Stand: August 2016 Merkblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich Verpflichtungserklärung für Studenten - Vorzulegende Unterlagen Als Nachweis über die gesicherte Finanzierung eines Studiums/Praktikums in Deutschland empfehlen wir grundsätzlich die Einrichtung eines Sperrkontos mit 12 Monatssätzen des geltenden Bafög-Satzes von z.Zt. 720,00 Euro pro Monat. Bitte beachten: Die Botschaft Paris akzeptiert für Visumanträge nur Verpflichtungserklärungen mit der Bemerkung „Zahlungsfähigkeit nachgewiesen“. Erklärungen, die von deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich beglaubigt werden, enthalten jedoch grundsätzlich nur den Vermerk „glaubhaft gemacht“, weshalb sie für Visaanträge bei der Botschaft Paris nicht geeignet sind. Vorbemerkung: Zu den Besonderheiten bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und zur Einrichtung eines Sperrkontos bitten wir um aufmerksame Kenntnisnahme des entsprechenden Informationsblattes. Die Verpflichtungserklärung kann nach Kenntnisnahme des obigen Informationsblattes bei allen deutschen Auslandsvertretungen außer Straßburg und Bordeaux abgegeben werden (s. Konsulatsfinder auf der Internetseite). Bitte beachten Sie, dass bei den Generalkonsulaten andere Mindest-Netto-Einkommen und eventuell Terminabsprachen zu beachten sind. Eine Verpflichtungserklärung kann nur von einer Person abgegeben werden. Einzige Ausnahme: Eltern können für ihr Kind gemeinsam eine Verpflichtungserklärung abgeben. In jedem Fall ist eine persönliche Vorsprache der Verpflichtungsgeber erforderlich. Diejenige Person, die die Verpflichtungserklärung unterschreiben möchte, muss den Nachweis erbringen, dass sie in der Lage ist, den Studenten/die Studentin monatlich mit mindestens 720,00 Euro zu unterstützen. Hiervon wird in der Regel ausgegangen, wenn Sie über ein monatliches Netto-Einkommen von mindestens 2.800,- Euro verfügen. In jedem Fall vorzulegende Unterlagen (zusätzlich in Kopie): (1) Personalausweis oder Reisepass (eine Carte de Séjour ist kein Identitätsnachweis!) (2) und einen französischen Titre de séjour für Staatsangehörige aus nicht-europäischen Ländern (3) Mietvertrag und Mietzahlungsquittungen der letzten drei Monate oder Grundsteuerbescheid (4) den letzten Einkommenssteuerbescheid (5) 1 Kopie des Reisepasses des Studenten mit Angabe seiner vollständigen, aktuellen Adresse (Angabe der Stadt allein genügt nicht). (6) bei unselbständiger Beschäftigung: Kontoauszüge der letzten 3 Monate und die 3 letzten Gehaltsabrechnungen, oder bei selbständiger Tätigkeit: Kontoauszüge über die letzten 6 Monate und Nachweis über die Anmeldung Ihrer selbständigen Tätigkeit bei den zuständigen französischen Behörden (z.B. Formular Kbis) oder bei Rentenempfängern: einen aktuellen Rentenbescheid mit Angabe der monatlichen/dreimonatlichen Rentenbezüge und Kontoauszüge der letzten 3 Monate (7) weitere Nachweise Ihrer Zahlungsfähigkeit, z.B. Sparbücher, deren Guthaben ausreichen muss, den Minderbetrag über den Gültigkeitszeitraum der Verpflichtungserklärung monatlich auszugleichen falls das monatliche Einkommen geringfügig unter 2.800 liegt Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente notwendig sein. Bitte machen Sie auch folgende Angaben zum Verpflichtungsnehmer: Beziehung zum Antragsteller Ggfs: Name des begleitenden Ehepartners Ggfs: Name der begleitenden Kinder Tag der voraussichtlichen Einreise: Voraussichtliche Dauer des Aufenthaltes Zweck des Aufenthaltes: Gebühr: 25 € in bar oder per Kreditkarte (Mastercard, Visa) Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. 2
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