Information zu Asylangelegenheiten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland bearbeiten keine Asylangelegenheiten. Zuständig für die Bescheidung von Asylanträgen ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bei der Botschaft Paris können keine Asylanträge gestellt werden. Es können keine Auskünfte zu Asylangelegenheiten erteilt werden. Die Botschaft weist auf das Online-Informationsangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hin (link). Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 1
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