anzeigen - Hansestadt Rostock

Onlinedatum: 25.08.2016
Landtagswahl am 4. September 2016: Teilnahme auch ohne Wahlbenachrichtigung
möglich
Wahlkreuz
An der Landtagswahl am 4. September 2016 teilnehmen kann jede und jeder Wahlberechtigte, die bzw. der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Vorlage der Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend notwendig. Die Wahlberechtigten sollten sich am Wahlsonntag in ihrem jeweiligen Wahllokal jedoch durch ihren Personalausweis oder Reisepass oder
einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
Die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 4. September 2016 wurden für alle
Wahlberechtigten der Hansestadt Rostock gedruckt und an die Post ausgeliefert. Die Zustellung durch die Deutsche Post erfolgte in der Hansestadt Rostock vom 6. bis 13. August
2016. Die Wahlbenachrichtigungen informieren alle Wahlberechtigten u.a. über den Eintrag ins Wählerverzeichnis sowie über Nummer und Ort des Wahllokales.
Wahlberechtigte, die bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich in der
Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle unter Tel. 381-1820 und 381-1821erkundigen, ob
sie im Wählerverzeichnis der Hansestadt Rostock eingetragen sind. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Wählerverzeichnis- und Briefwahlstelle informieren die Wahlberechtigten gern über die Eintragung ins Wählerverzeichnis sowie Nummer und Ort des Wahllokals.
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