Optimierungen im Pflegebereich! - Pensionistenverband Österreichs

„Optimierungen im Pflegebereich!“ Qualitativ hochwertige Pflegeleistungen
unabhängig von Wohnort und Geldbörsel – Jetzt
und in Zukunft!
Pflege geht uns alle an: Fakten zur Situation in Österreich!
Das österreichische Pflegesystem ist ein weltweites Vorbild! Nach der Einführung des
Pflegegeldes im Jahr 1993 wurde unser Pflegesystem stetig weiter ausgebaut, verbessert
und modernisiert! Reformen und Neuerungen wie z.B. die Legalisierung der 24-StundenPflege, die Etablierung des Pflegefonds, Förderungen und Verbesserungen für pflegende
Angehörige, die Schaffung der Möglichkeit zur Pflegekarenz und Pflegeteilzeit haben dafür
gesorgt, dass Österreich eines der besten und dichtesten Pflegesysteme der Welt hat.
Aktuell beziehen rund 450.000 Menschen in Österreich Pflegegeld. Laut Schätzungen wird
sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Österreich bis 2050 auf rund 900.000
verdoppeln.
Das Thema Pflege und Betreuung wird damit in Zukunft in JEDER Familie ein Thema sein!
Derzeit werden noch rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut.
50% der PflegegeldbezieherInnen kaufen keinerlei Pflegeleistung zu, sondern werden
ausschließlich von Angehörigen betreut bzw. setzen auf Nachbarschaftshilfe. Durch sich
verändernde Familienstrukturen wird der Bedarf an Alternativen zur Betreuung durch
Angehörige aber immer größer.
Darum müssen JETZT die nötigen und optimalen Rahmenbedingungen geschaffen werden,
damit die Qualität und die Finanzierung unseres Pflegesystems nachhaltig gesichert wird!
Optimierungen im Pflegebereich
Vorschläge des Pensionistenverbandes
1. Finanzielle Absicherung, Entlastungen für Betroffene und Beseitigung von
sozialen Ungerechtigkeiten
1.1. Pflegefonds ins Dauerrecht!
Die Finanzierung von Pflege und Betreuung muss nachhaltig gesichert werden. Auf Initiative
des damaligen Sozialministers Rudolf Hundstorfer und des Österreichischen Seniorenrates
wurde im Jahr 2011 mit dem Pflegefonds ein starkes und nachhaltiges Instrument zur
Sicherung der Pflegefinanzierung geschaffen.
Der Pensionistenverband fordert: Es braucht bundesweite Rahmenbedingungen für den
Pflegefonds zur langfristigen Sicherung von Pflege und Betreuung in Österreich. Die
Finanzierung des Pflegefonds muss auch über 2018 hinaus gewährleistet sein! Der
Pflegefonds muss im Dauerrecht verankert werden! Derzeit laufen die aktuellen
Verhandlungen zum Finanzausgleich! Die nachhaltige Finanzierung des Pflegefonds muss hier
oben auf der Prioritätenliste stehen!
1.2. Regelmäßige Wertanpassung des Pflegegeldes!
Die Lebenserhaltungskosten in Österreich werden leider immer höher und mit ihnen
steigen auch die finanziellen Aufwendungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Gerade die Preise für Dinge des täglichen Bedarfs, für Lebensmittel, Hygiene-Artikel aber
auch für Unterstützungs-Leistungen steigen meist sogar noch stärker als die allgemeine
Teuerung.
Der Pensionistenverband fordert: Es muss sichergestellt werden, dass Pflegebedürftige ihren
Lebensstandard halten und in Würde altern können. Die Höhe des Pflegegeldes muss an die
Teuerung angepasst werden – und zwar analog der Pensionsanpassung, die im Jahr 2017
voraussichtlich 0,8 Prozent betragen wird. Auch die Höhe der Sachleistungen und Erhöhung
der Fördermittel bei der 24-Stunden-Betreuung müssen regelmäßig an die steigenden Kosten
für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen angepasst werden.
1.3. Freibetrags-Bescheid bei 24-Stunden-Pflege!
Derzeit können Teile der Kosten für Pflege als „außergewöhnliche Belastungen“ beim
Steuerausgleich im darauf folgenden Jahr zum Abzug gebracht werden. Damit müssen die
Betroffenen aber mitunter fast 1,5 Jahre auf die Rückerstattung des Geldes warten. Eine
einfache Gesetzesänderung im Steuerrecht brächte hier eine spürbare finanzielle
Verbesserung.
