Bekanntmachung eines Aufrufs

AUFRUF
zur Einreichung von Förderungsanträgen für die
Vorhabensart Zertifizierung von methodisch-didaktischen
Kompetenzen von Beratungskräften (2.3.1)
der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“1
ALLGEMEINES
Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ sieht für die Vorhabensart 2.3.1 „Zertifizierung von
methodisch-didaktischen Kompetenzen von Beratungskräften“ die Einreichung von Förderungsanträgen
erst nach Veröffentlichung eines entsprechenden Aufrufs vor.
Mit diesem Aufruf gibt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft bekannt, dass Förderungsanträge in der Vorhabensart 2.3.1 „Zertifizierung von
methodisch-didaktischen Kompetenzen von Beratungskräften“ eingereicht werden können.
Ziel ist die Ausweitung der Handlungskompetenz von Beratungskräften in methodisch-didaktischer
Hinsicht, um die Beratung von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern land- und forstwirtschaftlicher
Betriebe und kleinere und mittlerer Unternehmen (KMU) in ländlichen Gebieten kundenzentriert, effizient
und lösungsorientiert durchzuführen.
Die Bezeichnung „Beratungskraft“ umfasst in diesem Zusammenhang ein über die Handlungsform des
Beratens hinausgehendes Aufgabenspektrum und inkludiert Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen
einschließlich organisatorischer Tätigkeiten.
Mit diesem Aufruf wird ein bundesweiter Anbieter für die Kompetenzfeststellung und Zertifizierung von
Beratungskräften (Vorhabensart 2.3.1) ausgewählt. Förderungsmöglichkeiten sind gemäß den
Fördergegenständen der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“ gegeben für:
1. Erstellung eines bundesweiten Konzepts von modularen Angeboten für die methodisch-didaktische
Aus- und Weiterbildung sowie Zertifizierung von Beratungskräften. Dies umfasst auch die
Erstellung und den Ankauf von Unterlagen oder Hilfsmitteln (6.2.1. 3)
2. Kompetenzfeststellung zur Zertifizierung von Beratungskräften, Organisation, Bewerbung und
Durchführung (6.2.2. 3).
Eine Förderung ist nur für Anbieter möglich, die beide Förderungsgegenstände abdecken können.
Insgesamt stehen € 200.000,-- an Fördermittel zur Verfügung.
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Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von
Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020
„LE-Projektförderungen“, GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0088-II/2/2016
EINREICHSTELLE UND FRIST
Förderungsanträge müssen bis spätestens 10. Februar 2017, 12 Uhr bei der Bewilligenden Stelle, dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme,
Stubenring 1, 1010 Wien,
Telefax: 01/711 00-602375,
E-Mail: [email protected]
vollständig eingelangt sein. Es ist das beigelegte Antragsformular zu verwenden. Die Förderungsanträge
können postalisch, per Fax bzw. eingescannt per E-Mail übermittelt werden.
BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER FÖRDERUNG
Es gelten die Bedingungen gemäß Punkt 6 der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen“, die hier
auszugsweise wiedergegeben werden. Das Dokument „Sonderrichtlinie für die Förderung von
Projektmaßnahmen LE 2014-20202“ kann auf der Homepage des BMLFUW abgerufen werden.
Förderungswerber:
Sonstige Förderungswerber gemäß Punkt 1.5.23: Öffentlich-rechtliche pädagogische Bildungseinrichtungen
im eigenen Wirkungsbereich (tertiärer Bereich)
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss zu den anrechenbaren Personalkosten und Sachkosten für zugekaufte
Personalleistungen sowie zu den Softwarekosten, die für die Bewerbung und Durchführung zwingend
erforderlich sind (z. B. Blended-Learning) im folgenden Ausmaß gewährt:
- 100 % für Vorhaben gemäß Punkt 6.2.1.3)
- 50 % für Vorhaben gemäß Punkt 6.2.2.3)
Die Förderung wird unter der Voraussetzung der De-minimis Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt.
Projektlaufzeit
Die maximale Projektlaufzeit für die Umsetzung beträgt 3 Jahre.
Förderungsvoraussetzungen
- Die Anbieter müssen zur Erfüllung ihrer Aufgaben über die erforderlichen personellen Ressourcen
in Form von fachlich und methodisch qualifiziertem Personal verfügen und die entsprechende
räumliche, technische und administrative Ausstattung aufweisen.
- Vorliegen einer Bedarfserhebung für die Zertifizierung von Beratungskräften.
Auflagen
- Das Konzept für die Zertifizierung von Beratungskräften muss die Erfüllung definierter
Anforderungen im Ausmaß von mindestens 60 ECTS vorsehen.
- Vorlage eines Ausbildungskonzepts (Zielgruppe, Ziele, Modulraster, Lehrveranstaltungen,
Umfang, Dauer, Abschlussvoraussetzungen, Veranstaltungsorte, Mindestteilnehmerzahl,
Teilnehmerbeitrag, Kosten und Finanzierung).
