Stadt Pulheim Der Bürgermeister -TiefbauamtAlte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Bei Rückfragen: Tel.: 02238-808-279 Fax: 02238-808-445 Email: [email protected] Anzeige zur Inbetriebnahme eines separaten Wasserzählers für die Gartenbewässerung Hiermit zeige ich den Einbau und die Inbetriebnahme eines Wasserzählers zum Zwecke des Nachweises von Wasserabzugsmengen für Gartenbewässerung. Ich bitte, die über den Wasserzähler erfasste Frischwassermenge bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren für Schmutzwasser, gemäß § 3 Abs. 2 und 3 der Benutzungsgebührensatzungsatzung der Stadt Pulheim, des nachfolgend genannten Grundstücks zu berücksichtigen: 1. Angaben zum Grundstück Straße: Hausnummer: 2. Angaben zum Eigentümer Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Mobiltelefon: Email: 3. Angaben zum Wasserzähler Einbaudatum: Zählerstand: Zählernummer: · Grundsätzlich muss der Einbau des Wasserzählers, durch die Stadt Pulheim abgenommen werden, bevor der Abzug bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren erfolgen kann. · Der Nachweis kann mittels zweier Fotos (Nahaufnahme der Wasseruhr sowie eine Aufnahme zur Örtlichkeit des eingebauten Wasserzählers aus weiterer Entfernung) erbracht werden. Die Fotos sowie das ausgefüllte Antragsformular schicken Sie bitte entweder an die oben genannte Anschrift oder per Email an die ebenfalls oben angegebene Email-Adresse. · Alternativ kann der sachgerechte Einbau des Wasserzählers auch vor Ort durch einen Mitarbeiter der Stadt Pulheim überprüft werden. In dem Falle setzten Sie sich bitte mit Herrn Schee unter der Telefonnummer 02238/808-279 in Verbindung. Wichtiger Hinweis: Nachweise der Wasserabzugsmengen sind bis spätestens zum 10. Januar des Folgejahres durch den Gebührenpflichtigen der Stadt Pulheim mitzuteilen. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserabzugsmenge nicht mehr statt. Damit die Wasserabzugsmengen aber schon im Jahresabgabenbescheid, der jeweils zu Beginn eines Jahres erfolgt, berücksichtigt werden können, darf ich Sie bitten, den Zählerstand dieses Wasserzählers bereits im November/Dezember (i.d.R. der Hauptablesezeitpunkt der RheinEnergie AG) der Steuerabteilung der Stadt Pulheim schriftlich mitzuteilen. Pulheim, den _________________________ ________________________________________ (Unterschrift: Grundstückseigentümerin / Grundstückseigentümer)
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