Der Pensionistenverband fordert: Außergewöhnliche Belastungen aus (erkennbar länger
dauerndem) Pflegeaufwand müssen in den § 63 Abs.4 EStG 1988 aufgenommen werden,
damit Freibetragsbescheide schon für das laufende Jahr ausgestellt werden können und
damit die laufenden Zahlungen für Pflege und Betreuung gewährleistet werden.
1.4. Rezeptgebühren-Befreiung für Bewohner von Pflegeheimen bei Taschengeld-Bezug!
Bei stationärer Pflege (z.B. Pflegeheim) auf Kosten oder unter Kostenbeteiligung von Land,
Gemeinde oder Sozialhilfeträger gehen Teile der Ansprüche von Pension und Pflegegeld auf
den Kostenträger über. In einem solchen Fall verbleiben 20 Prozent der Pension, die
Sonderzahlungen sowie 45,20 Euro als monatliches Taschengeld vom Pflegegeld. Von
diesem geringem Taschengeld, das in seiner Höhe in der Regel unter dem AusgleichzulagenRichtsatz liegt, sind aber die vollen Rezeptgebühren zu zahlen.
Der Pensionistenverband fordert: Bewohner von Senioren-/Pflegeeinrichtungen, deren
eigentliches Einkommen („Taschengeld“) unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz liegen,
müssen künftig von der Rezeptgebühr befreit sein!
1.5. Keine Verpflegungskosten bei Abwesenheit im Pflegeheim!
Kommt ein/e Bewohner/in eines Pflegeheimes in ein Krankenhaus, verrechnet dieses für
den Zeitraum des Spitalsaufenthaltes die Kosten für das Essen – bundesländerweise
verschieden hoch zwischen 12 und 20 Euro pro Tag. Gleichzeitig wird von einigen
Pflegeeinrichtungen trotz Abwesenheit weiterhin der Verpflegungskosten-Beitrag
verrechnet. Die Betroffenen bezahlen also doppelte Verpflegungskosten. Gleichzeitig ruht
das Pflegegeld.
Der Pensionistenverband Österreichs fordert: Eine bundesweit einheitliche und klare
Rechtslage: ist ein Pflegeheim-Bewohner vorübergehend nicht in der Pflegeeinrichtung,
dürfen für diese Zeit auch keine Verpflegungskosten verrechnet werden.
1.6. Kein Pflege-Regress – und zwar österreichweit!
Nicht zuletzt dank des scharfen Protestes des Pensionistenverbandes ist Österreich seit 2014
pflegeregress-frei. Dies muss auch weiterhin so bleiben!
Der Pensionistenverband fordert: Keine Verwertung eigener Wohnungen und Eigenheimen
der Pflegebedürftigen! Weiters fordert der PVÖ, dass das Schonvermögen auf einen
bundesweit einheitlichen höheren Wert angeglichen wird.
2. Sicherung der Qualität, Bundeseinheitliche Standards für Pflege und Betreuung!
2.1. Bundesweit einheitliche Standards für Pflege und Betreuung
Das Pflegesystem in Österreich ist durch starken Föderalismus gekennzeichnet. In einigen
Bereichen wie z.B. der Anzahl der mobilen Dienste oder Pflegeheim-Plätze ist es durchaus
sinnvoll, dass die jeweiligen Bezirke und Kommunen Rücksicht auf ihre individuellen
Bedürfnisse wie z.B. Bevölkerungsstruktur, Lage etc. eingehen und selbstständig planen und
entscheiden können. In vielen Bereichen aber führen die 9 unterschiedlichen Pflegesysteme
zu Ungerechtigkeiten, Unklarheiten und vor allem unnötiger Bürokratie und
Doppelgleisigkeiten. Bei den Heil- und Hilfsmittel z.B. gibt es einen Kompetenzdschungel,
der die Betroffenen zwingt von einer Stelle zur anderen zu wandern um finanzielle Hilfe zu
erhalten.
