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(http://www.csu.de/)
Meldung
Artikel vom 01.09.2016
Wohnsitzzuweisungen für
Asylbewerber
Parallelgesellschaften verhindern,
Integration fördern
Als erstes Bundesland gibt Bayern Wohnsitze für Asylbewerber vor. Möglich ist
dies auf Grundlage des Integrationsgesetzes des Bundes. Für bis zu drei Jahre
können die Bezirksregierungen im Freistaat anerkannten Asylbewerbern einen
Wohnsitz zuweisen.
Damit soll verhindert werden, dass Asylbewerber allein in die Großstädte ziehen,
wo der Wohnraum ohnehin knapp ist. Darüber hinaus sieht Bayerns
Sozialministerin Emilia Müller die Maßnahme als wirkungsvolles Mittel zur
Integrationsförderung: „Mit der Wohnsitzzuweisung gewährleisten wir, dass
Migrantinnen und Migranten in Bayern mit uns leben und nicht neben uns. So
verhindern wir die Bildung von Parallelgesellschaften und fördern zugleich die
Integration bayernweit“, so die Ministerin.
Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die bereits eine Ausbildung
absolvieren oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie müssen
mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem monatlichen
Durchschnittseinkommen von mindestens 7 12 Euro nachweisen.