Ausschreibung Burkhard – Andersch – Gedächtnis Regatta 2016 Veranstalter: Berliner Tourenseglerclub Blau – Weiß e.V. (BTB e.V.) Grünauer Straße 211, 12557 Berlin Segelrevier: Dahme, Langer See, Seddinsee Programm: Es sind insgesamt 7 Wettfahrten vorgesehen. Die Termine und Startzeiten aller Wettfahrten sind der Segelanweisung zu entnehmen. Nach Beendigung der letzten Wettfahrt am 3. Oktober 2016 findet in der Messe des BTB e.V. ein Seglerabend statt. Die Teilnahme ist im Startgeld enthalten. Gäste zahlen p.P. € 5,00. Steuermannsbesprechung Die Steuermannsbesprechung findet 30 Minuten vor dem ersten Start der jeweiligen Wettfahrt statt. Preise: Wanderpreise für die Gesamtplatzierten 1 – 4. Platz. Wanderpreis für den 1. des II. Drittels Wanderpreis für den Letztplatzierten der Gesamtwertung Wanderpreis für die beste Mix – Mannschaft Die Siegerehrung findet am 10. Dezember 2016 im Rahmen der Meisterfeier bei BTB statt. Startgeld / Startberechtigung: Das Startgeld beträgt € 7,00 für Einhandjollen € 14,00 für Zweimannjollen und P – Jollenkreuzer € 21,00 für Kielboote, R – Jollenkreuzer und Ausgleicher Das Startgeld ist spätestens bis zur Steuermannsbesprechung der 1. Wettfahrt am 1. Mai 2016 zu entrichten. Nachmeldungen sind vorbehaltlich der Zustimmung der Wettfahrtleitung möglich. Die Hälfte der Besatzung muss Mitglied des BTB e.V. sein. Wettfahrtleitung: Daniel Wächter, Lothar Koepsell, Doris Müller Auswertung: Svend Bartel, Daniel Wächter Segelanweisung Burkhard – Andersch – Gedächtnis Regatta 2016 I. Allgemeines I.1. Die Wettfahrten werden gesegelt nach - den WR der ISAF (letzte Fassung) inkl. Zusätze des DSV, BSV - ggf. den jeweiligen Klassenregeln - der Segelanweisung sowie der Ausschreibung I.2. Änderungen / Ergänzungen der Segelanweisung werden im Rahmen der Steuermannsbesprechungen sowie am Aushang im Vereinsheim bekannt gegeben. (Änderung WR 90.2.c) I.3. Jeder Steuermann muss im Besitz eines für das jeweilige Boot gültigen Führerscheins sein (Ergänzung WR 46) I.4 Versicherung Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme haben. II. Sicherheitsbestimmungen / Haftungsausschluß (sh. auch Anlage 1) Der Aufenthalt auf dem Regatta-/ Vereinsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Meldung bzw. Teilnahme erkennt jeder Teilnehmer an, dass die Regattaleitung sowie der BTB e.V. den Regattateilnehmern gegenüber keinerlei Verantwortung für Unfälle oder Schäden aller Art und deren Folgen übernimmt, auch nicht solche durch Schlepp, Sicherungs- und Begleitfahrzeuge. Ebenso ausgeschlossen sind Ansprüche gegen denjenigen, der o.g. Fahrzeuge zur Hilfeleistung bereitstellt oder führt (Ergänzung WR Teil 1, R. 1 – 5) III. Start / Bahn Der Startort sowie der abzusegelnde Kurs werden im Rahmen der jeweiligen Steuermannsbesprechung bekannt gegeben. IV. Wertung Low-Point Punktsystem mit Anwendung der Drehungsstrafe 360° für Kielboote und Jollenkreuzer, sowie 720° Drehungsstrafe für Jollen V. Termine: 1. Wettfahrt: 2. Wettfahrt: 3. Wettfahrt: 4. Wettfahrt: 5. Wettfahrt: 6. Wettfahrt: 7. Wettfahrt: 1. Mai 2016 18. Mai 2016 22. Juni 2016 20. Juli 2016 6. August 2016 7. September 2016 3. Oktober 2016 11:30 Uhr / 11:45 Uhr 17:30 Uhr / 17:45 Uhr 17:30 Uhr / 17:45 Uhr 17:30 Uhr / 17:45 Uhr 11:00 Uhr 17:15 Uhr / 17:30 Uhr 11:30 Uhr (10:00 Uhr Flaggenmast) Anlage 1 zum Haftungsausschluss 1) Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder siefortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. 2) Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. 3) Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 4) Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. 5) Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. 6) Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. 7.) Mit der Unterschrift bzw. Haftungsausschluss anerkannt. der Meldung zur Wettfahrtserie wird der voranstehende
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