Obstbaufax 20-2016 - Franken Obst GmbH

Obstbau-Fax
Landkreis Forchheim
Nr. 20/2016 vom 27.07.2016
Aufgrund des feuchten und nicht zu warmen Wetter nimmt die Kirschessigfliege immer
stärker zu.
Die Fachberatung rät deshalb dringend die Kirschen ausreichend zu kontrollieren und vor
allem bei den späten Kirschen die Bekämpfung lückenlos durchzuführen.
Kirschen:
Wenn die Anzahl der Behandlungen mit Exirel und Mospilan erschöpft sind, oder um einen
Wirkstoffwechsel durchzuführen, kann jetzt auch SpinTor (0,15 l/ha mKh) mit maximal zwei
Behandlungen in die Bekämpfungsstrategie eingebaut werden.
Die Wartezeit beträgt 7 Tage. Somit muss die letzte Behandlung 7 Tage vor der Ernte
gesetzt werden, um einen lückenlosen Schutz zu gewährleisten. Achtung SpinTor ist
bienengefährlich!
Um die Haltbarkeit der Kirschen während der Vermarktung weiter zu stabilisieren, sind die
geeigneten Maßnahmen aus dem Obstbau Fax Nr. 19 durchzuführen.
Die Kirschenbäume die mit Rost- oder Spinnmilben befallen sind, sollten sofort nach der
Ernte mit Kumulus WG (2,0 kg/ha m Kh) bei der Bekämpfung der Sprühfleckenkrankheit die
Nebenwirkung gegen Rost- und Spinnmilben mitgenutzt werden. In Praxisversuchen von
Mathias Krauß konnte so die Population von 20 Milben/cm² auf 2 Milben cm² reduziert werden.
Ergänzend stehen hier auch Kiron (0,75 L/ha m Kh) und Envidor (0,2 L/ha m Kh) als
spezielle Akarizide zur Verfügung.
Zwetschgen:
Auf die Behandlung von Zwetschgen wurde im Obstbau Fax Nr. 18 hingewiesen.
Aktuell:
Besichtigungen der landkreiseigenen Obstbauversuchsanlagen in Dietzhof
Am Donnerstag, den 28. Juli um 17.00 Uhr
findet in der Versuchsanlage in Dietzhof eine Begehung mit dem
Schwerpunkt: Pfirsiche, Aprikosen und schwachwüchsigen Unterlagen bei Mirabellen und
Zwetschgen statt. Die Führung leitet Patrik Herbst.
Weitere Infos erteilen:
Hans Schilling: 09191 – 861082 (Montag – Mittwoch 8 – 12Uhr)
Mathias Kraus: 0921 - 591274
Die Empfehlungen zum Pflanzenschutz erfolgten sorgfältig nach bestem Wissen. Für den Anwender eines Pflanzenschutzmittels ist die
Gebrauchsanweisung verbindlich. Regressansprüche aufgrund der hier gegebenen Hinweise werden ausdrücklich ausgeschlossen.