Prof. Dr. Rainer Keller Wintersemester 2015/16 Seminar: Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen und Völkerstrafrecht Infolge der Internationalisierung der Kriminalität sind staatliche Strafverfolgungsorgane zunehmend angewiesen auf die Kooperation ausländischer Staaten, deren Behörden verdächtige Personen identifizieren, ausliefern, Zeugen vernehmen, Sachbeweismittel liefern oder ähnliche Unterstützung leisten können. Unverzichtbar ist diese Zusammenarbeit für die internationalen Strafgerichtshöfe, denn sie haben keine eigenen Vollstreckungsorgane. Die diesbezüglichen Probleme werden in dem Seminar zunächst thematisiert. Ein zweiter thematischer Schwerpunkt sind Probleme des Völkerstrafrechts. Referate sind möglich zu folgenden Themen: 1. Geltung der Grundrechte bei der Auslieferung aus der Bundesrepublik 2. Verbot der Auslieferung bei drohender Todesstrafe und vertraglicher Rechtshilfeverkehr 3. Probleme der Einwirkung von V-Leuten in den Auslieferungsverkehr zwischen Deutschland und den USA – erörtert anhand BVerfGE 109, 13 4. Erwartung der Rechtswahrung in ausländischen Staaten und völkerrechtliches Frustrationsverbot bei der Auslieferung – erörtert anhand BVerfGE 108, 126 5. Rechtsprobleme der Erlangung ausländischer Bankdaten gegen Geldzahlung durch deutsche Strafverfolgungsorgane 6. Ne bis in idem im Auslieferungsverkehr innerhalb der Europäischen Union – erörtert bezüglich des Verhältnisses des Art. 54 SDÜ zu Art. 50 GRCh 7. EU-rechtliches Prinzip gegenseitiger Anerkennung und prozessuale Rechte des Verfolgten 8. Das Schengener Informationssystem und der EU-rechtliche Grundsatz der Verfügbarkeit von Informationen 9. Probleme der europäischen Beweisanordnung 10. Probleme der Regelung der Auslieferung von Ausländern mit ständigem Aufenthalt im Inland gemäß § 83b Abs. 2 IRG – Vergleichend sind die Begrenzungen der Auslieferung Deutscher zu berücksichtigen. 11. Inwieweit steht die Immunität von Angehörigen von Staaten, die das Rom-Statut nicht ratifiziert haben, ihrer Überstellung an den IStGH entgegen? 12. Probleme der Durchgriffskompetenzen des IStGH im Verhältnis zu den Vertragsstaaten 13. Bestimmung der nationalen Sicherheitsinteressen, die gemäß Art. 72, 87, 93 IStGHStatut gegen ein Ersuchen um Zusammenarbeit geltend gemacht werden können 14. Kann Notstand im Völkerstrafrecht einen Strafverzicht rechtfertigen, der auf Ermöglichung von Frieden gerichtet ist? Weitere Themen zum völkerstrafrechtlichen Schwerpunkt werden in der Vorbesprechung bekannt gemacht und vergeben. Im Seminar können Hausarbeiten für den Schwerpunktbereich XI angefertigt werden. Das Seminar findet geblockt statt von 29.01.2016, 14.15 Uhr bis 31.01.2016, 13.00 Uhr. Die Vorbesprechung findet am 29.10.2015, 13.00 Uhr, Raum 207 statt. Dabei werden Referatthemen vergeben. Diese werden ferner vergeben am 11.11.2015, 17.30 Uhr in Raum 207.
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