AUFRUF zur Einreichung von Förderungsanträgen in der Vorhabensart 4.2.1 für die Bereiche „Milch- und Molkereiprodukte“ sowie „Fleisch- und Fleischverarbeitung inkl. Lebendviehvermarktung“ (kurz „Milchund Fleischbranche“)für Investitionen zur Erschließung neuer Exportmärkte der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“i) Allgemeines Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sieht für die Vorhabensart 4.2.1.A) „Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ grundsätzlich nach dem „Geblockten Verfahren“ mit laufender Antragstellung vor. Aufgrund der schwierigen Branchenentwicklung im „Milch- und Fleischsektor“ wird über das „Geblockte Verfahren“ hinaus eine zusätzliche Förderantragstellung im Rahmen eines jährlichen „Calls (Aufrufes)“ angeboten. Die Förderantragstellung für diesen Call ist auch für Großunternehmen der „Milch- und Fleischbranche“ geöffnet. Der Budgetbedarf wird durch eine Aufstockung des Budgetvolumens in der VHA 4.2.1.A) abgedeckt. Mit diesem Call gibt die Bewilligende Stelle Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (kurz aws) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Vorhabensart 4.2.1.A) für die Bereiche - Milch- und Molkereiprodukte Fleisch- und Fleischverarbeitung inkl. Lebendviehvermarktung eingereicht werden können. Die Investitionen müssen im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Exportmärkte stehen. Einreichstelle und Fristen Die Antragstellung erfolgt bei der bewilligenden Stelle Austria Wirtschaftsservice (aws) über den awsFördermanager der https://foerdermanager.awsg.at/ oder die aws-Homepage http://www.awsg.at/Content.Node/innovation-investition/nationalefinanzierung/zuschuesse/46953_1.php (Antragsformular unter downloads). Dort finden Sie auch die für die Teilnahme am Call erforderlichen Unterlagen. Vollständige Förderungsanträge mit finalem Einreichkonzept müssen bis spätestens 30. Dezember 2016, 12:00 Uhr bei der Bewilligenden Stelle bzw. Einreichstelle einlangen. Postanschrift Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH Walcherstraße 11A 1020 Wien, Österreich vollständig eingelangt sein. Bedingungen für die Teilnahme an der Förderung Für den vorliegenden Call gelten die Bedingungen gemäß Punkt 10 der Sonderrichtlinie „LEProjektförderungen“ (www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/SRL.html), die hier auszugsweise wiedergegeben werden. Förderungswerber: Förderungswerber gemäß Punkt 1.5 der SRL, deren Unternehmen im Bereich der österreichischen Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Rohstoffe verarbeitenden Wirtschaft oder der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Förderungsgegenstände: Investitionen zur Erfüllung von Anforderungen beim Export in neue Märkte Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung innovativer Produkte; Einführung oder Anwendung neuer Herstellungsverfahren und -techniken; Herstellung oder Vermarktung von Erzeugnissen mit hoher Wertschöpfung sowie Produkten mit Herkunftsbezeichnung; Erhöhung des Veredelungsgrades; Steigerung der Effizienz der Verarbeitung z.B. Verbesserung des innerbetrieblichen Produktflusses oder der Prozesstechnik; Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstruktur einzelner Betriebsstätten oder im Zuge einer betriebs- bzw. unternehmensübergreifenden Optimierung; Verringerung von Produktionsverlusten; Verbesserungen der Arbeitsbedingungen; Verbesserung der Hygieneoder Qualitätsstandards sowie in Rückverfolgbarkeitssysteme; Erleichterung der Nutzung von Nebenerzeugnissen, Abfällen, Rückständen und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die bio-bases economy; Verbesserung des Wohlergehens von landwirtschaftlichen Nutztieren 2 Spezielle Hinweise zu den Förderungsbedingungen: Untergrenze an anrechenbaren Investitionskosten: € 300.000,--; Antragsteller: KMU, „Zwischenunternehmen“, Großunternehmen; Investitionen im Rahmen dieses Calls dienen der Erschließung neuer Märkte (im Speziellen Drittlandsmärkte); der aus Mitteln des ELER kofinanzierte Zuschuss beträgt max. € 1.000.000,-- ; Förderungsintensität: abhängig von der Projektbewertung ab 15% (beinhaltet einen 5 % - Bonus für Projekte im Rahmen dieses Calls). Förderungsumfang im Rahmen des Calls: Für Förderanträge im Rahmen des vorliegenden Aufrufs wird ein Budgetbetrag von 4,0 Mio. € zur Verfügung