Vorlage 179/ 104/2016 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Am Steinebrück 31 - Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten und Tiefgarage mit 7 Stellplätzen Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 9 beschließt die Erteilung des Vorbescheides einschließlich der Befreiung nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Sachdarstellung: Das Grundstück Am Steinebrück 31 liegt im Geltungsbereich des Durchführungsplanes 5770 -08, mit den Festsetzungen „Wohnen“ und einer straßenseitigen Fluchtlinie. Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan handelt, erfolgt im Übrigen die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB. Geplant ist der Neubau eines 2-geschossigen Mehrfamilienhauses mit Staffelgeschoss und einer Tiefgarage mit 7 Stellplätzen. Insgesamt sind 10 Wohneinheiten vorgesehen. Die Fluchtlinie an der Straße „Am Steinebrück“ verläuft am Antragsgrundstück 5m hinter der Straßenbegrenzungslinie. Das geplante Gebäude ist zur Straße hin mit einer Gesamtbreite von 21m geplant. Durch einen hervorspringenden Kubus und einen Eckbalkon wird die festgesetzte straßenseitige Fluchtlinie auf einer Breite von bis zu 9m um max. 4,20m überschritten. Gegen die zu erteilende Befreiung bestehen keine Bedenken, da im weiteren Verlauf der Straße die Fluchtlinie sowie die Bebauung nach vorn verspringt. Durch die Überschreitung der straße nseitigen Fluchtlinie wird eine Vermittlung zwischen der Planung und der bestehenden Bebauung erreicht. Sie ist städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Intere ssen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Darüber hinaus fügt sich das Bauvorhaben im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß der Nutzung in die Umgebung ein, Trauf- und Firsthöhe entsprechen dem benachbarten Gebäude „Am Steinebrück 29“. Die geplante Bautiefe findet sich ebenfalls in der näheren Umgebung wieder – „Am Steinebrück 25,27“.Die Bauweise, hier offen, ist durch die angrenzenden Grundst ücke vorgegeben. Die Erschließung ist gesichert. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind gewahrt. Der Nachweis der Stellplätze erfolgt im Bauantragsverfahren. Schützenswerte Bäume werden von dem Vorhaben nicht berührt. RSD Vorlage Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt, eine Befreiung nach § 31 BauGB erteilt werden soll und das Grundstück größer als 1.000 m² ist. Seite 1 von 2 Vorlage 179/ 104/2016 Anlagen: - Lageplan - Katasterausdruck - Grundriss EG - Ansichten - Schnitt Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 9 -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurd e zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurd e zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt RSD Vorlage Dezernentin / Dezernent: Dr. Keller Seite 2 von 2
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