Der Pensionistenverband fordert: Die Pflegestrukturen müssen effizienter, nachhaltiger,
schlanker und fairer gestaltet werden. Es braucht vor allem einheitliche Standards für Pflege
und Betreuung durch:
+ bundeseinheitliche Bedarfsplanung (unter Einbeziehung der Kommunen und
Berücksichtigung von individuellen Anforderungen)
+ bundesweit einheitliche Qualitätskritierien und Kontrolle selbiger. Ein bundesweit
einheitliches Qualitätssiegel für Pflegeheime und Pflegedienste soll den Betroffenen die Wahl
erleichtern und Sicherheit geben.
2.2. Keine Streichung des 13. und 14. Pensions-Bezugs für Pflegeheim-BewohnerInnen
Zu den medial kolportierten Plänen einiger Bundesländer künftig den 13. und 14. Bezug der
Pension von PflegeheimbewohnerInnen einzuziehen und für die Pflegefinanzierung zu
verwenden, kommt vom Pensionistenverband eine klare Ablehnung: Das Einbehalten der
Sonderzahlungen und massive finanzielle Verschlechterungen für die Pflegebedürftigen und
widerspricht dem Ziel, bundesweit einheitliche Pflegestrukturen zu schaffen!
Der Pensionistenverband fordert: Länder, Finger weg von den Pensionen! Der 13. und 14.
Pensions-Bezug muss auch für Pflegeheim-BewohnerInnen weiterhin ausbezahlt werden und
der Taschengeld-Bezug gewährleistet bleiben!
2.3. Aufwertung des Pflegeberufs
Durch die steigende Lebenserwartung und sich verändernde familiäre Strukturen wird der
Personalbedarf im Gesundheitswesen bis 2020 um ca. 50.000 Personen steigen. Bereits
jetzt fehlen in Österreich ca. 7.000 diplomierte Pflegekräfte.
Der Pensionistenverband fordert: Um noch mehr Menschen zu motivieren einen Beruf in
diesem Zukunftssektor zu ergreifen, müssen wir den Pflegeberuf aufwerten: Durch faire
Entlohnung und bessere Ein-, Auf- und Umstiegsmöglichkeiten! In diesem Zusammenhang
begrüßt der Pensionistenverband die kürzlich von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser
auf den Weg gebrachte GuKG-Novelle ausdrücklich.
3. Entlastung pflegender Angehöriger, Unterstützung für die „Helden des Alltags“
3.1. Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Die 2013 geschaffene Möglichkeit der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ist eine wichtige
Unterstützung für pflegende Angehörige. Dass man - gerade für die schwierige erste Phase,
wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird - drei Monate seine Arbeitszeit reduzieren bzw.
sich vom Job karenzieren lassen kann, gibt Sicherheit für beide Seiten - für die Pflegenden
und die Gepflegten. Nach derzeitiger Rechtslage obliegt die Entscheidung ob Pflegekarenzoder Teilzeit ermöglicht werden aber noch immer dem Arbeitgeber.
Der Pensionistenverband fordert: Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen Rechtssicherheit!
3.2. Recht auf Pflegefreistellung für die Betreuung pflegebedürftiger Elternteile –
unabhängig vom Wohnort
Das Lebensmodell, in dem mehrere Generationen in einem gemeinsamen Haushalt leben,
wird zunehmend zu einer Seltenheit! Die derzeitige Gesetzeslage, wonach nur jene
Personen das Recht auf eine Pflegefreistellung haben, die mit der pflegebedürftigen Person
in einem gemeinsamen Haushalt leben, ist daher völlig veraltet! Es ist zudem auch komplett
widersinnig, unlogisch und menschlich nicht nachvollziehbar! Denn gerade wenn die
pflegebedürftigen Eltern nicht im selben Haus/der selben Wohnung leben, wird die
Organisation der Betreuung noch ungleich aufwendiger und komplizierter!
Der Pensionistenverband fordert: Die Pflegefreistellung für Personen, die ihre Eltern pflegen,
darf nicht mehr länger vom gemeinsamen Wohnsitz abhängig sein! Diese Regelung ist eine
zusätzliche Hürde für die Betroffenen! Hier braucht es rasch eine Gesetzesänderung, wie von
Sozialminister Alois Stöger vorgeschlagen!
