181/2016 – 22. September 2016 Asyl in den EU-Mitgliedstaaten Leichter Anstieg der Zahl der erstmaligen Asylbewerber im zweiten Quartal 2016 auf knapp 306 000 Die Mehrheit weiterhin aus Syrien Im Laufe des zweiten Quartals 2016 (von April bis Juni 2016) beantragten 305 700 Asylsuchende erstmals Schutz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU); diese Zahl ist im Vergleich zum ersten Quartal 2016 (287 100 erstmalige Asylbewerber) um 6% gestiegen. Mit nahezu 90 500 erstmaligen Asylbewerbern zwischen April und Juni 2016 blieb Syrien an erster Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten, vor Afghanistan (50 300 erstmalige Asylbewerber) und dem Irak (34 300). Diese drei Staatsangehörigkeitsgruppen, auf die fast 60% aller erstmaligen Asylbewerber entfielen, stellen die größten Gruppen erstmaliger Asylbewerber in den EU-Mitgliedstaaten im zweiten Quartal 2016 dar. In den EU-Mitgliedstaaten registrierte erstmalige Asylbewerber 450 000 400 000 350 000 300 000 250 000 200 000 150 000 100 000 50 000 0 Q1 2014 Q2 2014 Q3 2014 Q4 2014 Q1 2015 Q2 2015 Q3 2015 Q4 2015 Q1 2016 Q2 2016 Diese vierteljährlichen Daten über Asyl in der EU sind einem Bericht entnommen, der von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, herausgegeben wurde. Sechs von zehn stellten ihren Antrag in Deutschland Im zweiten Quartal 2016 wurden die meisten erstmaligen Asylbewerber in Deutschland (mit nahezu 187 000 erstmaligen Asylbewerbern bzw. 61% der Gesamtzahl der erstmaligen Asylbewerber in den EUMitgliedstaaten) registriert. Darauf folgten Italien (27 000 Asylbewerber bzw. 9%), Frankreich (17 800 bzw. 6%), Ungarn (14 900 bzw. 5%) und Griechenland (12 000 bzw. 4%). Unter den Mitgliedstaaten mit einer hohen Anzahl an Asylbewerbern hat sich die Zahl der erstmaligen Asylbewerber im zweiten Quartal 2016 gegenüber dem Vorquartal in Griechenland (+132%) und Ungarn (+118%) mehr als verdoppelt und ist in Polen (+65%) und Spanien (+37%) deutlich gestiegen. Im Gegensatz dazu wurden vor allem in den nordischen Mitgliedstaaten – Dänemark (-59%), Finnland (-53%) und Schweden (-42%) – ebenso wie in den Niederlanden (-47%), Belgien (-44%) und Österreich (-22%) Rückgänge verzeichnet. Verhältnis erstmaliger Asylbewerber zur Einwohnerzahl in Deutschland, Ungarn, Österreich und Griechenland am höchsten Im Vergleich zur Einwohnerzahl des jeweiligen Mitgliedstaates wurde im zweiten Quartal 2016 die höchste Quote erstmaliger Asylbewerber in Deutschland (2 273 erstmalige Bewerber je eine Million Einwohner) verzeichnet, gefolgt von Ungarn (1 517), Österreich (1 241) und Griechenland (1 113). Die niedrigsten Quoten wurden hingegen aus der Slowakei (2 Bewerber je eine Million Einwohner), Rumänien (11), Portugal (15), Litauen (24), der Tschechischen Republik und Estland (je 26) gemeldet. Im zweiten Quartal 2016 wurden in der EU insgesamt 599 erstmalige Asylbewerber je eine Million Einwohner registriert. Erstmalige Asylbewerber in den Mitgliedstaaten der EU Zahl der Bewerber Q1 2016 EU Q2 2016 Entwicklung (in %) Anteil am EUGesamtwert Bewerber pro Million Einwohner* Q2 2016 Q2 2016 287 085 305 715 +6% 100,0% 599 Belgien 4 715 2 630 -44% 0,9% 233 Bulgarien 4 050 3 505 -13% 1,1% 490 Tschech. Republik Dänemark Deutschland Estland Irland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien 360 280 -22% 0,1% 26 2 985 1 215 -59% 0,4% 213 174 965 