Zentrum für Forschungsförderung und Transfer Ausschreibungsinformationen Titel BMBF: Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes – eHeritage Ziel der Ausschreibung Mit dieser Bekanntmachung sollen die Erschließung und Digitalisierung von geistesund kulturwissenschaftlichen Quellen für die Forschung gefördert werden, die über den geschriebenen Text hinausgehen. Die Digitalisierung von zweidimensionalen textbasierten Objekten wird ausgeschlossen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die geplante Digitalisierung die Grundlage fachspezifischer Forschung bildet. Gegenstand dieser Bekanntmachung sind Vorhaben sowohl zur Erstellung von Digitalisierungskonzepten als auch zur umfangreichen Digitalisierung von großen Mengen wissenschaftlich relevanter Objekte. Ziel ist, auf Basis eines nachgewiesenen wissenschaftlichen Forschungsinteresses eine Digitalisierung, fachwissenschaftliche Erschließung, Metadatenanreicherung, Speicherung und Publikation von Objekten des kulturellen Erbes zu erreichen. Die Bekanntmachung besteht aus zwei Förderlinien, die einander ergänzen. 1. Konzepte: Ziel ist die Erstellung von Digitalisierungskonzepten für Objekte des kulturellen Erbes. Antragstellende sollen auf Basis ausgewiesenen fachlichen Forschungsinteresses aussagekräftige und umfassende Konzepte zur späteren Digitalisierung der betreffenden Objekte erarbeiten. 2. Digitalisierung: Ziel dieser Förderung ist die Umsetzung von Digitalisierungskonzepten. Damit soll eine umfangreiche Erweiterung des digital vorliegenden kulturellen Erbes zum Zwecke der stärkeren Ausschöpfung des intellektuellen Potenzials dieser Objekte und ihre Bereitstellung für die Wissenschaft erreicht werden. Art der Förderung Bemessungsgrundlage für Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Umfang der Förderung Personal-, Sach- und Reisemittel. Je nach Förderlinie in unterschiedlichem Umfang. Einreichungsfrist Förderlinie 1 (einstufig): bis spätestens 31. Juli 2016 Förderlinie 2 (zweistufig): bis spätestens 30. September 2016 Förderzeitraum Je nach Förderlinie neun Monate bis zu drei Jahren. Ansprechpartner im Dr. Stefan Seiberling; Telefon 86-1174; [email protected] ZFF Weitere Informationen Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Link https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1197.html
© Copyright 2024 ExpyDoc