Proseminar: Religionsverfassungsrecht

Dr. Christoph Goos
Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
Kirchenrechtliches Institut
Proseminar: Religionsverfassungsrecht
Im Wintersemester 2016/2017 werde ich ein Proseminar zu Fragen des Religionsverfassungsrechts anbieten.
Es wird am Freitag, den 18. November 2016 als Blockseminar am Kirchenrechtlichen Institut (Adenauerallee
18–22) durchgeführt werden. Es steht vorrangig Hauptfachstudierenden offen, die die Zwischenprüfung im
SS 2016 (oder früher) bestanden haben. Teilnehmen können aber gerne auch Master- und Begleitfachstudierende und Studierende des Studiengangs Law and Economics.
Zwei zentrale Texte und zehn wichtige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sollen gelesen, analysiert und vorgestellt werden, nämlich:
1. Rudolf Smend, Staat und Kirche nach dem
Bonner Grundgesetz (1951)
2. Konrad Hesse, Freie Kirche im demokratischen Gemeinwesen (1965)
3. Reichskonkordat (BVerfGE 6, 309)
4. Aktion Rumpelkammer (BVerfGE 24, 236)
5. Kruzifix (BVerfGE 93, 1)
6. Zeugen Jehovas I (BVerfGE 102, 370)
7. Schächten (BVerfGE 104, 337)
8. Kopftuch I (BVerfGE 108, 282)
9. Advent in Berlin (BVerfGE 125, 39)
10. Kündigungsschutz im Kirchendienst (BVerfGE 137, 273)
11. Kopftuch II (BVerfGE 138, 296)
12. Zeugen Jehovas II (BVerfGE 139, 321)
Die Texte 1 und 2 finden Sie in der Zeitschrift für Evangelisches Kirchenrecht (ULB Z 53/179), die Entscheidungen in der Sammlung BVerfGE (ULB Z 61/221), Besprechungen der Entscheidungen mit Hilfe der Datenbank „juris“, die über die Homepage des Juristischen Seminars erreichbar ist. Zur ersten Orientierung
(und zur Anschaffung) empfehle ich Ihnen Hans Michael Heinig/Hendrik Munsonius (Hrsg.), 100 Begriffe
aus dem Staatskirchenrecht, 22015 (ULB Theol Kc 8).
Ich würde Sie bitten, spätestens 14 Tage vor dem Blockseminar per E-Mail eine schriftliche Ausarbeitung
Ihres Themas einzureichen, die am Ende eine kurze Zusammenfassung enthält (Proseminararbeit, nicht
mehr als 10–15 Seiten, pdf-Datei). Im Proseminar haben Sie dann die Gelegenheit, Ihr Thema in einem kurzen Vortrag (nicht länger als 10 Minuten) vorzustellen, an den sich eine kurze Diskussion anschließt, die von
einem Co-Referat eröffnet wird (nicht länger als 5 Minuten). Ich werde allen alle Arbeiten zusenden und
jede(n) von Ihnen bitten, zu einer der Arbeiten ein solches Co-Referat zu übernehmen. Sie erhalten von mir
Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten, zum Zitieren in Juristischen Arbeiten und eine Musterseminararbeit und können sich jederzeit an mich wenden, wenn Sie Fragen haben.
Wenn Sie an dem Proseminar teilnehmen möchten, senden Sie mir bitte per E-Mail ([email protected], Betreff: Proseminar Religionsverfassungsrecht) einen aktuellen Nachweis der von Ihnen bereits
erbrachten Studienleistungen („transcript of records“). Noch fehlende Nachweise für Studienleistungen des
Sommersemesters 2016 können nachgereicht werden. Nennen Sie mir Ihre Telefonnummer und idealerweise mehrere Themen, deren Bearbeitung Sie sich vorstellen könnten. Sollten mehr Anmeldungen eingehen
als Plätze vorhanden sind, werde ich eine Auswahl nach den Vorgaben der Studienordnung treffen. Bitte
teilen Sie mir daher auch mit, ob Sie sich Ende des Wintersemesters 2015/2016 bereits vergeblich um einen
Proseminarplatz im Sommersemester 2016 beworben haben. Ich werde die Anmeldungen bis Mittwoch, 20.
Juli 2016, 12:00 Uhr sammeln und Sie dann umgehend benachrichtigen.