), zuletzt geändert durch § 17 Abs. 1 des Gesetzes vom
7. August 2014 (GVBl. LSA S. 386, 389), wird aufgehoben.
Artikel 3 § 1 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Fortentwicklung
der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit vom 13. November 2003 (GVBl. LSA
S. 318), zuletzt geändert durch § 17 Abs. 1 des Gesetzes vom
7. August 2014 (GVBl. LSA S. 386____), wird aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.