Zur Ausschreibung

Zentrum für Forschungsförderung und Transfer
Ausschreibungsinformationen
Titel BMBF: Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur
Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes – eHeritage
Ziel der Ausschreibung Mit dieser Bekanntmachung sollen die Erschließung und Digitalisierung von geistesund kulturwissenschaftlichen Quellen für die Forschung gefördert werden, die über
den geschriebenen Text hinausgehen. Die Digitalisierung von zweidimensionalen
textbasierten Objekten wird ausgeschlossen. Voraussetzung für die Förderung ist,
dass die geplante Digitalisierung die Grundlage fachspezifischer Forschung bildet.
Gegenstand dieser Bekanntmachung sind Vorhaben sowohl zur Erstellung von
Digitalisierungskonzepten als auch zur umfangreichen Digitalisierung von großen
Mengen wissenschaftlich relevanter Objekte. Ziel ist, auf Basis eines nachgewiesenen
wissenschaftlichen Forschungsinteresses eine Digitalisierung, fachwissenschaftliche
Erschließung, Metadatenanreicherung, Speicherung und Publikation von Objekten
des kulturellen Erbes zu erreichen.
Die Bekanntmachung besteht aus zwei Förderlinien, die einander ergänzen.
1. Konzepte: Ziel ist die Erstellung von Digitalisierungskonzepten für Objekte des
kulturellen Erbes. Antragstellende sollen auf Basis ausgewiesenen fachlichen
Forschungsinteresses aussagekräftige und umfassende Konzepte zur späteren
Digitalisierung der betreffenden Objekte erarbeiten.
2. Digitalisierung: Ziel dieser Förderung ist die Umsetzung von
Digitalisierungskonzepten. Damit soll eine umfangreiche Erweiterung des digital
vorliegenden kulturellen Erbes zum Zwecke der stärkeren Ausschöpfung des
intellektuellen Potenzials dieser Objekte und ihre Bereitstellung für die Wissenschaft
erreicht werden.
Art der Förderung Bemessungsgrundlage für Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und
Entwicklungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die
zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der
Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die
individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Umfang der Förderung Personal-, Sach- und Reisemittel. Je nach Förderlinie in unterschiedlichem Umfang.
Einreichungsfrist Förderlinie 1 (einstufig): bis spätestens 31. Juli 2016
Förderlinie 2 (zweistufig): bis spätestens 30. September 2016
Förderzeitraum Je nach Förderlinie neun Monate bis zu drei Jahren.
Ansprechpartner im Dr. Stefan Seiberling; Telefon 86-1174; [email protected]
ZFF
Weitere Informationen Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den
zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Link https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1197.html