Information zur Antragstellung 102 (Merkblatt)

Information zur
Antragstellung 102
Förderinitiative
„Originalitätsverdacht?“
Neue Optionen für die Geistes- und Kulturwissenschaften
Nächster Stichtag für
1. Worauf zielt die Förderinitiative?
Kurzanträge
17. November 2016
jährlich geplant
Auskünfte
Dr. des. Sebastian Schneider
Telefon: 0511 8381-373
Telefax: 0511 8381-4373
E-Mail: s.schneider@
volkswagenstiftung.de
VolkswagenStiftung
Kastanienallee 35
30519 Hannover
www.volkswagenstiftung.de
„It is through originality, in greater or smaller increments, that knowledge
advances“, stellte der amerikanische Wissenschaftssoziologe Robert K. Merton schon 1957 fest. Doch gerade in den Geistes- und Kulturwissenschaften
mit ihren spezifischen Forschungsgegenständen ist die Frage, was „originell“,
„neu“ oder „innovativ“ bedeutet, schwierig zu bestimmen. Was gesichertem
Fachwissen und gemeinhin akzeptierten Intuitionen widerspricht, mag genauso dazu gehören wie die Entwicklung eines neuen Ansatzes, einer neuen
These, einer neuen Theorie, die Beobachtung eines neuen Phänomens oder
auch die Identifizierung von bisherigem Nicht-Wissen. Die Stiftung möchte
mit diesem Angebot Geistes- und Kulturwissenschaftler(innen) ermutigen,
Vorhaben mit erkenntnisgewinnender Originalität zu entwickeln, die gewissermaßen „unter Originalitätsverdacht“ stehen. Worin diese Originalität liegt,
gibt die Stiftung dabei nicht vor; die Antragsteller(innen) sind aufgerufen, „das
Neue“ ihres Projektes selbst argumentativ zu verorten. Begriffe können
ebenso hinterfragt werden wie ein Sachverhalt analysiert oder eine ungewöhnliche Synthese gewagt. Aus dem Respons auf die Förderinitiative durch
die Wissenschaft könnte zugleich der Begriff der Originalität in einem induktiven Prozess geschärft werden.
Im Antrags- und Auswahlverfahren geht die Stiftung in dreierlei Hinsicht neue
Wege: Das Verfahren ist schlank und erfordert von Antragsteller(inne)n keinen allzu großen Aufwand. Es ist mit einer Entscheidung innerhalb von 4 bis
5 Monaten schnell. Im Begutachtungsverfahren ist es innovativ: dem niederschwelligen Angebot entsprechend und in Erwartung einer hohen Antragszahl werden zunächst alle Kurzanträge stiftungsintern geprüft und in einer
umfangreichen Shortlist vorausgewählt. Die Endauswahl trifft eine Expertenjury auf der Grundlage anonymisierter Unterlagen.
2. Worin besteht das Förderangebot?
Das Förderangebot setzt sich aus zwei Förderlinien zusammen:
Stand: Juli 2016
Förderlinie 1
Förderlinie 2
für die
einzelne Forscherpersönlichkeit
bis zu 80.000 EUR
max. 1 Jahr
für ein
Projektteam mit bis zu 4 Partner(inne)n
bis zu 150.000 EUR
max. 1½ Jahre
1
Förderlinie 1 „Komm! ins Offene...“
Diese Förderlinie, die ein Hölderlin-Zitat aufgreift, bietet der einzelnen Forscherpersönlichkeit die Möglichkeit, eine neue Idee, eine neue These oder
ein neues Thema zu entwickeln und in einem Essay- oder Traktat-förmigen
Text (80-120 Seiten) darzulegen – in einem Genre also, das die intellektuelle
Suchbewegung des Autors sichtbar macht und daher für exploratives Arbeiten und neue Ansätze besonders geeignet erscheint. Denn in einem solchen
Text werden die jeweilige Person und ihre Subjektivität in der Pointierung der
Fragestellung wie auch in der Entwicklung der Argumente und Thesen sichtbar. Es geht um überraschende, kluge sowie verständlich, sprachlich anschaulich und klar formulierte Einsichten, die den Leser oder die Leserin –
aus Fachöffentlichkeit wie auch breiterem akademischen und wissenschaftsinteressierten Publikum – überraschen können. Neben Geistes- und Kulturwissenschaftler(inne)n sind in dieser Förderlinie auch theoretisch arbeitende
Gesellschaftswissenschaftler(innen) eingeladen, einen Antrag einzureichen.
