Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4737 20.01.2016 Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/4341 Berichterstatter: Abgeordneter Herr Dr. Ronald Brachmann Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag unter Mitwirkung des Ausschusses für Finanzen, den genannten Gesetzentwurf in anliegender Fassung anzunehmen. Abstimmungsergebnis: 7:0:5 Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt eine Beratung im vereinfachten Verfahren. Dr. Ronald Brachmann Ausschussvorsitzender (Ausgegeben am 21.01.2016) 2 3 Gesetzentwurf Landesregierung, Drs. 6/4341 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Artikel 1 Änderung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Artikel 1 _____ Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten In § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 2. März 2010 (GVBl. LSA S. 106), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. März 2015 (GVBl. LSA S. 72), wird das Wort „geringfügigen“ gestrichen. Die _____ Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 2. März 2010 (GVBl. LSA S. 106), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. März 2015 (GVBl. LSA S. 72), wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Abs. 1 Nr. 6 wird das Wort „geringfügigen“ gestrichen. 2. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Evaluierung Das für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zuständige Ministerium hat spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die kostenmäßige Auswirkung dieses Gesetzes auf 4 die Kommunen zu ermitteln und dem Landtag darüber spätestens sechs Monate nach Ablauf der Evaluierungsfrist schriftlich zu berichten.“ Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit Artikel 2 _____ Gesetz__ zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit Artikel 3 § 1 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit vom 13. November 2003 (GVBl. LSA S. 318), zuletzt geändert durch § 17 Abs. 1 des Gesetzes vom 7. August 2014 (GVBl. LSA S. 386, 389), wird aufgehoben. Artikel 3 § 1 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit vom 13. November 2003 (GVBl. LSA S. 318), zuletzt geändert durch § 17 Abs. 1 des Gesetzes vom 7. August 2014 (GVBl. LSA S. 386____), wird aufgehoben. Artikel 3 Inkrafttreten Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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