7.1.1_b_Stichtag_Verfahren_1 (PDF 118,1 kB)

Stichtag für das Auswahlverfahren im Rahmen der Vorhabensart
7.1.1 b Nationalparks
Die Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen1“ sieht für die Vorhabensart „Pläne
und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes“ eine laufende
Antragstellung vor.
Es können nur jene Förderungsanträge in das Auswahlverfahren einbezogen
werden, die bis zum vorgegebenen Stichtag vollständig bei der zuständigen
Bewilligenden Stelle im BMLFUW per Post, Telefax oder eingescannt per E-Mail
eingelangt sind: BMLFUW, Referat Präs. 4b – Bewilligende Stelle für die EUkofinanzierten Programme, Stubenring 1, 1010 Wien; Telefax: 01/711 00-2375,
E-Mail: [email protected]
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gibt daher als Stichtag für eine Einbeziehung in das nächste Auswahlverfahren den
01.September 2015, 12:00 Uhr
bekannt.
Die Projektlaufzeit wird auf maximal 3 Jahre ab Zuschlagserteilung begrenzt.
Als Förderwerber für diesen Stichtag werden Nationalparkverwaltungen sowie der Verein Nationalparks Austria akzeptiert.
Der Stichtag für das nachfolgende Auswahlverfahren ist voraussichtlich im 1. Halbjahr 2016.
Hinweis:
Mit dem Auswahlverfahren soll sichergestellt werden, dass eine bessere und zielgerichtetere Nutzung der budgetierten Finanzmittel und die Mittelverfügbarkeit bis zum Periodenende gewährleistet ist.
Die Bewilligende Stelle prüft Förderungsanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens auf Vollständigkeit und gibt die Möglichkeit der Nachreichung von fehlenden
Angaben und Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist.
In das Auswahlverfahren können jedoch nur jene Förderungsanträge einbezogen
werden, die bis zum genannten Stichtag vollständig vorliegen. Alle anderen Förde1
Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur
Umsetzung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014 – 2020 „LE-Projektförderungen“, GZ.BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014
rungsanträge werden nach entsprechender Vervollständigung in das nachfolgende
Auswahlverfahren einbezogen. Der anlässlich der Annahme des Förderungsantrags mitgeteilte Zeitpunkt der Kostenanerkennung bleibt aber gewahrt.
Die Vorhaben werden durch ein bundesweit angelegtes eindeutiges, transparentes
und objektives Bewertungsschema anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem qualitativ und quantitativ beurteilt.
Die Auswahlkriterien, die für das Auswahlverfahren herangezogen werden, sind
im Dokument „Auswahlverfahren und Auswahlkriterien für Projektmaßnahmen
im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 20142020“ (www.bmlfuw.gv.at/land/laendl_entwicklung/auswahlkriterien.html) beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Auswahlverfahrens
auch das Auswahlkriterium der „Übereinstimmung mit der Prioritätenliste des
Bundes“ (siehe Anhang 1) besonders geprüft wird.
Anhang 1:
Prioritätenliste
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft
für Projektmaßnahmen im Naturschutz im Rahmen des
Programms LE 2020
Vorhabensarten: 7.1.1 b; 7.6.1 b und 16.5.2 c (Nationalparks)
Bundesprojekte müssen prinzipiell den in der SRL (GZ BMLFUW-LE.1.1.1/0171-II/2/2014)
definierten Zielen dienen und die Voraussetzungen für ein Vorhaben von bundesweiter Bedeutung erfüllen.
Ziele der SRL :
1.
Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Flächen, die schützenswerte Lebensraumtypen oder Arten aufweisen, wobei ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der
FFH-Richtlinie 92/43/EWG, der Vogelschutz-Richtlinie 2009/147/EG, der nationalen Biodiversitätsstrategie, der Nationalparkgesetze und der österreichischen Nationalparkstrategie oder der Ziele von internationalen Naturschutzübereinkommen (Bonner Konvention, Berner Konvention, Ramsar Übereinkommen, CBD, CITES) geleistet werden soll.
2.
Erstellung wissenschaftlicher oder praxisorientierter Grundlagen, die im Zusammenhang mit der Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von schützenswerten Lebensräumen und Arten stehen.