Dieses auf den Anfang von etwas Neuem zielende Förderangebot ist komplementär angelegt zur bestehenden Förderinitiative „Opus magnum“ mit ihrer eher auf summative Gesamtdarstellungen ausgerichteten Perspektive.
Förderlinie 2 „Konstellationen“
Ein von Walter Benjamin verschiedentlich verwendeter Begriff steht bei dem
Titel dieser Förderlinie Pate. Sie wendet sich an Projektteams, die sich gemeinsam einer neuen Forschungsidee widmen und deren Tragfähigkeit in
einer Explorationsphase erkunden wollen. Das Kriterium ist auch hier das
Potenzial erkenntnisgewinnender Originalität. Das Projektergebnis sollte eine
gemeinsame Fragestellung einschließlich der Entwicklung kohärenter Begrifflichkeiten oder Methoden(sets) in einer von den Antragsteller(inne)n gemeinsam verfassten Publikation (Aufsatz, Essay, Buch etc.) formulieren. An
einer Projektgruppe können bis zu vier Wissenschaftler(innen) beteiligt sein.
Partner aus den Gesellschaftswissenschaften sowie den Lebens-, Naturund Technikwissenschaften sind als Projektbeteiligte willkommen, aber – je
nach Fragestellung – nicht zwingend erforderlich.
3. Wie viele Vorhaben werden gefördert?
Pro Ausschreibung fördert die Stiftung insgesamt etwa 20 Projekte. Die
Anzahl der Bewilligungen richtet sich jeweils nach dem Ergebnis der Begutachtung. Über die bisher ausgesprochenen Bewilligungen informiert unsere Website unter „Projekt-Personen-Suche“.
4. Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind alle geistes- und kulturwissenschaftlich arbeitenden
Wissenschaftler(innen) sowie theoretisch arbeitende Gesellschaftswissenschaftler(innen) an deutschen Hochschulen und anderen deutschen Forschungseinrichtungen nach der Promotion. Antragsteller(innen) aus dem
Stand: Juli 2016
2
Ausland können in Förderlinie 2 beteiligt sein.
5. Wie sieht das Antragsverfahren aus?
Gefordert sind ein 3-seitiger Kurzantrag und eine 1-seitige Selbsteinschätzung zu folgenden Fragen:
(1) Wo verorten Sie die „Originalität“ oder „das Neue“ Ihres Projekts?
(2) Warum reichen Sie den Antrag in dieser Förderinitiative und nicht bei
einem anderen Förderer/bei Ihrer Universität ein?
(3) Gibt es Schwierigkeiten, mit denen Sie rechnen, oder Gegenargumente,
die Sie von vornherein entkräften möchten?
(4) Wo soll Ihr 80- bis 120-seitiger Essay/Traktat (Förderlinie 1) bzw. Ihr gemeinsamer Aufsatz/Buch (Förderlinie 2) erscheinen?
Der Antrag sollte je nach Arbeitssprache der Disziplin in Deutsch oder
Englisch abgefasst sein.
Anträge sind über das Antragsportal portal.volkswagenstiftung.de einzureichen. Eine Checkliste der erforderlichen Unterlagen findet sich am Ende
dieser Information zur Antragstellung in Punkt 11. Eine Anleitung zur elektronischen Antragstellung ist unter Punkt 12 beigefügt.
6. Was kann beantragt werden?
Die Mittel können flexibel für anfallende Personal- und Sachkosten eingesetzt
werden. Dazu gehören beispielsweise auch die Einbindung von Kooperationspartner(inne)n im In- und Ausland, Forschungsaufenthalte an anderen
Einrichtungen, Workshops oder eine Vertretung für ein zusätzliches Forschungsfreisemester. Auch Mittel für Übersetzungen können beantragt werden. In Förderlinie 1 sind Personalmittel für Postdoktorand(inn)en ausgeschlossen, falls diese nicht selbst Antragsteller sind. Die Fördermittel werden
pauschal bewilligt, d. h. ohne im Einzelnen bindenden Kostenplan für jede(n)
Antragsteller(in). Hierdurch wird eine flexible, der Projektentwicklung angepasste Mittelverwendung ermöglicht.
Folgende Kosten werden nicht übernommen:
Stand: Juli 2016
•
Overheads
•
Förderung von Promotionen
3
7. Wie erfolgt das Auswahl- und Begutachtungsverfahren?
Die Auswahl erfolgt in zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schritten.
Zuerst werden alle Kurzanträge – dem niederschwelligen Angebot entsprechend – stiftungsintern geprüft und in einer umfangreichen Shortlist
vorausgewählt. In diese Vorauswahl fließen die Programmvorgaben, die kritische Selbsteinschätzung und nicht zuletzt die Schlüssigkeit der Skizze ein.
