Wahlbüro Herrn Max Mustermann Musterstraße 45 18439 Stralsund Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am Sonntag, 04.09.2016 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Kontakt Annett Wasner Schillstr. 5-7 Durchwahl 03831 252 444 Telefax 03831 252 52 410 E-Mail [email protected] Seite 1 von 2 Datum 03.08.2016 Sprechzeiten Montag 8 12 Uhr Dienstag 8 12 und 13 18 Uhr Donnerstag 8 12 und 13 16 Uhr Freitag 8 12 Uhr Wahlbezirk Wahlraum 11 WVZ Nr. 1124 Begegnungsstätte -Kiek InH.-Fallada-Str. 10 18435 Stralsund Sie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen barrierefreien Wahlraum wählen. Bitte bringen Sie diese Benachrichtigung zur Wahl mit und halten Sie Personalausweis oder Pass oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis bereit. Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Wahlscheinanträge müssen bis zum 02.09.2016, 12.00 Uhr, gestellt werden. Nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Sie können den Vordruck auf der Rückseite benutzen und bei der Hansestadt Stralsund abgeben, ihn per Post, als Telefax (03831 252 52 410) oder per E-Mail ([email protected]) zusenden. Auch eine formlose Antragstellung ist möglich. In diesem Fall müssen Sie Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird erleichtert, wenn Sie auch die oben abgedruckte WVZ Nummer angeben. Der beantragte Wahlschein wird Ihnen mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt. Die Briefwahlunterlagen können auch unter www.stralsund.de/landtagswahl beantragt werden. Durch einen Klick auf "Briefwahlunterlagen online" gelangen Sie zum Onlineantrag. Alternativ können Sie auch einfach den rechts abgebildeten QR-Code scannen. Dadurch werden Sie automatisch zu Ihrem persönlichen Onlineantrag weitergeleitet. Es besteht die Möglichkeit, persönlich zur Antragstellung in der Gemeindewahlbehörde (Briefwahlbüro) zu erscheinen, die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen und wenn gewünscht auch gleich an Ort und Stelle zu wählen. Wer für eine andere Person einen Wahlschein abholt, muss dazu durch diese Person schriftlich bevollmächtigt werden, siehe Rückseite. Das Briefwahlbüro befindet sich im Ordnungsamt, Schillstraße 5 - 7, und ist zu den oben angegebenen Sprechzeiten ab dem 08.08.2016 für Sie geöffnet. Etwaige Unrichtigkeiten in Ihrer Anschrift teilen Sie bitte dem Wahlbüro mit. Auskünfte zu den Wahlräumen erhalten Sie beim Wahlbüro unter Tel. 03831 252 444, zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte bei der Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehinderten-Vereins M-V e.V. unter Tel. 0381 778 980. Wahlscheinantrag nur bei der Gemeindewahlbehörde abgeben oder dorthin senden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen. Angaben bitte in Druckschrift ankreuzen, wenn zutreffend Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 04.09.2016 Familienname, Vorname Geburtsdatum Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheines. Mir ist bekannt, dass verlorene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird an meine obige Anschrift geschickt, sofern ich nicht nachfolgend eine abweichende Anschrift angegeben oder eine nachfolgend benannte Person zur Abholung ermächtigt habe. abweichende Anschrift für die Zusendung: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. Staat Familienname, Vorname der zur Abholung ermächtigten Person Die bevollmächtigte Person hat sich auf Verlangen auszuweisen. Sie darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten und hat dies der Gemeindewahlbehörde vor Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern. Ort, Datum Handschriftliche Unterschrift der antragstellenden Person Erklärung der bevollmächtigten Person: Hiermit bestätige ich Name, Vorname den Erhalt der Unterlagen und versichere gegenüber der Gemeindewahlbehörde, dass ich nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertrete. Ort, Datum Handschriftliche Unterschrift der bevollmächtigten Person
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