Ablaufschema: Integrationskurse des Bildungsträgers VHS Speyer Antrag auf Zulassung Wartezeit und Anmeldung Kursbeginn Quelle: •Je nach Aufenthaltsstatus unterschiedliche Vorgehensweisen: •ohne Aufenthaltstitel (Duldung, Gestattung, etc.), aber mit Bleibeperspektive: Antrag durch Träger beim BAMF • ohne Aufenthaltstitel und ohne Bleibeperspektive: Agentur für Arbeit • Geflüchtete mit Aufenthaltstitel: Ausländeramt oder Jobcenter •Wartezeit auf Zulassung: 6 - 12 Wochen •Bei Zulassung Info an Träger oder vorher Postvollmacht •Anmeldung zum nächsten freien Kurs (derzeit verpflichtend innerhalb der nächsten 3 Monate) •Einladung zum Einstufungs-/ Alphabetisierungstest •Je nach Einstufung des Sprachniveaus wird mit dem jeweiligen Kurs und dem entsprechenden Modul begonnen, •Kosten werden vom BAMF übernommen. •Beantragung auf Kostenbefreiung bei Personen mit Aufenthaltstitel muss beim BAMF und vorher beantragt werden, genauso der Leistungsbescheid des Jobcenters Anke Mertens, VHS Speyer und Tina Hecky, Stadt Speyer, Bildungskoordinatorin für Neuzugewanderte
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