(http://www.csu.de/) Meldung Artikel vom 01.09.2016 Wohnsitzzuweisungen für Asylbewerber Parallelgesellschaften verhindern, Integration fördern Als erstes Bundesland gibt Bayern Wohnsitze für Asylbewerber vor. Möglich ist dies auf Grundlage des Integrationsgesetzes des Bundes. Für bis zu drei Jahre können die Bezirksregierungen im Freistaat anerkannten Asylbewerbern einen Wohnsitz zuweisen. Damit soll verhindert werden, dass Asylbewerber allein in die Großstädte ziehen, wo der Wohnraum ohnehin knapp ist. Darüber hinaus sieht Bayerns Sozialministerin Emilia Müller die Maßnahme als wirkungsvolles Mittel zur Integrationsförderung: „Mit der Wohnsitzzuweisung gewährleisten wir, dass Migrantinnen und Migranten in Bayern mit uns leben und nicht neben uns. So verhindern wir die Bildung von Parallelgesellschaften und fördern zugleich die Integration bayernweit“, so die Ministerin. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie müssen mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von mindestens 7 12 Euro nachweisen.
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