Bekanntmachung Vorhabensart 16.10.3

Stichtag für das Auswahlverfahren für die Vorhabensart 16.10.3
„Zusammenarbeit: Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen,
Genossenschaften und Branchenverbände“
Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen 1“ sieht für die Vorhabensart
 16.10.3 Zusammenarbeit: Erzeugergemeinschaften, Erzeugerorganisationen,
Genossenschaften und Branchenverbände
eine laufende Antragstellung vor.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(kurz: BMLFUW) gibt als Stichtag für die Einbeziehung in das nächste Auswahlverfahren
den
27. Juli 2016, 12:00 Uhr
bekannt.
Der Stichtag für das nachfolgende Auswahlverfahren wird voraussichtlich im 1. Quartal
2017 liegen.
Es können nur jene Förderungsanträge in das Auswahlverfahren einbezogen werden,
die bis zum vorgegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen Bewilligenden Stelle
im BMLFUW per Post, Telefax oder eingescannt per E-Mail eingelangt sind:
BMLFUW, Referat Präs. 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefax: 01/711 00-2375
E-Mail: [email protected]
Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur
Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche
Entwicklung 2014 – 2020 „LE-Projektförderungen“, GZ.BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014
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Hinweis:
Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und
zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis
zum Periodenende gewährleistet ist.
Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf
Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden Angaben und
Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.
In das Auswahlverfahren können jedoch nur Förderungsanträge einbezogen werden, die
bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förderungsanträge
werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende Auswahlverfahren
einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt
der Kostenanerkennung bleibt jedoch gewahrt.
Die Vorhaben werden anschließend durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges,
transparentes und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit
einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt.
Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im
Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im
Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 2“ auf
der Homepage des BMLFUW beschrieben und auch dort abrufbar.
Für Rückfragen steht folgende Fachabteilung bzw. Referat im BMLFUW zur Verfügung:
Abteilung II/8 – Agrarische Wertschöpfungskette und Ernährung
Referat II/ 8b
Tel.: 01/71100 - 602024
E-Mail: [email protected]
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http://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/foerderinfo/sonderrichtlinien_auswahlkriterie
n.html