Dr. Christoph Goos Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät Kirchenrechtliches Institut Proseminar: Verfassungsrechtsprechung in den 1950er Jahren Im Wintersemester 2016/2017 werde ich ein Proseminar zur Verfassungsrechtsprechung in den 1950er Jahren anbieten. Es wird am Samstag, den 19. November 2016 als Blockseminar am Kirchenrechtlichen Institut (Adenauerallee 18–22) durchgeführt werden. Es steht vorrangig Hauptfachstudierenden offen, die die Zwischenprüfung im SS 2016 (oder früher) bestanden haben. Teilnehmen können aber gerne auch Master- und Begleitfachstudierende und Studierende des Studiengangs Law and Economics. Thematisch soll es um Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den 1950er Jahren gehen, die bis heute von Bedeutung sind, nämlich: 1. BVerfGE 1, 208 – Südschleswigscher Wählerverband 2. BVerfGE 2, 1 – SRP-Verbot 3. BVerfGE 5, 85 – KPD-Verbot 4. BVerfGE 2, 79 – Wiederbewaffnung 5. BVerfGE 3, 58 – Beamtenurteil 6. BVerfGE 6, 32 – Elfes 7. BVerfGE 6, 55 – Ehegattensplitting 8. BVerfGE 6, 309 – Reichskonkordat 9. BVerfGE 6, 389 – Homosexuelle 10. BVerfGE 7, 198 – Lüth 11. BVerfGE 7, 377 – Apotheken 12. BVerfGE 8, 104/122 – Atomwaffen-Volksbefragung Zu allen genannten Entscheidungen finden Sie in allen Auflagen des von Jörg Menzel (†2016) begründeten Bandes „Verfassungsrechtsprechung“ (12000, 22011, 32016 in Vorbereitung, Juristisches Seminar Nf 4710/20 +2) eine kurze Einführung mit Literaturhinweisen, die Ihnen den Einstieg in Ihr Thema erleichtert. Die Einleitung des zur Anschaffung empfohlenen Bandes (S. 1–44 in 22011) sollte von allen gelesen werden; empfehlen kann ich Ihnen darüber hinaus Justin Collings, Democracy’s Guardians. A History of the German Federal Constitutional Court, 1951–2001 (2015, ULB 4' 2016/35). Ich würde Sie bitten, spätestens 14 Tage vor dem Blockseminar per E-Mail eine schriftliche Ausarbeitung Ihres Themas einzureichen, die am Ende eine kurze Zusammenfassung enthält (Proseminararbeit, nicht mehr als 10–15 Seiten, pdf-Datei). Im Proseminar haben Sie dann die Gelegenheit, Ihr Thema in einem kurzen Vortrag (nicht länger als 10 Minuten) vorzustellen, an den sich eine kurze Diskussion anschließt, die von einem CoReferat eröffnet wird (nicht länger als 5 Minuten). Ich werde allen alle Arbeiten zusenden und jede(n) von Ihnen bitten, zu einer der Arbeiten ein solches Co-Referat zu übernehmen. Sie erhalten von mir Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten, zum Zitieren in Juristischen Arbeiten und eine Musterseminararbeit und können sich jederzeit an mich wenden, wenn Sie Fragen haben. Wenn Sie an dem Proseminar teilnehmen möchten, senden Sie mir bitte per E-Mail ([email protected], Betreff: Proseminar Verfassungsrechtsprechung) einen aktuellen Nachweis Ihrer bereits erbrachten Studienleistungen („transcript of records“). Noch fehlende Nachweise für Studienleistungen des Sommersemesters 2016 können nachgereicht werden. Nennen Sie mir Ihre Telefonnummer und idealerweise mehrere Themen, deren Bearbeitung Sie sich vorstellen könnten. Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, werde ich eine Auswahl nach den Vorgaben der Studienordnung treffen. Bitte teilen Sie mir daher auch mit, ob Sie sich Ende des Wintersemesters 2015/2016 bereits vergeblich um einen Proseminarplatz im Sommersemester 2016 beworben haben. Ich werde die Anmeldungen bis Mittwoch, 20. Juli 2016, 12:00 Uhr sammeln und Sie dann umgehend benachrichtigen.
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