Beschlussfassung über das Beweissicherungsverfahren im Rahmen

Beschlussfassung über das Beweissicherungsverfahren
im Rahmen der Überlastfahrten zur Reparatur und Montage
von Windkraftanlagen (WKA) (1996/799)
Im Rahmen der Genehmigung für die o.a. Überlastfahrten haben der oder die
Antragsteller folgende Möglichkeiten:
1. Er lässt den Streckenbereich von einem unabhängigen Sachverständigen
beweissichern und legt zur Festsetzung der Sicherheit (Bankbürgschaft) dieses
Gutachten der Gemeinde vor.
2. Alternativ haben der oder die Antragsteller die Möglichkeit, die Verwaltung mit der
Beweissicherung zu beauftragen.
Entstehende Verwaltungskosten hat der Antragsteller zu tragen.