186 745 +7% 61,1% 2 273 5 35 +580% 0,0% 26 540 450 -17% 0,1% 96 5 190 12 015 +132% 3,9% 1 113 2 905 3 970 +37% 1,3% 86 17 950 17 835 -1% 5,8% 268 160 320 +96% 0,1% 76 22 335 27 045 +21% 8,8% 446 Zypern 635 510 -19% 0,2% 604 Lettland 30 90 +184% 0,0% 46 Litauen 35 70 +89% 0,0% 24 500 410 -18% 0,1% 715 6 830 14 915 +118% 4,9% 1 517 390 385 -1% 0,1% 882 5 525 2 920 -47% 1,0% 172 13 880 10 800 -22% 3,5% 1 241 2 325 3 845 +65% 1,3% 101 Portugal 150 160 +7% 0,1% 15 Rumänien 215 215 -1% 0,1% 11 Slowenien 485 115 -77% 0,0% 55 Slowakei 15 10 -38% 0,0% 2 Finnland 2 145 1 010 -53% 0,3% 184 Schweden 7 700 4 455 -42% 1,5% 452 10 065 9 765 -3% 3,2% 149 125 135 +9% - 409 10 25 +200% - 638 885 665 -25% - 127 7 945 5 620 -29% - 675 Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Ver. Königreich Island Liechtenstein Norwegen Schweiz Die Zahlen der erstmaligen Asylbewerber werden auf die Endziffern 0 bzw. 5 gerundet. Aufgrund von Rundungen können die monatlichen Daten in der Eurostat-Datenbank von der Summe der vierteljährlichen Daten abweichen. Die Berechnungen basieren auf exakten Daten. * „Einwohner“ bezieht sich auf die Wohnbevölkerung am 1. Januar 2016. - nicht zutreffend Der Quelldatensatz findet sich hier. Fast jeder dritte erstmalige Asylbewerber stammte weiterhin aus Syrien Syrien (30% der Gesamtzahl erstmaliger Asylbewerber) blieb im zweiten Quartal 2016 das Land der Staatsangehörigkeit des Großteils der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Von den 90 500 Syrern, die im zweiten Quartal 2016 zum ersten Mal einen Asylantrag in der EU einreichten, wurden 80% in Deutschland (71 800) registriert. Syrer bildeten in acht EU-Mitgliedstaaten die größte Gruppe der Asylsuchenden. Afghanistan (16% der Gesamtzahl erstmaliger Asylbewerber in der EU) stand im zweiten Quartal 2016 an zweiter Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Nahezu zwei Drittel (32 600 Personen) der 50 300 Afghanen, die im Zeitraum von April bis Juni 2016 zum ersten Mal in den EUMitgliedstaaten Asyl suchten, reichten ihren Antrag in Deutschland ein. Afghanen stellten in acht EUMitgliedstaaten die größte Gruppe der Asylsuchenden dar. Mit 34 300 erstmaligen Asylbewerbern (bzw. 11% der Gesamtzahl in der EU) stand der Irak im zweiten Quartal 2016 an dritter Stelle der Staatsangehörigkeiten der Asylsuchenden in den EU-Mitgliedstaaten. Über 80% wurden in Deutschland registriert (27 800). Erstmalige Asylbewerber in der EU nach Staatsangehörigkeit, 2. Quartal 2016 Sonstige 23% Syrien 30% Somalia 2% Albanien 2% Eritrea 3% Russland 3% Nigeria 3% Iran 3% Afghanistan 16% Pakistan 4% Irak 11% Der Quelldatensatz findet sich hier. Erstmalige Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit im zweiten Quartal 2016 Die drei am stärksten vertretenen Staatsangehörigkeiten bei erstmaligen Asylbewerbern Bewerber Erste Staatsangehörigkeit # EU 305 715 Syrien # % Zweite Staatsangehörigkeit 90 455 30 Afghanistan # Dritte Staatsangehörigkeit % 50 285 16 Irak # % 34 335 11 Belgien 2 630 Afghanistan 405 15 Syrien 385 15 Somalia 180 Bulgarien 3 505 Afghanistan 2 080 59 Syrien 490 14 Irak 465 13 90 32 China 25 280 23 Syrien 135 Tschech. Republik Dänemark Deutschland Estland Irland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien 280 1 215 186 745 35 450 12 015 Ukraine Afghanistan Syrien Iran Pakistan Syrien 3 970 Venezuela 17 835 Afghanistan 320 