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Merkblatt
für die Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung (HwO)
„Altgesellenregelung“
§ 7b HwO kann für folgende zulassungspflichtige Handwerke beantragt werden:
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Maurer und Betonbauer
Zimmerer
Straßenbauer
Brunnenbauer
Stukkateuere
Gerüstbauer
Chirurgiemechaniker
Feinwerkmechaniker
Kälteanlagenbauer
Kraftfahrzeugtechniker
Büchsenmacher
Elektrotechniker
Elektromaschinenbauer
Boots- und Schiffbauer
Bäcker
Fleischer
Glaser
Friseure
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Ofen- und Luftheizungsbauer
Dachdecker
Wärme-/Kälte-/Schallschutzisolierer
Steinmetzen und Steinbildhauer
Maler und Lackierer
Metallbauer
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Zweiradmechaniker
Informationstechniker
Landmaschinenmechaniker
Klempner
Installateur- und Heizungsbauer
Tischler
Seiler
Konditoren
Glasbläser und Glasapparatebauer
Vulkaniseure und Reifenmacher
Voraussetzung für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO ist:
1. eine Gesellenprüfung in dem beantragten oder in einem mit diesem verwandten Handwerk oder eine
vergleichbare Abschlussprüfung und
2. ein Nachweis über insgesamt sechs Gesellenjahre in dem beantragten oder in einem mit diesem
verwandten Handwerk oder in einem entsprechenden Beruf, davon
3. insgesamt vier Jahre nachweislich in leitender Stellung.
Bitte beachten Sie:
Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen:
1.
2.
3.
Gesellenbrief oder entsprechendes Abschlusszeugnis in Kopie.
Nachweise über die Gesellentätigkeit sowie leitende Stellung in Kopie.
Tabellarischer Lebenslauf, wobei Unterbrechungen der Berufstätigkeit (z. B. durch Wehr- oder
Zivildienst, Erziehungsurlaub) und Zeiten eingeschränkter Berufstätigkeit (Teilzeitbeschäftigung u.ä.)
anzugeben sind.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Erteilung einer Ausübungsberechtigung mit Kosten verbunden ist.
Für einen Berechtigungsbescheid werden Gebühren in Höhe von 375 € zzgl. Auslagen erhoben.
Ihre
Handwerkskammer für Mittelfranken
K016OR00403