Bundesgesetz über die kollektiven

Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) vom 23. Juni 2006
Einmalige Veröffentlichung
Mitteilung an die Anleger des Swiss Rock Aktien Asien
Die Swiss Rock Asset Management AG, Zürich, als Fondsleitung des Swiss Rock Aktien
Asien (Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art „Effektenfonds“) hat beschlossen, den
Anlagefonds Swiss Rock Aktien Asien aufzulösen.
Der Kollektivanlagevertrag wird gestützt auf Art. 96 Abs. 1 lit. a KAG und § 25 Ziff. 2 des
Fondsvertrags fristlos gekündigt. Die Ausgaben und Rücknahmen von Fondsanteilen des
Anlagefonds werden entsprechend eingestellt.
Der Anlagefonds wird infolge der Kündigung des Kollektivanlagevertrags durch die Fondsleitung in Liquidation gesetzt. Die Liquidation obliegt der Fondsleitung, welche ihre Liquidationstätigkeit mit einem von der Prüfgesellschaft Grant Thornton Bankrevision AG, Zürich,
zu prüfenden Schlussbericht (inkl. Liquidationsbilanz) abschliessen wird. Nach Genehmigung der Schlusszahlung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, als Aufsichtsbehörde, und der Zustimmung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV,
wird der Liquidationserlös des Anlagefonds unter Abzug allfälliger Steuern durch die Depotbank an die Anleger ausbezahlt. Über den Abschluss der Liquidation des Anlagefonds
und die Ausrichtung der Schlusszahlung werden die Anleger von der Fondsleitung und der
Depotbank durch entsprechende Veröffentlichung auf der elektronischen Plattform
www.swissfunddata.ch informiert.
Der Fondsvertrag sowie der letzte Jahres- und Halbjahresbericht können kostenlos bei der
Fondsleitung und der Depotbank bezogen werden.
Zürich, 12. September 2016
Die Fondsleitung:
Swiss Rock Asset Management AG, Zürich
Die Depotbank:
RBC Investor Services Bank S.A., Esch-sur-Alzette, Zweigniederlassung Zürich