Die Endauswahl trifft eine international und interdisziplinär zusammengesetzte Jury. Um einzig dem Kriterium der Originalität des Vorhabens und nicht
der Reputation der Person Rechnung zu tragen, erhalten die Gutachter(innen) die Antragsunterlagen in anonymisierter Form (ohne CV).
8. Nach welchen Kriterien erfolgt die Begutachtung?
•
Potenzial an erkenntnisgewinnender Originalität: Was überrascht?
Was macht neugierig?
•
Relevanz des Themas für Wissenschaft, Öffentlichkeit und Gesellschaft
•
Eignung des Vorhabens für das Förderformat
•
Attraktivität der zu erwartenden Ergebnisse für die jeweiligen Zielgruppen
•
Fehlen von institutionseigenen Vorbereitungsmitteln oder Fördermitteln
aus anderen Quellen („Impulsförderung“).
9. Wie lange dauert es bis zu einer Entscheidung?
Der Auswahlprozess ist etwa 4 bis 5 Monate nach dem Stichtag abgeschlossen. In Anbetracht der raschen Bearbeitungszeit und der voraussichtlich hohen Antragszahlen ist es leider nicht möglich, Entscheidungen näher zu begründen oder Hinweise der Jury zu übermitteln. Ein rascher Projektstart im
Zeitraum von bis zu vier Monaten nach der Bewilligung wird vorausgesetzt.
10. Wann und wie werden die Forschungsergebnisse
präsentiert?
Nach einem Jahr und noch vor Drucklegung der jeweiligen Arbeit präsentieren die Geförderten beider Förderlinien die Ergebnisse ihrer Forschung auf
einem Forum in Schloss Herrenhausen. Jedes Projekt ist eingeladen, die bis
dahin erzielten Ergebnisse als Kurzvortrag und/oder Poster vorzustellen.
Bei dieser Gelegenheit können in Förderlinie 2 gegebenenfalls auch Vorschläge für eine mögliche Weiterverfolgung eines Vorhabens präsentiert
werden. Die Stiftung ist in diesen besonderen Fällen offen für vielfältige Umsetzungsmöglichkeiten (Veranstaltungsreihe, Antragsaufforderung, Vorbereitung einer offenen Ausschreibung, etc.) und wird darüber im Nachgang mit
anwesenden Expert(inn)en beraten. Die Geförderten werden entsprechend
benachrichtigt.
Stand: Juli 2016
4
Antragsportal
Bitte nutzen Sie das Antragsportal der VolkswagenStiftung unter
portal.volkswagenstiftung.de
für die elektronische Antragstellung.
11. Checkliste zur Antragstellung
Bitte reichen Sie Ihren Kurzantrag in elektronischer Form über das Antragsportal der VolkswagenStiftung ein (vgl. Punkt 12). Folgende Informationen
sind im Antragsportal als Anlagen (pdf-Dateien) hochzuladen:
• Antragsdarstellung (max. 1200 Wörter insgesamt, ca. 3 Seiten s. Vorlage
‚Kurzantrag‘)
o möglichst präzise Fragestellung, ggf. mit einem Beispiel verdeutlicht
Vergessen Sie bitte nicht, das
o Verortung des Vorhabens im Forschungsstand durch 5 bis 10 Literaturangaben
dort zur Verfügung gestellte
Deckblatt auszudrucken, zu
Die Antragsdarstellung darf weder Namen der Antragsteller(innen) oder
des Instituts noch Publikationszitate des Antragstellers/der Antragstellerin/des antragstellenden Teams enthalten.
unterschreiben, einzuscannen
und anschließend hochzuladen.
Eine Anleitung zum Antragsportal finden Sie online und unter
•
Punkt 11.
Selbsteinschätzung zu folgenden Fragen (max. 300 Wörter, ca. 1 Seite,
s. ‚Selbsteinschätzungsbogen‘):
1)
Wo verorten Sie die „Originalität“ und „das Neue“ Ihres Projekts?
2)
Warum reichen Sie den Antrag in dieser Förderinitiative und nicht
bei einem anderen Förderer/bei Ihrer Universität ein?
3)
Gibt es Schwierigkeiten, mit denen Sie rechnen, oder Gegenargumente, die Sie von vornherein entkräften möchten?
4)
Wo soll Ihr Essay/Traktat (Förderlinie 1) bzw. Ihr Aufsatz/Buch
(Förderlinie 2) erscheinen?
Die Selbsteinschätzung soll ebenfalls für eine anonymisierte Begutachtung geeignet sein.