3.3. Psychische Unterstützung pflegender Angehöriger
Die Pflege und Betreuung eines Angehörigen ist eine enorme Herausforderung, die das
ganze Leben verändert. Viele Personen fühlen sich in dieser Situation zunehmend
alleingelassen und überfordert bzw. wissen nicht wohin sie sich wenden können, wenn sie
Informationen, Unterstützung oder einfach jemanden zum Austausch suchen.
Der Pensionistenverband fordert: Pflegende Angehörige, die Helden des Alltags müssen
noch stärker unterstützt werden. Durch
+ Aus- und Weiterbildungsangebote
+ psychologische Beratung und Betreuung (Supervision)
+ Förderung und Qualifizierung ehrenamtlicher HelferInnen
+ Ambulante Pflegeeinrichtungen
3.4. Ausbau von Betreuungseinrichtungen und mobilen Diensten
Es ist der Wunsch der meisten pflegebedürftigen Personen so lange wie möglich in ihrem
gewohnten Umfeld, ihrer Wohnung verbleiben zu können oder sich durch das Wohnen in
betreuten Wohnformen ein Höchstmaß an Individualität zu erhalten.
Für pflegende Angehörige braucht es die Möglichkeit einer Unterstützung, wenn sie
vorübergehend nicht die Möglichkeit haben sich um ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu
kümmern (z.B. eigene Erkrankung/Unfall) oder einfach einmal eine Auszeit benötigen um
neue Energie für ihre fordernde Aufgabe zu sammeln.
Der Pensionistenverband fordert: Den verstärkten, flächendeckenden Ausbau von
„Betreutem Wohnen“, der stationären und mobilen Dienste, der
Tagesbetreuungseinrichtungen, der Nacht- und Wochenendpflegeangebote sowie die
Erleichterung von Übergangspflege damit auch pflegende Angehörige einmal eine „Auszeit“
nehmen können.
3.5. Verstärkte Information und Enttabuisierung des Themas Gewalt an Älteren
Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen ist nach wie vor ein Tabuthema und wird kaum
angezeigt. In der häuslichen Pflege äußert sich die Gewalt häufig durch psychische Gewalt.
Hier bedarf es niederschwelliger Informations- und Aufklärungsangebote um
Gewalttätigkeiten zu verhindern.
Der Pensionistenverband fordert: Verstärkte Informationsarbeit und spezielle Schulungen für
Hausärzte/mobile Pflegedienste um mögliche Gewalt an Pflegebedürftigen zu erkennen.
4. Verstärkte Prävention und Rehabilitation vor Pflege.
4.1. Schaffung von Präventionseinrichtungen und Rechtsanspruch auf Rehabilitation
Durch Prävention kann die Pflegebedürftigkeit verzögert werden.
Rehabilitionsmaßnahmen (Bewegen statt pflegen) bieten die Chance, dass ältere Personen
nach z.B. einem Unfall (Stichwort Oberschenkelhalsbruch) nach dem Krankenhausaufenthalt
und anschließend Rehabilitation wieder mobil werden und so ein möglichst selbstständiges
Leben führen können.
Der Pensionistenverband fordert: Gesündere, altersgerechte Arbeitsplätze, verstärkten
Einsatz von Arbeitsmedizinern, mehr Präventionseinrichtungen. Weiters fordert der
Pensionistenverband: Ein Rechtsanspruch auf Rehabilitation für Pensionisten muss endlich
im Gesetz verankert sein. Nicht zuletzt hat die Bundesregierung im Abschnitt „Pflege und
Betreuung“ ihres Regierungsprogrammes diese gesetzliche Verankerung zum ehestmöglichen
Zeitpunkt zugesagt.
Für den Pensionistenverband steht fest: Wir müssen JETZT die
rechtlichen, finanziellen, strukturellen und personellen
Voraussetzungen dafür schaffen, damit in Zukunft in Österreich jede
und jeder, der Pflegeleistungen benötigt, diese auch flächendeckend
und in bester Qualität erhält! Und zwar unabhängig von Wohnort
und Geldbörsel!
Digitales Fotomaterial in druckfähiger Qualität steht im Anschluss an die Pressekonferenz
unter www.pvoe.at zur Verfügung!
Rückfragehinweis:
Andreas Wohlmuth
Generalsekretär des Pensionistenverbandes Österreichs
Festnetz: 01/313 72 DW 30
Mobil: 0664-48 36 138
E-Mail: [email protected]
Website: www.pvoe.at
Facebook: Pensionistenverband Österreichs