Gesundheitsrecht und Verfassung

Im Wintersemester 2015/16 biete ich ein Proseminar an zum Thema
Gesundheitsrecht und Verfassung
Das Seminar behandelt aus verfassungsrechtlicher Perspektive Grundsatzfragen der deutschen
Gesundheitspolitik. Es bietet Ihnen einen Einblick in das ebenso spannende wie dynamische
Gesundheitsrecht und eine Vertiefung Ihrer verfassungsrechtlichen Kenntnisse. Thematisch geht es
etwa um die demokratische Legitimation der milliardenschweren Entscheidungen im öffentlichen
Gesundheitswesen; um die Frage, ob die gesetzlichen Krankenkassen angesichts eines begrenzten
Budgets bestimmte Leistungen vorrangig gewährleisten sollten (sog. Priorisierung); um die Versuche des
Staates, seine Bürgerinnen und Bürger zu einer gesunden Lebensweise zu erziehen oder um die
Vereinbarkeit einer gesetzlichen Impfpflicht mit den Grundrechten. Zugleich soll Sie das Proseminar in
die rechtswissenschaftliche Arbeitsweise einführen und auf das Seminar im Schwerpunktbereich
vorbereiten.
Die Vorbesprechung, bei der die einzelnen Themen vorgestellt und vergeben werden, findet statt am
Donnerstag, 12. November 2015, 12.30 s.t. – 13.30 Uhr im Hörsaal A.
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. In diesem zusätzlichen Proseminar stehen 10 Seminarplätze
zur Verfügung.
Das Proseminar findet im Februar 2016 als Blockseminar
Einführungsveranstaltung zum rechtswissenschaftlichen Arbeiten.
Ich freue mich auf Ihre Teilnahme!
statt.
Zuvor
gibt
es
eine
Dr. Jörn Lüdemann