Merkblatt für die Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung (HwO) „Altgesellenregelung“ § 7b HwO kann für folgende zulassungspflichtige Handwerke beantragt werden: Maurer und Betonbauer Zimmerer Straßenbauer Brunnenbauer Stukkateuere Gerüstbauer Chirurgiemechaniker Feinwerkmechaniker Kälteanlagenbauer Kraftfahrzeugtechniker Büchsenmacher Elektrotechniker Elektromaschinenbauer Boots- und Schiffbauer Bäcker Fleischer Glaser Friseure Ofen- und Luftheizungsbauer Dachdecker Wärme-/Kälte-/Schallschutzisolierer Steinmetzen und Steinbildhauer Maler und Lackierer Metallbauer Karosserie- und Fahrzeugbauer Zweiradmechaniker Informationstechniker Landmaschinenmechaniker Klempner Installateur- und Heizungsbauer Tischler Seiler Konditoren Glasbläser und Glasapparatebauer Vulkaniseure und Reifenmacher Voraussetzung für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO ist: 1. eine Gesellenprüfung in dem beantragten oder in einem mit diesem verwandten Handwerk oder eine vergleichbare Abschlussprüfung und 2. ein Nachweis über insgesamt sechs Gesellenjahre in dem beantragten oder in einem mit diesem verwandten Handwerk oder in einem entsprechenden Beruf, davon 3. insgesamt vier Jahre nachweislich in leitender Stellung. Bitte beachten Sie: Dem Antrag sind folgende Nachweise beizufügen: 1. 2. 3. Gesellenbrief oder entsprechendes Abschlusszeugnis in Kopie. Nachweise über die Gesellentätigkeit sowie leitende Stellung in Kopie. Tabellarischer Lebenslauf, wobei Unterbrechungen der Berufstätigkeit (z. B. durch Wehr- oder Zivildienst, Erziehungsurlaub) und Zeiten eingeschränkter Berufstätigkeit (Teilzeitbeschäftigung u.ä.) anzugeben sind. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Erteilung einer Ausübungsberechtigung mit Kosten verbunden ist. Für einen Berechtigungsbescheid werden Gebühren in Höhe von 375 € zzgl. Auslagen erhoben. Ihre Handwerkskammer für Mittelfranken K016OR00403
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