•
Kurz-CV (max. 2 Seiten) inklusive Angabe Ihrer Position in der jeweiligen
Institution und Auflistung von fünf ausgewählten Publikationen (in Förderlinie 2 bitte alle CVs in einer Datei zusammenführen).
Der CV wird nur zur stiftungsinternen Prüfung benötigt und NICHT an die
Jury weitergeleitet.
•
Deckblatt aus dem Antragsportal mit
o in Förderlinie 1: Unterschrift des Antragstellers/der Antragstellerin.
o in Förderlinie 2: Unterschriften aller Antragsteller(innen). Bei einem
Antrag aus verschiedenen Institutionen bzw. Orten dürfen auch mehrere Deckblätter mit Unterschriften hochgeladen werden.
•
Sonstiges (optional)
Unter Sonstiges hochgeladene Dokumente werden der Jury NICHT
vorgelegt
Stand: Juli 2016
5
12. Elektronische Antragstellung leicht gemacht –
Anleitung und Tipps
Die VolkswagenStiftung nimmt Anträge über das Antragsportal
portal.volkswagenstiftung.de entgegen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die im Antragsportal registrierten Personen Zugriff auf die Antragsdaten
haben, einen Antrag einreichen können und die betreffenden E-Mail-Benachrichtigungen erhalten. Es ist daher erforderlich, dass sich alle projektverantwortlichen Antragsteller(innen) selbst registrieren oder ggf. Mitarbeiter(innen)
mit der Einrichtung eines Benutzerkontos in ihrem Namen und mit ihrer
E-Mail-Adresse beauftragen. Bitte beachten Sie: Im Webportal werden
Sie über Ihre E-Mail-Adresse und nicht über Ihren Namen identifiziert.
Mit den folgenden Schritten können Sie einen Antrag erstellen und
einreichen:
Stand: Juli 2016
•
Als neue(r) Nutzer(in) registrieren Sie sich im Antragsportal mit Ihrem
Namen und Ihrer E-Mail-Adresse sowie einem selbst gewählten Kennwort. Im Zuge der Registrierung werden Sie um Ihre dienstlichen Adressdaten gebeten. Anschließend müssen Sie Ihr Benutzerkonto über einen
per E-Mail zugesandten Link aktivieren. Bei vorhandenem Benutzerkonto können Sie sich sofort mit E-Mail-Adresse und Kennwort anmelden.
•
Über die Funktion Antrag neu anlegen starten Sie nacheinander die
Auswahl der zutreffenden Förderinitiative (hier „Originalitätsverdacht?“),
der Förderlinie (1 oder 2), der als Bewilligungsempfänger(in) vorgesehenen Institution sowie der Sprache.
•
Hier – wie auch später – können Sie die Antragstellung problemlos
unterbrechen und sich nach Bedarf abmelden und wieder anmelden.
•
Bitte überprüfen Sie, ob die vorbelegten Angaben zum/r Antragsteller(in)
zutreffen. Darüber hinaus muss in Förderlinie 2 jede(r) Mitantragsteller(in) eingeladen werden. Wir benötigen weiterhin Antragsdaten wie
Projekttitel, Laufzeit und vorläufiger Kostenplan (spezifiziert für jede(n)
Antragsteller(in)).
•
Mit Speichern werden die Daten noch nicht an die Stiftung übermittelt.
Sie können alle Angaben Ihres Antrags bis zum Befehl „Einreichen“
überarbeiten.
•
Bitte vergessen Sie nicht, die rechtliche Erklärung zu lesen und zu
bestätigen.
•
Auf Wunsch können Sie zur Prüfung und für Ihre Ablage ein PDF mit
allen Formularinhalten generieren.
•
Unter Anlagen können Sie die in der Checkliste auf der vorherigen Seite
geforderten Dateien hochladen (Antragsdarstellung, Selbsteinschätzung, etc.). Alle Dateien müssen als PDF vorliegen. Bis zur Einreichung
des Antrags können sie durch neue Versionen ersetzt werden.
•
Vergessen Sie bitte nicht, vor Einreichung des Antrags im Antragsportal
ein Deckblatt zu generieren, auszudrucken, zu unterschreiben,
einzuscannen und anschließend als Anlage hochzuladen. Die Versendung des Originals auf dem Postweg ist nicht erforderlich.
6
•
Technische Unterstützung
Von der Stiftung im Verlauf der Antragsprüfung angeforderte Zusatzinformation kann unter neue Antragsergänzung hochgeladen und
eingereicht werden.
Bitte wenden Sie sich bei technischen Fragen zum Antragsportal an
[email protected]
Stand: Juli 2016
7