Informationen zu grenzüberschreitender Beschäftigung („Grenzgänger“) Wenn Sie als Drittausländer im Grenzgebiet auf deutscher Seite einer Arbeit nachgehen möchten, ihren Wohnsitz jedoch auf französischer Seite beibehalten und daher täglich zur Arbeit von Frankreich nach Deutschland pendeln, können Sie eine sogenannte Grenzgängerkarte beantragen. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Ausländerbehörde am Ort Ihrer Arbeitsstelle. Sie ist für die Ausstellung der Grenzgängerkarte zuständig. Haftungsausschluss: Alle Angaben dieses Merkblattes beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung des Merkblattes. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. _____________________________________________________________________________________________ Seite | 1
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