Afghanistan 27 045 Nigeria 11 Somalia 9 85 7 71 825 38 Afghanistan 32 605 5 14 Afghanistan 5 14 Armenien 55 12 Albanien 40 9 1 100 9 Pakistan 620 5 70 16 Simbabwe 8 000 67 Irak 870 22 Syrien 1 425 8 Haiti 110 34 Irak 865 1 365 17 Irak 25 22 Ukraine 8 Albanien 75 23 Syrien 4 395 16 Pakistan 3 565 13 Eritrea 155 30 Pakistan 60 27 800 15 5 14 705 18 1 170 7 35 11 2 160 8 12 Somalia 45 9 Zypern 510 Lettland 90 Afghanistan 30 33 Syrien 30 33 Russland 10 11 Litauen 70 Syrien 30 43 Ukraine 10 14 Irak 10 14 410 Syrien 65 16 Kosovo* 55 13 Albanien 40 10 2 810 19 Pakistan 1 855 12 Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen 14 915 385 2 920 10 800 3 845 Syrien 9 Kuba 7 Afghanistan 6 890 46 Syrien Libyen 165 43 Somalia 60 16 Syrien Albanien 365 13 Syrien 295 10 Eritrea 230 8 Afghanistan 3 845 36 Syrien 1 920 18 Pakistan 920 9 Russland 3 150 82 Tadschikistan 8 Ukraine 160 4 15 9 300 Portugal 160 Ukraine 40 25 Guinea 15 Rumänien 215 Syrien 95 44 Irak 30 14 Afghanistan 10 5 Slowenien 115 Syrien 35 30 Irak 15 13 Pakistan 10 9 ^ ^ Slowakei 10 Finnland 1 010 Irak 245 24 Somalia 205 Schweden 4 455 Syrien 775 17 Somalia 370 Ver. Königreich 9 765 Iran 1 250 13 Pakistan 1 070 Island Liechtenstein Norwegen Schweiz Ukraine 5 50 ^ Ehe. jug. Rep. Mazedonien 135 Albanien 35 26 25 Serbien 10 40 ^ 665 Syrien 100 15 Afghanistan 5 620 Eritrea 965 17 Somalia ^ 15 ^ 80 585 9 Dem. Rep. Kongo 55 14 ^^ 20 Syrien 8 Irak 11 Afghanistan 11 Palästina ^^ 12 Eritrea 10 Afghanistan 100 10 325 7 845 9 10 7 ^ ^ 60 9 360 6 Die Zahlen der erstmaligen Asylbewerber werden auf die Endziffern 0 bzw. 5 gerundet. Aufgrund von Rundungen können die monatlichen Daten in der Eurostat-Datenbank von der Summe der vierteljährlichen Daten abweichen. Die Berechnungen basieren auf exakten Daten. * Kosovo gemäß Resolution 1244/99 des UN-Sicherheitsrates. ^ Für die Länder, auf deren Staatsangehörige während des Bezugszeitraums höchstens 2 erstmalige Anträge entfielen, werden keine Angaben gemacht. Mehr als eine Million Personen mit anhängigem Asylantrag Anhängige Anträge beziehen sich auf Anträge auf internationalen Schutz, die am Ende des Berichtszeitraums noch der Prüfung durch die zuständige nationale Behörde unterliegen. Dieser Begriff bezieht sich also auf den „Bestand“ an Anträgen, die noch anhängig sind. Mit dieser Statistik soll die Arbeitsbelastung der einzelstaatlichen Behörden gemessen werden. Ende Juni 2016 waren fast 1,1 Millionen Personen Gegenstand eines Asylantrags in den EU-Mitgliedstaaten, der noch der Prüfung durch die zuständige nationale Behörde unterlag. Im vergangenen Jahr belief sich diese Zahl Ende Juni 2015 auf rund 633 000. Mit 571 500 anhängigen Asylanträgen (bzw. 52% der Gesamtzahl für die EU) hatte Deutschland Ende Juni 2016 bei weitem den höchsten Anteil in der EU, vor Schweden (130 900 Anträge bzw. 12%), Österreich (83 200 Anträge bzw. 8%), Italien (70 700 Anträge bzw. 6%) und Frankreich (43 000 Anträge bzw. 4%). Anhängige Asylanträge am Ende des Monats in den EU-Mitgliedstaaten Anhängige Anträge (zum Monatsende) Bewerber (im Laufe des Monats) 1 100 000 1 000 000 900 000 800 000 700 000 600 000 500 000 400 000 300 000 200 000 100 000 0 Jan-15 Feb-15 Mär-15 Apr-15 Mai-15 Jun-15 Jul-15 Aug-15 Sep-15 Okt-15 Nov-15 Dez-15 Jan-16 Feb-16 Mär-16 Apr-16 Mai-16 Jun-16 Der Quelldatensatz findet sich hier. Methoden und Definitionen Daten