Liquidation von kollektiven Kapitalanlagen bzw

BUNDESGESETZ ÜBER DIE KOLLEKTIVEN KAPITALANLAGEN
(KOLLEKTIVANLAGENGESETZ, KAG)
VOM 26. JUNI 2006
Liquidation von kollektiven Kapitalanlagen bzw. von Teilvermögen
SF Quadriga (CH) Fund of Funds
CACEIS (Switzerland) SA, Nyon, in ihrer Eigenschaft als Fondsleitung und Cornèr Banca SA, Lugano,
als Depotbank des Fonds SF Quadriga (CH) Fund of Funds, einer vertraglich geregelten kollektiven
Kapitalanlage schweizerischen Rechts der Kategorie «übrige Fonds für alternative Anlagen» haben
beschlossen, das Fondsvermögen durch Kündigung des Fondsvertrages in Übereinstimmung mit Art. 96
Abs. 1 Bst. a KAG, Art. 116 Abs. 1 Bst. a KKV sowie § 27 Ziff. 2 des Fondsvertrags fristlos aufzulösen.
In Übereinstimmung mit Art. 97 Abs. 1 KAG werden Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen sowie
die Publikationen der Nettoinventarwerte ab dem Erscheinungsdatum dieser Mitteilung eingestellt. Der
Liquidationserlös der Fonds wird nach dem Verkauf der Anlagen und Abschluss des
Liquidationsverfahrens den Anlegern so rasch wie möglich ausbezahlt.
Gemäss Art. 116 Abs. 3 KKV muss die Fondsleitung für die Schlusszahlung die Bewilligung der FINMA
einholen. Die Fondsleitung und die Depotbank werden die Anleger über die Ausrichtung der
Schlusszahlung durch entsprechende Veröffentlichung in den Publikationsorganen des Fonds, im
Schweizerischen Handelsamtsblatt sowie auf der elektronischen Plattform www.swissfunddata.ch,
informieren.
Nyon, den 22. Mai 2014
Fondsleitung:
Depotbank:
CACEIS (Switzerland) SA, Ch. de Précossy 7/9, CH-1260 Nyon
Cornèr Banca SA, Via Canova 16, CH - 6901 Lugano