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https://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/foerderinfo/sonderrichtlinien_auswahlkriterien/srl_le_2014-2020.html
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Sonderrichtlinie für die Förderung von Projektmaßnahmen LE 2014-2020
Zusätzliche Anforderungen:
Im Falle der Genehmigung sind folgende Aspekte bei der Erstellung des Konzeptes zu berücksichtigen.
Ebenso sind diese Punkte in der Vorlage der Projektskizze darzustellen.
1. Die Zertifizierung von Beratungskräften muss die Erfüllung definierter Anforderungen im Ausmaß
von mindestens 60 ECTS auf Basis eines Curriculums eines österreichischen Hochschullehrgangs
im Bereich der Beratung und Erwachsenbildung vorsehen.
Weitere Aspekte, die bei der Konzepterstellung berücksichtig werden sollen:
- Möglichkeit eines Stufenmodells im Qualifizierungsniveau: Ein zusätzlicher Abschluss
auf einer niedrigeren Stufe von z.B. 30 ECTS kann vorgesehen werden
- Bezug zum Nationalen Qualifizierungsrahmen (NQR) Niveau 6 herstellen
2. Die Kompetenzfeststellung zur Zertifizierung von Beratungskräften hat zumindest zwei Stufen mit
Validierung und Zertifizierung zu beinhalten:
- Sichtbarmachen von Fähigkeiten und Kompetenzen und des Aufqualifizierungsbedarfs
- Prüfung und Bestätigung von Kenntnissen/Fähigkeiten
3. Die Kompetenzfeststellung zur Zertifizierung von Beratungskräften soll die Anerkennung von
erlangten Kompetenzen für folgende Bereiche beinhalten:
- Formales Lernen (Formale Bildung)
- Non-formales Lernen (Non-formale Bildung) und
- Informelles Lernen
Das Konzept soll entsprechende Nachweise für die drei Bereiche vorsehen und definieren.
Insbesondere für das informelle Lernen bedarf es einer detaillierten Darlegung von möglichen
Nachweisen.
4. Das fertige Konzept ist bis spätestens 16. Juni 2017 dem BMLFUW vorzulegen.
WEITERE VORGANGSWEISE
Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der
Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren nach den Kriterien, die für diese Vorhabensart
festgelegt sind.
Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige
Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument
„Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen
Programms für ländliche Entwicklung 2014-20204“ auf der Homepage des BMLFUW beschrieben und
auch dort abrufbar.
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https://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/foerderinfo/sonderrichtlinien_auswahlkriterien/projektauswahlkr_le.htm
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ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG
Von den Förderungswerbern sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Antragsformular inklusive Vorhabensdatenblatt und Verpflichtungserklärung
- Angaben zur Kostenplausibilisierung
- Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
- Statuten/Satzungen/Geschäftsordnung
- Vollmachten bei Stellvertretungen
- Personalunterlagen (wenn Personalkosten beantragt)
- Bestätigung Finanzamt (sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt)
- Nachweis über öffentlich-rechtliche pädagogische Bildungseinrichtung
- weitere vorhabensartenspezifische Ergänzungen, falls erforderlich
WICHTIGE HINWEISE
Formales Lernen (Formale Bildung) ist Lernen, das üblicherweise in einer regulären Bildungs- oder
Ausbildungseinrichtung stattfindet.
- Schul- und Hochschulbesuch
- Berufsreifeprüfungen von Erwachsenen
- Externistenreifeprüfung
- Lehrabschlüsse von Erwachsenen
- Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen an den Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern
- Diplomprüfungen im kardiotechnischen Dienst
- Studienberechtigungsprüfungen
Non-formales Lernen (Non-formale-Bildung) sind organisierte und nachhaltige Lernaktivitäten, die in
einem institutionalisierten Rahmen stattfinden.
- Kurse, Vorträge oder Privatunterricht
- Seminare und Workshops
- Ausbildung am Arbeitsplatz unter Anleitung
- Fernunterricht oder durch offenes Lernen erteilte Kurse
Informelles Lernen ist eine geplante und bewusste Lernaktivität mit der Absicht etwas zu lernen, jedoch
nicht institutionalisiert und weniger strukturiert.
- von Familienangehörigen, Freundinnen/Freunden oder Kolleginnen/Kollegen
- durch Lesen von Büchern, Fachzeitschriften etc.
- mit Hilfe des Computers (z.B. mit CD, DVD, Internet)
- über Fernsehen, Radio oder Videofilme
- bei Führungen durch Museen, historische Stätten, Naturschauplätze oder Industriestätten
- in Bibliotheken oder Lernzentren (z.B. in öffentlichen Büchereien)
KONTAKTDATEN FÜR FRAGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG
Dr. Karl Summer
E-Mail: [email protected]
Tel.: +43 (1) 71100-606689
DI Veronika Resch-O’Hógáin
E-Mail: [email protected]
Tel.: +43 (1) 71100-602353