zum Thema Asyl werden Eurostat von den Innen- oder Justizministerien oder von Einwanderungsbehörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) 862/2007 vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus übermitteln die Mitgliedstaaten Daten zu erstmaligen Asylbewerbern auf freiwilliger Basis. Ein Antrag auf internationalen Schutz schließt gemäß der Definition in Artikel 2 Buchstabe g der Richtlinie 2004/83/EG des Rates Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder auf subsidiären Schutzstatus ein; dabei ist unerheblich, ob der Antrag bei der Ankunft an der Grenze oder im Land gestellt wurde und ob die Person legal (z. B. als Tourist) oder illegal eingereist ist. Ein erstmaliger Asylbewerber ist eine Person, die während des Bezugszeitraums erstmals einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat oder als Familienangehöriger in einen solchen Antrag einbezogen ist. Wird bei Anträgen später festgestellt, dass die Bewerber einem Dublin-Verfahren unterliegen, so sind diese Anträge in der Statistik über erstmalige Asylanträge enthalten, sofern diese Personen auch Gegenstand eines erstmaligen Asylantrags sind. Eine Person kann nur dann als erstmaliger Asylbewerber erfasst werden, wenn sie im Meldeland noch nie einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat – unabhängig davon, ob sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Antrag gestellt hat. Im Gegensatz zu den jeweils im März veröffentlichten jährlichen Eurostat-Pressemitteilungen über Asylbewerber, die sich auf die „Gesamtzahl der Asylbewerber“ beziehen, geht es in dieser vierteljährlichen Pressemitteilung lediglich um die Zahl der „erstmaligen Asylbewerber“. Der Indikator „erstmalige Asylbewerber“ schließt Wiederholungsbewerber, also Personen, die mehr als einmal in einem Land einen Asylantrag gestellt haben, aus; er gibt somit die Anzahl der Personen, die in den Mitgliedstaaten der EU internationalen Schutz beantragen, genauer an. Die Verwendung dieses Indikators ist jetzt möglich, da alle Mitgliedstaaten in der Lage sind, die entsprechenden Daten an Eurostat zu übermitteln. Eine Person, die Gegenstand eines anhängigen Antrags ist, bezeichnet eine Person, auf die sich ein Antrag auf internationalen Schutz bezieht, der am Ende des Berichtszeitraums noch von der zuständigen nationalen Stelle geprüft wird. Die Statistik enthält die Zahl der Personen mit anhängigen Anträgen in allen Instanzen des Verwaltungs- und/oder Gerichtsverfahrens (siehe Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung). Weitere Informationen Eurostat-Webseite, Rubrik Asyl und gesteuerte Migration Eurostat-Datenbank, Rubrik Asyl und gesteuerte Migration Eurostat, Metadaten zur Asylbewerberstatistik Eurostat, „Statistics Explained”-Artikel über vierteljährliche Asyldaten in der EU Eurostat-Pressemitteilung 44/2016 vom 4. März 2016 zu den Asylbewerbern in der EU im Jahr 2015. Eurostat-interaktive Infografik zu Asylbewerbern im Jahr 2015. Herausgegeben von: Eurostat Press Office Erstellung der Daten: Vincent BOURGEAIS Tel. +352-4301-33444 [email protected] Piotr JUCHNO Tel. +352-4301-36240 [email protected] ec.europa.eu/eurostat/ @EU_Eurostat Alexandros BITOULAS Tel. +352-4301-37608 [email protected] Medien-Anfragen: Eurostat Media Support / Tel. +352-4301-33408 / [email protected]
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