(öffentlich) - 179/ 104/2016

Vorlage 179/ 104/2016
X öffentlich
nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Am Steinebrück 31 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten und
Tiefgarage mit 7 Stellplätzen
Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der Befreiung
nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Sachdarstellung:
Das Grundstück Am Steinebrück 31 liegt im Geltungsbereich des Durchführungsplanes 5770 -08,
mit den Festsetzungen „Wohnen“ und einer straßenseitigen Fluchtlinie. Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt, erfolgt im Übrigen die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34
BauGB.
Geplant ist der Neubau eines 2-geschossigen Mehrfamilienhauses mit Staffelgeschoss und einer
Tiefgarage mit 7 Stellplätzen. Insgesamt sind 10 Wohneinheiten vorgesehen.
Die Fluchtlinie an der Straße „Am Steinebrück“ verläuft am Antragsgrundstück 5m hinter der
Straßenbegrenzungslinie.
Das geplante Gebäude ist zur Straße hin mit einer Gesamtbreite von 21m geplant. Durch einen
hervorspringenden Kubus und einen Eckbalkon wird die festgesetzte straßenseitige Fluchtlinie
auf einer Breite von bis zu 9m um max. 4,20m überschritten.
Gegen die zu erteilende Befreiung bestehen keine Bedenken, da im weiteren Verlauf der Straße
die Fluchtlinie sowie die Bebauung nach vorn verspringt. Durch die Überschreitung der straße nseitigen Fluchtlinie wird eine Vermittlung zwischen der Planung und der bestehenden Bebauung
erreicht. Sie ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Intere ssen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar.
Darüber hinaus fügt sich das Bauvorhaben im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß
der Nutzung in die Umgebung ein, Trauf- und Firsthöhe entsprechen dem benachbarten Gebäude „Am Steinebrück 29“. Die geplante Bautiefe findet sich ebenfalls in der näheren Umgebung
wieder – „Am Steinebrück 25,27“.Die Bauweise, hier offen, ist durch die angrenzenden Grundst ücke vorgegeben. Die Erschließung ist gesichert. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewahrt.
Der Nachweis der Stellplätze erfolgt im Bauantragsverfahren.
Schützenswerte Bäume werden von dem Vorhaben nicht berührt.
RSD Vorlage
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung
nach § 34 BauGB erfolgt, eine Befreiung nach § 31 BauGB erteilt werden soll und das Grundstück größer als 1.000 m² ist.
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Vorlage 179/ 104/2016
Anlagen:
- Lageplan
- Katasterausdruck
- Grundriss EG
- Ansichten
- Schnitt
Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatum
Ergebnis
Bezirksvertretung 9
-/-¹
-/-²
1) Die Sitzung wurd e zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurd e zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
RSD Vorlage
Dezernentin / Dezernent:
Dr. Keller
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