2009

Hesse: Schwangerschaftskonfliktgesetz
stärkt die betroffenen Frauen und Familien!
Schwerin, 20. September 2016
Nach dem gestrigen Gespräch zwischen derzeitigen und
künftig in Frage kommenden Trägern der Schwangerschaftskonflikt- bzw. Schwangerschaftsberatungsstellen
und dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat Ministerin Birgit Hesse mit großem Unverständnis
auf die Äußerungen von Christina Hömke, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, reagiert.
Nummer: 107
Die Ministerin stellte klar: „Uns geht es darum, dass die
betroffenen Frauen und Familien sicher sein können, dass
die Beratung auch im neuen Jahr nahtlos weitergeht. Das
neue Gesetz ist die Grundlage für hohe Qualität der Beratung in den einzelnen Versorgungsgebieten.“
Die Finanzierung der Beratungsstellung ist nach dem neuen Gesetz bei mindestens 90 Prozent. „Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern deutlich über den vom Bundesverwaltungsgericht festgelegten 80 Prozent Mindestförderung
und leistet so einen spürbaren Beitrag zu mehr Planungssicherheit und Anerkennung der komplexen Beratungsleistung“, betonte die Ministerin.
Ministerin Hesse sagte: „Ich habe Verständnis dafür, dass
es mit der Umstellung der Förderung bei den Trägern Beratungsbedarf gibt. Deshalb werden wir in Einzelfällen den
Übergang des Personals erleichtern“.
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