Muster Wahlbenachrichtigung - in der Hansestadt Stralsund

Wahlbüro
Herrn
Max Mustermann
Musterstraße 45
18439 Stralsund
Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl
in Mecklenburg-Vorpommern
am Sonntag, 04.09.2016
von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Annett Wasner
Schillstr. 5-7
Durchwahl
03831 252 444
Telefax
03831 252 52 410
E-Mail
[email protected]
Seite
1 von 2
Datum
03.08.2016
Sprechzeiten Montag
8 12 Uhr
Dienstag
8 12 und 13 18 Uhr
Donnerstag 8 12 und 13 16 Uhr
Freitag
8 12 Uhr
Wahlbezirk
Wahlraum
11
WVZ Nr. 1124
Begegnungsstätte -Kiek InH.-Fallada-Str. 10
18435 Stralsund
Sie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können im oben angegebenen barrierefreien
Wahlraum wählen. Bitte bringen Sie diese Benachrichtigung zur Wahl mit und halten Sie
Personalausweis oder Pass oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis bereit.
Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises wählen wollen, benötigen
Sie einen Wahlschein. Wahlscheinanträge müssen bis zum 02.09.2016, 12.00 Uhr, gestellt werden. Nur
bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung noch am Wahltag bis 15.00 Uhr möglich.
Sie können den Vordruck auf der Rückseite benutzen und bei der Hansestadt Stralsund abgeben, ihn per
Post, als Telefax (03831 252 52 410) oder per E-Mail ([email protected]) zusenden. Auch eine
formlose Antragstellung ist möglich. In diesem Fall müssen Sie Familienname, Vorname, Geburtsdatum
und Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Die Bearbeitung Ihres Antrags wird
erleichtert, wenn Sie auch die oben abgedruckte WVZ Nummer angeben. Der beantragte Wahlschein
wird Ihnen mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt.
Die Briefwahlunterlagen können auch unter www.stralsund.de/landtagswahl beantragt
werden. Durch einen Klick auf "Briefwahlunterlagen online" gelangen Sie zum
Onlineantrag. Alternativ können Sie auch einfach den rechts abgebildeten QR-Code
scannen. Dadurch werden Sie automatisch zu Ihrem persönlichen Onlineantrag
weitergeleitet.
Es besteht die Möglichkeit, persönlich zur Antragstellung in der Gemeindewahlbehörde (Briefwahlbüro)
zu erscheinen, die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen und wenn gewünscht auch gleich an Ort
und Stelle zu wählen. Wer für eine andere Person einen Wahlschein abholt, muss dazu durch diese
Person schriftlich bevollmächtigt werden, siehe Rückseite.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Ordnungsamt, Schillstraße 5 - 7, und ist zu den oben angegebenen
Sprechzeiten ab dem 08.08.2016 für Sie geöffnet.
Etwaige Unrichtigkeiten in Ihrer Anschrift teilen Sie bitte dem Wahlbüro mit. Auskünfte zu den
Wahlräumen erhalten Sie beim Wahlbüro unter Tel. 03831 252 444, zu Hilfsmitteln für Blinde und
Sehbehinderte bei der Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehinderten-Vereins M-V e.V. unter
Tel. 0381 778 980.
Wahlscheinantrag nur bei der Gemeindewahlbehörde
abgeben oder dorthin senden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres
Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen.
Angaben bitte in Druckschrift
 ankreuzen, wenn zutreffend
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines
für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 04.09.2016
Familienname, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheines.
Mir ist bekannt, dass verlorene Wahlscheine nicht ersetzt werden.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen wird an meine obige Anschrift geschickt, sofern
ich nicht nachfolgend eine abweichende Anschrift angegeben oder eine nachfolgend benannte
Person zur Abholung ermächtigt habe.
abweichende Anschrift für die Zusendung: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. Staat
Familienname, Vorname der zur Abholung ermächtigten Person
Die bevollmächtigte Person hat sich auf Verlangen auszuweisen. Sie darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten und hat dies der Gemeindewahlbehörde vor Aushändigung der Unterlagen schriftlich
zu versichern.
Ort, Datum
Handschriftliche Unterschrift der antragstellenden Person
Erklärung der bevollmächtigten Person:
Hiermit bestätige ich
Name, Vorname
den Erhalt der Unterlagen und versichere gegenüber der Gemeindewahlbehörde, dass ich nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertrete.
Ort, Datum
Handschriftliche Unterschrift der bevollmächtigten Person