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Prof. Dr. Rainer Keller
Wintersemester 2015/16
Seminar: Internationale Zusammenarbeit in Strafsachen und Völkerstrafrecht
Infolge der Internationalisierung der Kriminalität sind staatliche Strafverfolgungsorgane
zunehmend angewiesen auf die Kooperation ausländischer Staaten, deren Behörden verdächtige Personen identifizieren, ausliefern, Zeugen vernehmen, Sachbeweismittel liefern
oder ähnliche Unterstützung leisten können. Unverzichtbar ist diese Zusammenarbeit für
die internationalen Strafgerichtshöfe, denn sie haben keine eigenen Vollstreckungsorgane.
Die diesbezüglichen Probleme werden in dem Seminar zunächst thematisiert. Ein zweiter
thematischer Schwerpunkt sind Probleme des Völkerstrafrechts.
Referate sind möglich zu folgenden Themen:
1. Geltung der Grundrechte bei der Auslieferung aus der Bundesrepublik
2. Verbot der Auslieferung bei drohender Todesstrafe und vertraglicher Rechtshilfeverkehr
3. Probleme der Einwirkung von V-Leuten in den Auslieferungsverkehr zwischen
Deutschland und den USA – erörtert anhand BVerfGE 109, 13
4. Erwartung der Rechtswahrung in ausländischen Staaten und völkerrechtliches
Frustrationsverbot bei der Auslieferung – erörtert anhand BVerfGE 108, 126
5. Rechtsprobleme der Erlangung ausländischer Bankdaten gegen Geldzahlung durch
deutsche Strafverfolgungsorgane
6. Ne bis in idem im Auslieferungsverkehr innerhalb der Europäischen Union – erörtert
bezüglich des Verhältnisses des Art. 54 SDÜ zu Art. 50 GRCh
7. EU-rechtliches Prinzip gegenseitiger Anerkennung und prozessuale Rechte des
Verfolgten
8. Das Schengener Informationssystem und der EU-rechtliche Grundsatz der Verfügbarkeit von Informationen
9. Probleme der europäischen Beweisanordnung
10. Probleme der Regelung der Auslieferung von Ausländern mit ständigem Aufenthalt
im Inland gemäß § 83b Abs. 2 IRG – Vergleichend sind die Begrenzungen der Auslieferung Deutscher zu berücksichtigen.
11. Inwieweit steht die Immunität von Angehörigen von Staaten, die das Rom-Statut
nicht ratifiziert haben, ihrer Überstellung an den IStGH entgegen?
12. Probleme der Durchgriffskompetenzen des IStGH im Verhältnis zu den Vertragsstaaten
13. Bestimmung der nationalen Sicherheitsinteressen, die gemäß Art. 72, 87, 93 IStGHStatut gegen ein Ersuchen um Zusammenarbeit geltend gemacht werden können
14. Kann Notstand im Völkerstrafrecht einen Strafverzicht rechtfertigen, der auf Ermöglichung von Frieden gerichtet ist?
Weitere Themen zum völkerstrafrechtlichen Schwerpunkt werden in der Vorbesprechung
bekannt gemacht und vergeben.
Im Seminar können Hausarbeiten für den Schwerpunktbereich XI angefertigt werden.
Das Seminar findet geblockt statt von 29.01.2016, 14.15 Uhr bis 31.01.2016, 13.00 Uhr.
Die Vorbesprechung findet am 29.10.2015, 13.00 Uhr, Raum 207 statt. Dabei werden
Referatthemen vergeben. Diese werden ferner vergeben am 11.11.2015, 17.30 Uhr in
Raum 207.