AUFRUF zur Einreichung von Förderungsanträgen in der

AUFRUF
zur Einreichung von Förderungsanträgen in der
Vorhabensart 4.2.1
für die Bereiche
„Milch- und Molkereiprodukte“ sowie „Fleisch- und
Fleischverarbeitung inkl. Lebendviehvermarktung“ (kurz „Milchund Fleischbranche“)für Investitionen zur Erschließung neuer
Exportmärkte
der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“i)
Allgemeines
Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sieht für die Vorhabensart 4.2.1.A) „Verarbeitung,
Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ grundsätzlich nach dem
„Geblockten Verfahren“ mit laufender Antragstellung vor. Aufgrund der schwierigen
Branchenentwicklung im „Milch- und Fleischsektor“ wird über das „Geblockte Verfahren“ hinaus
eine zusätzliche Förderantragstellung im Rahmen eines jährlichen „Calls (Aufrufes)“ angeboten. Die
Förderantragstellung für diesen Call ist auch für Großunternehmen der „Milch- und Fleischbranche“
geöffnet. Der Budgetbedarf wird durch eine Aufstockung des Budgetvolumens in der VHA 4.2.1.A)
abgedeckt.
Mit diesem Call gibt die Bewilligende Stelle Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (kurz aws)
in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Vorhabensart 4.2.1.A) für die Bereiche
-
Milch- und Molkereiprodukte
Fleisch- und Fleischverarbeitung inkl. Lebendviehvermarktung
eingereicht werden können.
Die Investitionen müssen im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Exportmärkte stehen.
Einreichstelle und Fristen
Die Antragstellung erfolgt bei der bewilligenden Stelle Austria Wirtschaftsservice (aws) über den awsFördermanager der https://foerdermanager.awsg.at/ oder die aws-Homepage
http://www.awsg.at/Content.Node/innovation-investition/nationalefinanzierung/zuschuesse/46953_1.php (Antragsformular unter downloads). Dort finden Sie auch die
für die Teilnahme am Call erforderlichen Unterlagen.
Vollständige Förderungsanträge mit finalem Einreichkonzept müssen bis spätestens 30. Dezember
2016, 12:00 Uhr bei der Bewilligenden Stelle bzw. Einreichstelle einlangen.
Postanschrift
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
Walcherstraße 11A
1020 Wien, Österreich
vollständig eingelangt sein.
Bedingungen für die Teilnahme an der Förderung
Für den vorliegenden Call gelten die Bedingungen gemäß Punkt 10 der Sonderrichtlinie „LEProjektförderungen“
(www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/SRL.html),
die
hier
auszugsweise wiedergegeben werden.
Förderungswerber:
Förderungswerber gemäß Punkt 1.5 der SRL, deren Unternehmen im Bereich der österreichischen
Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Rohstoffe verarbeitenden Wirtschaft oder der Vermarktung
landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
Förderungsgegenstände:
Investitionen zur Erfüllung von Anforderungen beim Export in neue Märkte
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Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung innovativer Produkte;
Einführung oder Anwendung neuer Herstellungsverfahren und -techniken;
Herstellung oder Vermarktung von Erzeugnissen mit hoher Wertschöpfung sowie
Produkten mit Herkunftsbezeichnung;
Erhöhung des Veredelungsgrades;
Steigerung der Effizienz der Verarbeitung z.B. Verbesserung des innerbetrieblichen
Produktflusses oder der Prozesstechnik;
Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsstruktur einzelner Betriebsstätten
oder im Zuge einer betriebs- bzw. unternehmensübergreifenden Optimierung;
Verringerung von Produktionsverlusten;
Verbesserungen der Arbeitsbedingungen;
Verbesserung
der
Hygieneoder
Qualitätsstandards
sowie
in
Rückverfolgbarkeitssysteme;
Erleichterung der Nutzung von Nebenerzeugnissen, Abfällen, Rückständen und anderen
Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die bio-bases economy;
Verbesserung des Wohlergehens von landwirtschaftlichen Nutztieren
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Spezielle Hinweise zu den Förderungsbedingungen:

