Schulklassen auf Klassenfahrt 1) Schüler mit französischer Staatsangehörigkeit benötigen für den Grenzübertritt ab 7 Jahren einen gültigen oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufenen französischen Reisepass oder eine gültige Carte d’Identité Nationale. 2) Schüler einer anderen EU-Staatsangehörigkeit benötigen für den Grenzübertritt entweder einen gültigen Reisepass, einen Personalausweis oder ein in Deutschland anerkanntes Passersatzpapier ihres Heimatlandes. 3) Schüler einer Nicht-EU-Staatsangehörigkeit (= drittstaatsangehörige Schüler) benötigen für den Grenzübertritt ihren gültigen Nationalpass (oder titre de voyage et d’identité der OFPRA) und einen gültigen französischen Aufenthaltstitel (oder ein diesem gleichgestelltes Dokument z.B. titre d’identité républicain oder document de circulation pour étranger mineur). Verfügen einer oder mehrere drittstaatsangehörige Schüler einer Klasse (noch) nicht über einen gültigen französischen Aufenthaltstitel oder ein diesem gleichgestelltes Dokument, kann für sie eine sogenannte Schülersammelliste ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung ist die französische Präfektur. Der Antrag erfolgt in der Regel durch den Rektor der Schule, die die Klassenfahrt durchführt. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Präfektur. Ein Muster der Schülersammelliste findet sich hier (link). Der drittstaatsangehörige Schüler kann dann mit seinem gültigen Nationalpass und der Schülersammelliste nach Deutschland reisen. Hat der drittstaatsangehörige Schüler weder Aufenthaltstitel noch (gültigen) Nationalpass, dann ersetzt die Schülersammelliste beide Dokumente und ist alleine für den Grenzübertritt ausreichend. Auf diesen zuletzt genannten Fall muss die Präfektur vor Erstellung der Schülersammelliste ausdrücklich hingewiesen werden. Die Schülersammelliste ist ausschließlich für Klassenfahrten in der Gruppe gültig. Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 1
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