Stichtag für das Auswahlverfahren für die Vorhabensart 16.10.3 „Zusammenarbeit: Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, Genossenschaften und Branchenverbände“ Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen 1“ sieht für die Vorhabensart 16.10.3 Zusammenarbeit: Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen, Genossenschaften und Branchenverbände eine laufende Antragstellung vor. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (kurz: BMLFUW) gibt als Stichtag für die Einbeziehung in das nächste Auswahlverfahren den 27. Juli 2016, 12:00 Uhr bekannt. Der Stichtag für das nachfolgende Auswahlverfahren wird voraussichtlich im 1. Quartal 2017 liegen. Es können nur jene Förderungsanträge in das Auswahlverfahren einbezogen werden, die bis zum vorgegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen Bewilligenden Stelle im BMLFUW per Post, Telefax oder eingescannt per E-Mail eingelangt sind: BMLFUW, Referat Präs. 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme Stubenring 1, 1010 Wien Telefax: 01/711 00-2375 E-Mail: [email protected] Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 „LE-Projektförderungen“, GZ.BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014 1 Hinweis: Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist. Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist. In das Auswahlverfahren können jedoch nur Förderungsanträge einbezogen werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förderungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt jedoch gewahrt. Die Vorhaben werden anschließend durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt. Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 2“ auf der Homepage des BMLFUW beschrieben und auch dort abrufbar. Für Rückfragen steht folgende Fachabteilung bzw. Referat im BMLFUW zur Verfügung: Abteilung II/8 – Agrarische Wertschöpfungskette und Ernährung Referat II/ 8b Tel.: 01/71100 - 602024 E-Mail: [email protected] 2 http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/foerderinfo/sonderrichtlinien_auswahlkriterie n.html
© Copyright 2024 ExpyDoc