AUFRUF zur Einreichung von Förderungsanträgen für die Vorhabensart „Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raumes“ (Vorhabensart 7.6.5.) Im Rahmen der Vorhabensart „Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raumes“ (7.6.5.) ergeht in Anwendung der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR) 2014 1 der Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen. Der Aufruf steht dabei im engen inhaltlichen Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung einer internationalen Konferenz zur Rolle der Frauen in Bergregionen am 18. und 19. April 2017 im Rahmen der Alpenkonvention. EINREICHSTELLE UND FRIST Förderungsanträge müssen bis spätestens 28. Oktober 2016, 12:00 Uhr bei der Bewilligenden Stelle, dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme Stubenring 1, 1010 Wien Telefax: 01/711 00-2375 E-Mail: [email protected] vollständig eingelangt sein. Es ist das beigelegte Antragsformular zu verwenden. Die Förderungsanträge können postalisch, per Fax bzw. eingescannt übermittelt werden. WICHTIGER HINWEIS: Aufgrund aktueller technischer Probleme wird empfohlen, sich bei der Bewilligenden Stelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) rückzuversichern, ob ein Förderungsantrag (insbesondere bei elektronischer Übermittlung von großen Datenmengen) eingelangt ist. BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER FÖRDERUNG Der gegenständliche Aufruf wendet sich ausschließlich an alpine Gemeinden, die einschlägige, mehrjährige Erfahrungen mit der Durchführung von Großveranstaltungen, wie Konferenzen oder Wirtschaftsfora, vorweisen können und über die dafür notwendige Infrastruktur, wie Konferenzzentren, verfügen. 1 Bundesgesetzblatt II Nummer 208/2014 in der gültigen Fassung. WEITERE VORGANGSWEISE Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem, die für diese Vorhabensart festgelegt sind. Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen. Es ist beabsichtigt, im Rahmen des gegenständlichen Aufrufs nur das Vorhaben mit der höchsten Punkteanzahl auszuwählen. Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ 2 auf der Homepage des BMLFUW beschrieben und auch dort abrufbar. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG Von den Förderungswerbern sind folgende Unterlagen vorzulegen: – beiliegendes Antragsformular – Bestätigung Finanzamt (sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt) – detaillierte Kostenaufstellung – Angaben bzw. Unterlagen zur Kostenplausibilisierung – De-minimis-Erklärung KONTAKTDATEN FÜR FRAGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG Abteilung I/9 - Internationale Umweltangelegenheiten Dr. Ewald Galle Stubenbastei 5 1010 Wien Telefon: 01/71100-611617 E-Mail: [email protected] 2 https://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/foerderinfo/sonderrichtlinien_auswahlkriterien/projektauswahlkr_le.html
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