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
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Untergrenze an anrechenbaren Investitionskosten: € 300.000,--;
Antragsteller: KMU, „Zwischenunternehmen“, Großunternehmen;
Investitionen im Rahmen dieses Calls dienen der Erschließung neuer Märkte (im
Speziellen Drittlandsmärkte);
der aus Mitteln des ELER kofinanzierte Zuschuss beträgt max. € 1.000.000,-- ;
Förderungsintensität: abhängig von der Projektbewertung ab 15% (beinhaltet einen
5 % - Bonus für Projekte im Rahmen dieses Calls).
Förderungsumfang im Rahmen des Calls:
Für Förderanträge im Rahmen des vorliegenden Aufrufs wird ein Budgetbetrag von 4,0 Mio. € zur
Verfügung gestellt.
Beispielhafte Auflistung förderungswürdiger Investitionen im Sektor „Fleisch
Fleischverarbeitung inkl. Lebendviehvermarktung“ für den Export in „neue Märkte“
Investitionen in
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Eigene Räumlichkeiten / räumlich getrennte Bereiche für unterschiedliche Fleischarten
(v.a. Trennung Rind-/Schweinefleisch) entlang der gesamten Produktionskette
Rückverfolgbarkeitssysteme (Software, Datenmanagement , elektronische Lesegeräte,…)
die Modernisierung und Errichtung von Kühl-/Tiefkühllagern
die räumliche Trennung von Schlachtung / Zerlegung / Verarbeitung
Laborausstattungen
Produktionsanlagen zur Erzeugung von Produkten für den Export in neue Märkte
die Nebenprodukteverarbeitung (für den menschlichen Verzehr) – bspw. gesonderte
Arbeitsbereiche bei der Bearbeitung von Pfoten, Köpfen, Ohren, Innereien und anderen
Nebenprodukten (für den menschlichen Verzehr)
länderbezogene Verpackungsstationen bzw. länderbezogene Expeditabteile
seuchenrechtliche
Maßnahmen
(Voraussetzungen
für
Notschlachtungen,
Seuchenteppich, Stallungen…) in der Fleischverarbeitung
die Erneuerung der Kistenwaschanlagen bzw. eigene Kisten für Pfoten und Köpfe (mit
gesonderter Kennzeichnung für den Export) sowie in Förderanlagen
eigene Stallungen zur Durchführung seuchenrechtlicher Maßnahmen für die
Lebendviehvermarktung
Beispielhafte Auflistung förderungswürdiger Investitionen
Milchverarbeitung“ für den Export in „neue Märkte“
Investitionen in
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o
und
im
Sektor
„Milch
und
Produktionsanlagen zur Erzeugung von Produkten für den Export in neue Märkte
Lagererweiterungen inkl. Reifelager
Betriebslabor
länderbezogene Expeditabteile
Sperrlager für abgelaufene Ware
Rückverfolgbarkeitssysteme (Software, Datenmanagement, elektronische Lesegeräte,…)
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Fragestellungen betreffend „Exporterfahrungen“ (kreuzen Sie bitte die
auf Ihr Unternehmen zutreffende Zuordnung an bzw. beantworten Sie
die Fragestellung)

Haben Sie bereits eine Zulassung/Akkreditierung für den Export in Drittländer (nicht der EUangehörende Staaten)
o Ja
o Nein
o wenn ja, für welche Produkte
o wenn ja, für welche Länder

Sind Sie derzeit für ein Zulassungsverfahren angemeldet?
o Ja
o Nein
o wenn ja, für welche Produktewenn ja, für welche Länder

Liefern Sie bereits in „Drittländer“?
o Ja
o Nein
o wenn ja, in welche Länder

Wurden beantragte Zulassungen für Ihr Unternehmen abgelehnt?
Weitere Vorgangsweise
Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der
Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Vorhabensart
festgelegt sind.
Im aktuellen Auswahlverfahren werden nur jene Förderungsanträge berücksichtigt, die bis zum
Stichtag 30.12.2016, 12:00 Uhr, vollständig sind. Unvollständige Förderungsanträge sind vom
aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Eine neuerliche Beantragung des Vorhabens im Rahmen
nachfolgender Auswahlverfahren ist mit einem dann neuen Anerkennungsstichtag zulässig.
Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument
„Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen
Programms
für
ländliche
Entwicklung
2014-2020“
(www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/auswahlkriterien.html) beschrieben.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung
Für die Förderungsantragstellung sind die für diese Vorhabensart einschlägigen Unterlagen, wie sie
auf
der
Homepage
der
aws
angeboten
werden,
heranzuziehen
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(http://www.awsg.at/Content.Node/innovation-investition/nationalefinanzierung/zuschuesse/46953_1.php) unter Downloads.
Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung:
Mag. Bernhard Wipfel
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
Walcherstraße 11A
1020 Wien
Tel. 01 / 501 75 - 421, E-Mail-Adresse: [email protected]
Mag. Matthias Hutter
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
Walcherstraße 11A
1020 Wien
Tel. 01 / 501 75 -415, E-Mail-Adresse: [email protected]
Mag. Christine Micheler
Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
Walcherstraße 11A
1020 Wien
Tel. 01 / 501 75 -418, E-Mail: [email protected]
Zuständiger für die Vorhabensart 4.2.1.A) im BMLFUW
DI Alois Grabner
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Abteilung II/8b - Agrarische Wertschöpfungskette und Ernährung
Referat II/8b - Wertschöpfungskette landwirtschaftlicher Erzeugnisse
1010 Wien, Stubenring 1
Tel. 01 / 71100 - 2024, E-Mail-Adresse: [email protected]
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Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur
Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung
2014 – 2020 „LE-Projektförderungen“, GZ.BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014
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