AUFRUF zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart 16.10.1 für den Bereich Ländlicher Tourismus der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“1 Allgemeines Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sieht für die Vorhabensart „Einrichtung und Betrieb von Clustern“ die Einreichung von Förderungsanträgen erst nach Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs vor. Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) bekannt, dass Förderungsanträge in der Vorhabensart 16.10.1 für den Bereich - Ländlicher Tourismus eingereicht werden können. Einreichstelle, Frist und weitere Vorgangsweise Förderungsanträge müssen bis spätestens 12. Juni 2015, 12:00 Uhr MEZ bei der Bewilligenden Stelle bzw. Einreichstelle Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Referat Präs. 4b - Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme Stubenring 1, 1010 Wien Fax: 01/71100-2375 E-Mail: [email protected] vollständig eingelangt sein (siehe erforderliche Unterlagen für die Antragstellung). Es ist das beigelegte Antragsformular zu verwenden. Die Förderungsanträge können sowohl postalisch, per Fax als auch eingescannt per E-Mail übermittelt werden. Wenn der Förderungsantrag postalisch übermittelt wird, sind dem Schreiben die erforderlichen Unterlagen auch in elektronischer Form (gebrannt auf CD) beizulegen. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet. 1 Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 – „LE-Projektförderungen“, GZ.BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014 Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Vorhabensart festgelegt sind. Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Eine neuerliche Beantragung des Vorhabens im Rahmen nachfolgender Auswahlverfahren ist zulässig. Im Zuge des Auswahlverfahrens kann ein Hearing der Förderungswerber, deren Förderungsanträge die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, durchgeführt werden. Der Termin dazu wird den Förderungswerbern rechtzeitig bekannt gegeben. Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ beschrieben. Ein weiterer Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen für den oben aufgeführten Bereich ist voraussichtlich für das 1. Halbjahr 2016 geplant. Bedingungen für die Teilnahme an der Förderung Für den vorliegenden Aufruf gelten die Bedingungen gemäß Punkt 41 der Sonderrichtlinie „LEProjektförderungen, die hier auszugsweise wiedergegeben werden. Förderungswerber: An den Förderungen können nur Kooperationen im Sinne des Art. 35 Abs. 1 lit. b der Verordnung (EU) Nr. 1305/2015 teilnehmen, die den Kriterien gem. Pkt. 41.3. und 41.4 der Sonderrichtlinie des BMLFUW entsprechen. Förderungsgegenstand: Vorhabensart 16.10.1. gem. Punkt 41.2 der Sonderrichtlinie des BMLFUW sieht die Förderungen des Aufbaus eines neuen Clusters bzw. der Zusammenarbeit im Rahmen eines bestehenden Clusters im Hinblick auf neue, gemeinsame Projekte vor. Im Rahmen des vorliegenden Aufrufs können ausschließlich Cluster und deren Projekte beantragt werden, die thematisch dem Bereich Ländlicher Tourismus zuordenbar sind. Der Bereich Ländlicher Tourismus entspricht der Vorhabensart 16.3.1, Fördergegenstände 35.2.2. „Zusammenarbeit von Akteuren im Bereich des ländlichen Tourismus“ sowie 35.2.3 „Entwicklung und Vermarktung von Tourismusdienstleistungen mit Bezug zu ländlichen Tourismus“ der Sonderrichtlinie Projektförderungen. Im Rahmen dieses Bereiches wird die Zusammenarbeit im Rahmen von Clustern gefördert, die sich die strategische Entwicklung und gemeinsame Umsetzung von individuellen Angeboten und Dienstleistungen im Bereich ländlicher Tourismus mit dem Fokus Landwirtschaft zum Ziel setzt. Im Zentrum der Zusammenarbeit steht der bäuerliche Kooperationspartner als Anbieter von ländlichen Tourismusdienstleistungen. Die Zusammenarbeit im Rahmen von Clustern im Bereich ländlicher Tourismus stellt somit ein Bindeglied zwischen Landwirtschaft und Tourismus dar und soll einen Beitrag zur Existenzsicherung von bäuerlichen Betrieben leisten. Der Bereich kulinarische Initiativen mit Bezug zu ländlichem Tourismus ist in vorliegendem Aufruf exkludiert, da zu diesem Bereich ein separater Aufruf erfolgt. Als Cluster im Sinne der Vorhabensart 16.10.1 gelten Gruppierungen aus eigenständigen Unternehmen - einschließlich Neugründungen, kleine, mittlere und große Unternehmen, Institutionen sowie Beratungsstellen und/ oder Forschungseinrichtungen. Clusters sollen die Wirtschafts/Innovationstätigkeiten durch die Förderung intensiver wechselseitiger Beziehungen, die gemeinsame Nutzung von Einrichtungen, den Austausch von Wissen und Kenntnissen und durch einen wirksamen Beitrag zum Wissenstransfer, zur Vernetzung und zur Informationsverbreitung unter den beteiligten Unternehmen anregen. Cluster sind sowohl strategisch als auch operativ tätig. Der Förderungswerber muss in der Clusterbeschreibung im Vorhabensdatenblatt sowie im Formblatt F2 Projektbeschreibung die Neuheit des Clusters bzw. der im Cluster bearbeiteten Projekte und die Abgrenzung zu eventuellen bereits bestehenden Projekten darlegen, insbesondere hinsichtlich der Abrechnung der Projekte. Dies dient der klaren Abgrenzung zur vergangenen Förderperiode. Im Rahmen von Clustern, die im Zuge des vorliegenden Aufrufs zur Förderung eingereicht werden, müssen spezifische Ergebnisse erzielt werden. Diese Ziele der Zusammenarbeit müssen im Formblatt F2 Projektbeschreibung eindeutig beschrieben und terminiert werden sowie spezifisch und messbar sein. Förderungsumfang: Das BMLFUW stellt im Rahmen des vorliegenden Aufrufs ca. 930.000 € für den Bereich Ländlicher Tourismus bereit. Hinsichtlich der förderfähigen und anrechenbaren Kosten gelten die Bestimmungen der Sonderrichtlinie Projektförderungen des BMLFUW. Projektlaufzeit: Clustertätigkeiten und Projekte für den Bereich Ländlicher Tourismus können nur für einen Zeitraum von maximal einem Jahr genehmigt werden. Eine Verlängerung des Genehmigungszeitraums ist nach Antragstellung möglich. Dazu wird die Zusammenarbeit im Cluster evaluiert und muss neuerlich das Auswahlverfahren durchlaufen. Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung Von den Förderungswerbern sind folgende Unterlagen vorzulegen: • • • • • • • • • • • • Förderungsantrag F1 Vorhabensdatenblatt (vorgegebenes Format) F2 Formblatt zur Projektbeschreibung (vorgegebenes Format) F3 Formblatt für die Kooperationspartnerliste (vorgegebenes Format) F4 Formblatt Kostenschätzung (vorgegebenes Format) Kooperationsvertrag Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug Organisationsstatut (z.B. Gesellschaftsverträge/Vereinsstatuten/Satzungen) Vollmachten bei Stellvertretungen Bestätigung Finanzamt (sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt) Kostenplausibilisierungsunterlagen Personalunterlagen Kontaktdaten für Fragen zur Antragstellung: DI Dr. Monika Pinter Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung II/9 − Bildung, Innovation, Lokale Entwicklung und Zusammenarbeit 1010 Wien, Stubenring 1 Tel. 01 / 711 00 – 2356, E-Mail-Adresse: [email protected]
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