Bekanntmachung eines Aufrufs

AUFRUF
zur Einreichung von Förderungsanträgen für die
Vorhabensart „Stärkung der Potenziale des alpinen
ländlichen Raumes“ (Vorhabensart 7.6.5.)
Im Rahmen der Vorhabensart
„Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raumes“ (7.6.5.)
ergeht in Anwendung der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus
Bundesmitteln (ARR) 2014 1 der Aufruf zur Einreichung von Förderungsanträgen. Der Aufruf steht dabei
im engen inhaltlichen Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung einer internationalen
Konferenz zur Rolle der Frauen in Bergregionen am 18. und 19. April 2017 im Rahmen der
Alpenkonvention.
EINREICHSTELLE UND FRIST
Förderungsanträge müssen
bis spätestens 28. Oktober 2016, 12:00 Uhr
bei der Bewilligenden Stelle, dem
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW)
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für die EU-kofinanzierten Programme
Stubenring 1, 1010 Wien
Telefax: 01/711 00-2375
E-Mail: [email protected]
vollständig eingelangt sein. Es ist das beigelegte Antragsformular zu verwenden.
Die Förderungsanträge können postalisch, per Fax bzw. eingescannt übermittelt werden.
WICHTIGER HINWEIS: Aufgrund aktueller technischer Probleme wird empfohlen, sich bei der
Bewilligenden Stelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
(BMLFUW) rückzuversichern, ob ein Förderungsantrag (insbesondere bei elektronischer Übermittlung von
großen Datenmengen) eingelangt ist.
BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER FÖRDERUNG
Der gegenständliche Aufruf wendet sich ausschließlich an alpine Gemeinden, die einschlägige, mehrjährige
Erfahrungen mit der Durchführung von Großveranstaltungen, wie Konferenzen oder Wirtschaftsfora,
vorweisen können und über die dafür notwendige Infrastruktur, wie Konferenzzentren, verfügen.
1
Bundesgesetzblatt II Nummer 208/2014 in der gültigen Fassung.
WEITERE VORGANGSWEISE
Nach Feststellung der Vollständigkeit des Förderungsantrages und Überprüfung der
Zugangsvoraussetzungen erfolgt ein Auswahlverfahren anhand von Auswahlkriterien mit einem
Punktesystem, die für diese Vorhabensart festgelegt sind.
Im Auswahlverfahren werden nur vollständige Förderungsanträge berücksichtigt. Unvollständige
Förderungsanträge sind vom aktuellen Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Es ist beabsichtigt, im Rahmen des gegenständlichen Aufrufs nur das Vorhaben mit der höchsten
Punkteanzahl auszuwählen.
Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind im Dokument
„Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen im Rahmen des österreichischen
Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ 2 auf der Homepage des BMLFUW beschrieben und
auch dort abrufbar.
ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG
Von den Förderungswerbern sind folgende Unterlagen vorzulegen:
– beiliegendes Antragsformular
– Bestätigung Finanzamt (sofern nicht vorsteuerabzugsberechtigt)
– detaillierte Kostenaufstellung
– Angaben bzw. Unterlagen zur Kostenplausibilisierung
– De-minimis-Erklärung
KONTAKTDATEN FÜR FRAGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG
Abteilung I/9 - Internationale Umweltangelegenheiten
Dr. Ewald Galle
Stubenbastei 5
1010 Wien
Telefon: 01/71100-611617
E-Mail: [email protected]
2
https://www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/foerderinfo/sonderrichtlinien_auswahlkriterien/projektauswahlkr_le.html