Obstbaufax 24-2016 - Franken Obst GmbH

Obstbau-Fax
Landkreis Forchheim
Nr. 24/2016 vom 31.08.2016
Die Fachberatung rät deshalb dringend die Zwetschgen ausreichend auf Kirschessigfliege zu
kontrollieren und die Bekämpfung lückenlos durchzuführen.
Kirschen:
In Kirschen sind die Maßnahmen vom Obstbau Fax Nr. 21/2016, falls noch nicht erfolgt,
durchzuführen.
Weiterhin können jetzt die Kirschenbäume geschnitten werden. Bei den Süßkirschen ist das Stadium des
Triebabschluss erreicht. Wo erforderlich, kann jetzt noch ein Sommerschnitt durchgeführt werden.
Damit werden die Bäume bei der Trockenheit entlastet und durch bessere Belichtung wird die
Knospenqualität gefördert.
Zur Verbesserung der Knospenqualität für das nächste Jahr sollten die Blattdüngungsmaßnahmen
weitergeführt werden. Zu den stickstoffhaltigen Blattdüngern wie z.B. Harnstoff [5-6 kg] sollte 2-3-mal
Magnesiumdünger beigemischt werden.
Vor dem Blattfall kann 2-mal Mangan und Bor dem Harnstoff zugemischt werden.
Harnstoff kann jeweils einzeln, mit den Einzeldüngern Magnesium, Mangan und Bor, kombiniert
werden.
Alternativ können auch Blattvolldünger oder Kombinationspräparate zum Einsatz kommen.
Zwetschgen:
Die Bekämpfung der Kirschessigfliege ist auch weiterhin fortzuführen.
Achtung:
Besichtigungen der landkreiseigenen Obstbauversuchsanlagen in Hiltpoltstein
Die für Samstag, den 03. September in der Obstversuchsanlage in Hiltpoltstein geplante
Führung muss leider ausfallen. Verantwortlich hierfür ist der Blütenfrost im Mai. Durch
die tiefen Temperaturen wurden die Versuchsbäume mit Zwetschgen und Mirabellen so
stark geschädigt, dass kein Ertrag vorhanden ist. Eine Begehung der Obstbäume ohne
Früchte macht keinen Sinn.
Das Team der Obstbauberatung plant für das Frühjahr 2017 wieder einen großen und
überregionalen Techniktag mit Fachvorträgen.
Weitere Infos erteilen:
Hans Schilling 09191 – 86-1082 (Montag – Mittwoch 8 – 12Uhr)
Mathias Kraus 0921 – 59-1274
Die Empfehlungen zum Pflanzenschutz erfolgten sorgfältig nach bestem Wissen. Für den Anwender eines Pflanzenschutzmittels ist die
Gebrauchsanweisung verbindlich. Regressansprüche aufgrund der hier gegebenen Hinweise werden ausdrücklich ausgeschlossen.