3.
Entwicklung von Kompetenzen für Naturraummanagement und Schaffung guter Voraussetzungen für
die Wertschöpfung durch Dienstleistungen für den Naturschutz.
4.
Motivation und Bewusstseinsbildung zur Unterstützung lokaler Akteure und Stakeholder sowie der
breiten Öffentlichkeit, um die Ziele des Naturschutzes als gesellschaftlich anerkannte Werte zu verankern.
5.
Management und Entwicklung von Schutzgebieten sowie Grundlagenarbeiten hierzu.
Vorhaben von Nationalparkverwaltungen gelten als Vorhaben von bundesweiter Relevanz.
Aus den oben genannten Zielen der SRL werden folgende Schwerpunkte für Bundesprojekte für den Auswahlstichtag (01.09.2015) definiert:
I. Vorhabensarten 7.1.1b und 7.6.1b
Grundlagen:
•
Bestandserhebungen und Kartierungen von Arten und/oder Lebensräumen von internationaler und/oder österreichspezifischer Bedeutung in Nationalparks, sofern nicht
eine durch EU-Recht verpflichtend vorgeschriebene Berichtspflicht der Bundesländer
besteht;
•
Erstellung und Ausarbeitung von Nationalpark Managementplänen sowie allen damit
verbundenen Tätigkeiten.
Umsetzung und Management:
Projekte und Aktionen,
•
die der Schaffung von Nationalparkkompetenzzentren mit Innovationscharakter in
Hinblick auf Naturraummanagement, Forschung, Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Besucherlenkung sowie der Besucherbetreuung dienen;
•
die der Schaffung und Erhaltung von Naturgebieten mit Wildnischarakter in Nationalparks, der Bewusstseinsbildung , der Thematik entsprechende Besuchereinrichtungen
sowie der Öffentlichkeitsarbeit für dieselben dienen;
•
die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Forschung, des Naturraummanagements und der Besucherlenkung in den Österreichischen Nationalparks dienen;
•
Die der Erhaltung und Sicherung von potentiellen Nationalparkflächen sowie dem
Management derselben dienen.
Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung:
Projekte und Initiativen,
•
welche dazu dienen, definierten Zielgruppen sowie der breiten Öffentlichkeit die Nationalparkidee und die Aufgaben von Nationalparks durch spezielle Angebote und entsprechender Informationsmedien (z.B. Nationalparkmagazine) zu vermitteln;
•
welche der Besucherinformation, der Bildung sowie der Erlebbarmachung in den Österreichischen Nationalparks dienen;
•
die der Schaffung ,Weiterentwicklung und Modernisierung der Besucher- und Bildungsinfrastruktur in den Nationalparkzentren und deren dezentralen Niederlassungen
dienen;
•
die der Bildung und Intensivierung von Kooperationen der Nationalparks mit Tourismus- Handels- Gewerbebetrieben sowie Schulen in Hinblick auf eine Erhöhung des
Bewusstseins der regionalen Bevölkerung für die Nationalparks sowie der Identifikation von Kindern und Jugendlichen mit dem Nationalparkthema dienen;
•
die der Qualitätssicherung der entwickelten Nationalparkinfrastruktur, Bildungs- und
Informationsangebote im Sinne eines zeitgemäßen und qualitativ hochwertigen Angebots der Nationalparkregionen, sowie einer verbesserten Wahrnehmung und Identifikation mit dem Schutzgebiet dienen;
•
die der Optimierung der sanften Mobilität, der Sicherheit (Infrastruktur, Wege udgl.)
und Besucherlenkung sowie der Effizienssteigerung der Nationalparklogistik in den
Nationalparkregionen dienen.
II. Vorhabensart 16.5.2 c :
Projekte und Aktionen,
•
die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der Forschung, des Naturraummanagements, des Monitorings, der Besucherlenkung- und Information, der Erlebbarmachung, des Wissensmanagements sowie der Bildungsarbeit in den Österreichischen
Nationalparks dienen;
•
welche dazu dienen, definierten Zielgruppen sowie der breiten Öffentlichkeit die Nationalparkidee sowie Angebote und Aufgaben von Nationalparks zu vermitteln.