Im Wintersemester 2015/16 biete ich ein Proseminar an zum Thema Gesundheitsrecht und Verfassung Das Seminar behandelt aus verfassungsrechtlicher Perspektive Grundsatzfragen der deutschen Gesundheitspolitik. Es bietet Ihnen einen Einblick in das ebenso spannende wie dynamische Gesundheitsrecht und eine Vertiefung Ihrer verfassungsrechtlichen Kenntnisse. Thematisch geht es etwa um die demokratische Legitimation der milliardenschweren Entscheidungen im öffentlichen Gesundheitswesen; um die Frage, ob die gesetzlichen Krankenkassen angesichts eines begrenzten Budgets bestimmte Leistungen vorrangig gewährleisten sollten (sog. Priorisierung); um die Versuche des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger zu einer gesunden Lebensweise zu erziehen oder um die Vereinbarkeit einer gesetzlichen Impfpflicht mit den Grundrechten. Zugleich soll Sie das Proseminar in die rechtswissenschaftliche Arbeitsweise einführen und auf das Seminar im Schwerpunktbereich vorbereiten. Die Vorbesprechung, bei der die einzelnen Themen vorgestellt und vergeben werden, findet statt am Donnerstag, 12. November 2015, 12.30 s.t. – 13.30 Uhr im Hörsaal A. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. In diesem zusätzlichen Proseminar stehen 10 Seminarplätze zur Verfügung. Das Proseminar findet im Februar 2016 als Blockseminar Einführungsveranstaltung zum rechtswissenschaftlichen Arbeiten. Ich freue mich auf Ihre Teilnahme! statt. Zuvor gibt es eine Dr. Jörn Lüdemann
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