Europäische Kommission - Pressemitteilung Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: über 1,4 Mrd. EUR für Bildungs- und Gesundheitsmaßnahmen zugunsten von syrischen Flüchtlingen Brüssel, 28. Juli 2016 Die Europäische Union hält sich an ihre Zusage, die Umsetzung der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei zu beschleunigen und den Gesamtbetrag der bereitgestellten Mittel auf mehr als 2 Mrd. EUR aufzustocken, um Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, sozioökonomische Unterstützung und humanitäre Hilfe zugunsten von syrischen Flüchtlingen in der Türkei zu finanzieren. Die Europäische Kommission hat heute eine Sondermaßnahme in Höhe von über 1,4 Mrd. EUR angenommen, mit der sie Flüchtlinge, die dem Krieg in Syrien entflohen sind, und deren Aufnahmegemeinschaften finanziell unterstützen will. Mit der beschleunigten Umsetzung im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei kommt die Kommission ihrer Zusage aus der Erklärung EUTürkei vom 18. März nach und hat seitdem bereits 2,155 Mrd. EUR der für dieses und nächstes Jahr vorgesehenen 3 Mrd. EUR bereitgestellt. Mit der heute angenommenen Sondermaßnahme in Höhe von 1,415 Mrd. EUR sollen Flüchtlinge in der Türkei in den Bereichen Bildung, Gesundheit, kommunale und soziale Infrastruktur sowie sozioökonomische Unterstützung unterstützt werden. Darüber hinaus wurden weitere 79 Mio. EUR an bereits zugewiesenen Mitteln für humanitäre Hilfsprojekte im Rahmen von Verträgen mit einer Reihe von Partnern wie UN-Agenturen, internationalen Organisationen und internationalen NRO gebunden. Sondermaßnahme Die heute angenommene Sondermaßnahme besteht aus drei Finanzierungssträngen, mit denen der dringende Bedarf von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften in der Türkei in den prioritären Bereichen Bildung, Gesundheit, kommunale Infrastruktur und sozioökonomische Unterstützung in den zehn am stärksten betroffenen Provinzen gedeckt werden soll. Der erste Finanzierungsstrang umfasst direkte Finanzhilfen für das türkische Bildungs- und Gesundheitsministerium und dient der Deckung von Betriebskosten von und dem Zugang zu Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen für syrische Flüchtlinge und ihre Kinder. Der zweite Finanzierungsstrang umfasst EU-Finanzhilfen für bildungs- und gesundheitsrelevante Infrastruktur sowie Finanzmittel für die kommunale Infrastruktur in Aufnahmegemeinschaften und sozioökonomische Unterstützung für syrische Flüchtlinge in der Türkei. Der zweite Strang wird in Form von Übertragungsvereinbarungen mit internationalen Finanzinstituten umgesetzt. Der dritte Finanzierungsstrang umfasst Finanzmittel zur Aufstockung des regionalen Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise, wodurch die Unterstützung von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften nach dem Bottom-up-Prinzip fortgesetzt werden kann. Die Sondermaßnahme enthält auch Finanzmittel, die es internationalen Finanzinstituten ermöglichen, einen Projektbestand für potenzielle künftige Projekte im Rahmen der Fazilität einzurichten. Durch die Annahme der Sondermaßnahme kann der Bedarf der Flüchtlinge schnellstmöglich gedeckt werden. Die Sondermaßnahme kommt zu insgesamt 740 Mio. EUR hinzu, die bislang bereits für humanitäre und nicht-humanitäre Hilfe zugewiesen wurden, sodass sich der Gesamtbetrag der im Rahmen der Fazilität bereitgestellten Mittel auf 2,155 Mrd. EUR beläuft. Projekte der humanitären Hilfe Die EU betreibt bereits Projekte der humanitären Flüchtlingshilfe in der Türkei. Mit der Vergabe der Verträge für die jüngsten Hilfsprojekte, mit Kosten von 79 Mio. EUR, erreicht der Gesamtbetrag der bislang für humanitäre Hilfe im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei in diesem Jahr eingesetzten Mittel 169 Mio. EUR. Die Mittel werden an humanitäre Organisationen weitergegeben, in Partnerschaft mit verschiedenen vor Ort tätigen NGO und in Abstimmung mit staatlichen Stellen. Die von der EU finanzierten humanitären Projekte in der Türkei dienen der Deckung grundlegender Bedürfnisse von Flüchtlingen und Migranten, wie medizinische Grundversorgung, Lebensmittelversorgung und Hilfe für Kriegsversehrte. Projekte im Bildungsbereich dienen der Finanzierung des Schultransports und dem Zugang zu informeller Bildung. Dabei wird besonderes Augenmerk auf den Schutz besonders gefährdeter Personen und insbesondere von Kindern gelegt. Hintergrund Die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei wurde eingerichtet, nachdem der Europäische Rat eine erhebliche Aufstockung der Mittel für die Flüchtlingshilfe in der Türkei gefordert hatte. Die Mittelausstattung der Fazilität für den Zeitraum 2016-2017 beträgt 3 Mrd. EUR, davon eine Milliarde aus dem EU-Haushalt und zwei Milliarden aus Beiträgen der EU-Mitgliedstaaten. Sämtliche Mitgliedstaaten haben mittlerweile ihre Beitragszertifikate für die zugesagten 2 Mrd. EUR eingereicht. Von diesen Gesamtmitteln von 3 Mrd. EUR wurden bislang 2,155 Mrd. EUR für humanitäre und für nicht-humanitäre Hilfsprojekte zugewiesen. Von diesen Mitteln wiederum wurden bislang 229 Mio. EUR vertraglich für einzelne Projekte gebunden. Ausbezahlt wurden bislang 105 Mio. EUR. Die Fazilität sieht einen gemeinsamen Koordinierungsmechanismus vor, der gewährleisten soll, dass den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert Rechnung getragen wird. Die Finanzierung im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei dient zur Unterstützung von Flüchtlingen, die sich in diesem Land aufhalten; sie ist keine Finanzierungsquelle für die Türkei. Ziel ist die Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen in der Türkei im Rahmen des umfassenden Ansatzes der EU zur Bewältigung der Flüchtlingskrise innerhalb und außerhalb der EU. Einzelheiten zu den aus der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei finanzierten Projekten: http://ec.europa.eu/enlargement/news_corner/migration/index_en.htm Weitere Informationen: Zusammenarbeit EU–Türkei: Flüchtlingsfazilität für die Türkei in Höhe von 3 Mrd. EUR EU kündigt erste Projekte im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei an: 95 Mio. EUR werden für Sofortmaßnahmen der humanitären Hilfe und der Hilfe im Bildungsbereich bereitgestellt Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei: Kommission stellt weitere 110 Mio. EUR zur Umsetzung der Vereinbarung EU-Türkei bereit Facility for Refugees in Turkey – Steering Committee accelerates and scales up implementation Umsetzung der Vereinbarung EU-Türkei – Fragen und Antworten FACTSHEET: Theo Facility for Refugees in Turkey IP/16/2661 Kontakt für die Medien: Maja KOCIJANCIC (+32 2 298 65 70) Alexandre POLACK (+32 2 299 06 77) Alceo SMERILLI (+ 32 2 296 48 87) Daniel PUGLISI (+32 2 296 91 40) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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