Ausschreibung Burkhard – Andersch – Gedächtnis Regatta 2016

Ausschreibung
Burkhard – Andersch – Gedächtnis Regatta 2016
Veranstalter: Berliner Tourenseglerclub Blau – Weiß e.V. (BTB e.V.)
Grünauer Straße 211, 12557 Berlin
Segelrevier: Dahme, Langer See, Seddinsee
Programm:
Es sind insgesamt 7 Wettfahrten vorgesehen.
Die Termine und Startzeiten aller Wettfahrten sind der Segelanweisung zu
entnehmen.
Nach Beendigung der letzten Wettfahrt am 3. Oktober 2016 findet in der
Messe des BTB e.V. ein Seglerabend statt. Die Teilnahme ist im Startgeld
enthalten. Gäste zahlen p.P. € 5,00.
Steuermannsbesprechung
Die Steuermannsbesprechung findet 30 Minuten vor dem ersten Start der
jeweiligen Wettfahrt statt.
Preise:
Wanderpreise für die Gesamtplatzierten 1 – 4. Platz.
Wanderpreis für den 1. des II. Drittels
Wanderpreis für den Letztplatzierten der Gesamtwertung
Wanderpreis für die beste Mix – Mannschaft
Die Siegerehrung findet am 10. Dezember 2016 im Rahmen der Meisterfeier
bei BTB statt.
Startgeld / Startberechtigung:
Das Startgeld beträgt € 7,00 für Einhandjollen
€ 14,00 für Zweimannjollen und P – Jollenkreuzer
€ 21,00 für Kielboote, R – Jollenkreuzer und Ausgleicher
Das Startgeld ist spätestens bis zur Steuermannsbesprechung der 1.
Wettfahrt am 1. Mai 2016 zu entrichten. Nachmeldungen sind vorbehaltlich der
Zustimmung der Wettfahrtleitung möglich. Die Hälfte der Besatzung muss
Mitglied des BTB e.V. sein.
Wettfahrtleitung:
Daniel Wächter, Lothar Koepsell, Doris Müller
Auswertung: Svend Bartel, Daniel Wächter
Segelanweisung
Burkhard – Andersch – Gedächtnis Regatta 2016
I.
Allgemeines
I.1.
Die Wettfahrten werden gesegelt nach
- den WR der ISAF (letzte Fassung) inkl. Zusätze des DSV, BSV
- ggf. den jeweiligen Klassenregeln
- der Segelanweisung sowie der Ausschreibung
I.2.
Änderungen / Ergänzungen der Segelanweisung werden im Rahmen der
Steuermannsbesprechungen sowie am Aushang im Vereinsheim bekannt gegeben.
(Änderung WR 90.2.c)
I.3.
Jeder Steuermann muss im Besitz eines für das jeweilige Boot gültigen Führerscheins
sein (Ergänzung WR 46)
I.4
Versicherung
Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer
angemessenen Deckungssumme haben.
II.
Sicherheitsbestimmungen / Haftungsausschluß (sh. auch Anlage 1)
Der Aufenthalt auf dem Regatta-/ Vereinsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Durch
die Meldung bzw. Teilnahme erkennt jeder Teilnehmer an, dass die Regattaleitung
sowie der BTB e.V. den Regattateilnehmern gegenüber keinerlei Verantwortung für
Unfälle oder Schäden aller Art und deren Folgen übernimmt, auch nicht solche durch
Schlepp, Sicherungs- und Begleitfahrzeuge. Ebenso ausgeschlossen sind Ansprüche
gegen denjenigen, der o.g. Fahrzeuge zur Hilfeleistung bereitstellt oder führt
(Ergänzung WR Teil 1, R. 1 – 5)
III.
Start / Bahn
Der Startort sowie der abzusegelnde Kurs werden im Rahmen der jeweiligen
Steuermannsbesprechung bekannt gegeben.
IV.
Wertung
Low-Point Punktsystem mit Anwendung der Drehungsstrafe 360° für Kielboote und
Jollenkreuzer, sowie 720° Drehungsstrafe für Jollen
V.
Termine:
1. Wettfahrt:
2. Wettfahrt:
3. Wettfahrt:
4. Wettfahrt:
5. Wettfahrt:
6. Wettfahrt:
7. Wettfahrt:
1. Mai 2016
18. Mai 2016
22. Juni 2016
20. Juli 2016
6. August 2016
7. September 2016
3. Oktober 2016
11:30 Uhr / 11:45 Uhr
17:30 Uhr / 17:45 Uhr
17:30 Uhr / 17:45 Uhr
17:30 Uhr / 17:45 Uhr
11:00 Uhr
17:15 Uhr / 17:30 Uhr
11:30 Uhr (10:00 Uhr Flaggenmast)
Anlage 1 zum Haftungsausschluss
1) Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder
siefortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine
Mannschaft.
Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für
die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
2) Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen
oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder
die Veranstaltung abzusagen.
In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem
Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeigeführt hat.
3) Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und
Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im
Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters,
seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten,
die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden,
die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
4) Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher
Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden.
5) Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit
der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und
Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder
Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle
anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag
erteilt worden ist.
6) Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das
Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und
Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
7.) Mit der Unterschrift bzw.
Haftungsausschluss anerkannt.
der
Meldung
zur
Wettfahrtserie
wird
der
voranstehende