109 - 2909 Arzneimittel im Internet

Arzneimittel dürfen nicht von
Privatpersonen verkauft werden
Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und
die Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle beim
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) weisen
darauf hin, dass der Verkauf von Medikamenten durch
Privatpersonen verboten ist.
Schwerin, 29. September 2016
Nummer: 109
„Arzneimittel sind Waren besonderer Art, die oftmals eine
ärztliche Verschreibung erfordern. Aus diesem Grund ist es
gut und richtig, dass sie nur in Apotheken abgegeben
werden dürfen, wo eine fachkundige Beratung durch die
Apothekenmitarbeiter sichergestellt ist“ sagte
Gesundheitsministerin Birgit Hesse am Donnerstag.
„So wird auch die Qualität, Wirksamkeit und
Unbedenklichkeit abgegebener Arzneimittel sichergestellt.“
Das Verbot gilt für geöffnete oder ungeöffnete
Arzneimittelpackungen. Sie dürfen weder per Annonce in
den Printmedien, per Aushang am Schwarzen Brett oder
über elektronische Plattformen, wie z.B. eBay oder
Amazon, zum Kauf angeboten werden. Hierbei handelt es
sich um einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche
Vorgaben.
Der – auch fahrlässige – Verstoß gegen die für Arzneimittel
geltenden Rechtsvorschriften kann durch die zuständigen
Behörden verfolgt und geahndet werden.
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung
und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385/588-9003
Telefax: 0385/588-9709
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