gestellt. Beispielhafte Auflistung förderungswürdiger Investitionen im Sektor „Fleisch Fleischverarbeitung inkl. Lebendviehvermarktung“ für den Export in „neue Märkte“ Investitionen in o o o o o o o o o o o Eigene Räumlichkeiten / räumlich getrennte Bereiche für unterschiedliche Fleischarten (v.a. Trennung Rind-/Schweinefleisch) entlang der gesamten Produktionskette Rückverfolgbarkeitssysteme (Software, Datenmanagement , elektronische Lesegeräte,…) die Modernisierung und Errichtung von Kühl-/Tiefkühllagern die räumliche Trennung von Schlachtung / Zerlegung / Verarbeitung Laborausstattungen Produktionsanlagen zur Erzeugung von Produkten für den Export in neue Märkte die Nebenprodukteverarbeitung (für den menschlichen Verzehr) – bspw. gesonderte Arbeitsbereiche bei der Bearbeitung von Pfoten, Köpfen, Ohren, Innereien und anderen Nebenprodukten (für den menschlichen Verzehr) länderbezogene Verpackungsstationen bzw. länderbezogene Expeditabteile seuchenrechtliche Maßnahmen (Voraussetzungen für Notschlachtungen, Seuchenteppich, Stallungen…) in der Fleischverarbeitung die Erneuerung der Kistenwaschanlagen bzw. eigene Kisten für Pfoten und Köpfe (mit gesonderter Kennzeichnung für den Export) sowie in Förderanlagen eigene Stallungen zur Durchführung seuchenrechtlicher Maßnahmen für die Lebendviehvermarktung Beispielhafte Auflistung förderungswürdiger Investitionen Milchverarbeitung“ für den Export in „neue Märkte“ Investitionen in o o o o o o und im Sektor „Milch und Produktionsanlagen zur Erzeugung von Produkten für den Export in neue Märkte Lagererweiterungen inkl. Reifelager Betriebslabor länderbezogene Expeditabteile Sperrlager für abgelaufene Ware Rückverfolgbarkeitssysteme (Software, Datenmanagement, elektronische Lesegeräte,…) 3 Fragestellungen betreffend „Exporterfahrungen“ (kreuzen Sie bitte die auf Ihr Unternehmen zutreffende Zuordnung an bzw. beantworten Sie die Fragestellung) Haben Sie bereits eine Zulassung/Akkreditierung für den Export in Drittländer (nicht der EUangehörende Staaten) o Ja o Nein o wenn ja, für welche Produkte o wenn ja, für welche Länder Sind Sie derzeit für ein Zulassungsverfahren angemeldet? o Ja o Nein o wenn ja, für welche Produktewenn ja, für welche Länder Liefern Sie bereits in „Drittländer“? o Ja o Nein o wenn ja, in welche Länder Wurden beantragte Zulassungen für Ihr Unternehmen abgelehnt? Weitere Vorgangsweise Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Vorhabensart festgelegt sind. Im aktuellen Auswahlverfahren werden nur jene Förderungsanträge berücksichtigt, die bis zum Stichtag 30.12.2016, 12:00 Uhr, vollständig sind. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Eine neuerliche Beantragung des Vorhabens im Rahmen nachfolgender Auswahlverfahren ist mit einem dann neuen Anerkennungsstichtag zulässig. Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ (www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/auswahlkriterien.html) beschrieben. Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung Für die Förderungsantragstellung sind die für diese Vorhabensart einschlägigen Unterlagen, wie sie auf der Homepage der aws angeboten werden, heranzuziehen 4 (http://www.awsg.at/Content.Node/innovation-investition/nationalefinanzierung/zuschuesse/46953_1.php) unter Downloads. Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung: Mag. Bernhard Wipfel Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH Walcherstraße 11A 1020 Wien Tel. 01 / 501 75 - 421, E-Mail-Adresse: [email protected] Mag. Matthias Hutter Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH Walcherstraße 11A 1020 Wien Tel. 01 / 501 75 -415, E-Mail-Adresse: [email protected] Mag. Christine Micheler Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH Walcherstraße 11A 1020 Wien Tel. 01 / 501 75 -418, E-Mail: [email protected] Zuständiger für die Vorhabensart 4.2.1.A) im BMLFUW DI Alois Grabner Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung II/8b - Agrarische Wertschöpfungskette und Ernährung Referat II/8b - Wertschöpfungskette landwirtschaftlicher Erzeugnisse 1010 Wien, Stubenring 1 Tel. 01 / 71100 - 2024, E-Mail-Adresse: [email protected] i Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 „LE-Projektförderungen“, GZ.BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014 5
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