Nicht-EU-Angehörige

Einreise Nicht-EU-Angehöriger mit französischem Aufenthaltstitel
In Frankreich lebende Drittausländer (=Nicht-EU-Staatsangehörige) benötigen für den Grenzübertritt
ihren gültigen Nationalpass (oder titre de voyage et d’identité der OFPRA) und einen gültigen französischen Aufenthaltstitel (oder ein diesem gleichgestelltes Dokument, z.B. titre d’identité républicain oder
document de circulation pour étranger mineur).
Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
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