Bebauuungsplan

A.
Änderung Bebauungsplan "Sanitätsrat-Jeggle-Straße", im Bereich der Fl.Nr. 300/12 und im gesamten
Geltungsbereich, Gemeinde Seeshaupt, Gemarkung Seeshaupt, gem. § 13 a BauGB
§1
Die Gemeinde Seeshaupt erlässt aufgrund der §§ 1a, 2 Abs. 1, 9, 10 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB), der
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), der Bayerischen Bauordnung
(BayBO i.d.F. v. 14.08.2007), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO ) und der
Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Planinhaltes
(Planzeichenverordnung) - jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung diese vom Architekturbüro R. Reiser, München, gefertigte Bebauungsplanänderung als
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4
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Verfahrensvermerke
4.
Die nebenstehende Planzeichnung ersetzt im Geltungsbereich die bisherigen Darstellungen.
5.
Die Ortsgestaltungssatzung, Stellplatzsatzung, die Einfriedungssatzung in der jeweils geltenden
den Fassung sind einzuhalten.
1.0 Der Gemeinderat Seeshaupt hat in der Sitzung vom ......2016 die Änderung Bebauungsplans
"Sanitätsrat-Jeggle-Straße" gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Dabei wurde über die Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a Abs. 3 Nr. 3 BauGB durch öffentliche
Bekanntmachung informiert, ebenso, dass der Plan im beschleunigten Verfahren und ohne
Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird.
6.
Die in der Planzeichenerklärung enthaltenen Festsetzungen sind Bestandteil der Änderung.
7.
Die übrigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Sanitätsrat-Jeggle-Straße", und
seiner Änderungen gelten weiter, sofern durch diese Änderung keine andere Regelung getroffen ist.
In Kraft treten
Nach § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. Satz 4 BauGB tritt die Satzungsänderung mit der Bekanntmachung
des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Festsetzungen durch Planzeichen und Text
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung
Grenze des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Sanitätsrat-Jeggle-Straße"
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4.
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Um die Ungleichbehandlung bei der Zulässigkeit der bisherigen Kniestockhöhen von 1,20 m und 1,50 zu beseitigen,
330/42wird im gesamten Geltungsbereich die Kniestockhöhe auf allgemein max. 2,0 m erhöht. Damit können die heutigen
Erfordernisse nach erhöhter Wärmedämmung und den größeren Bauhöhen berücksichtigt werden. Mit der Festlegung
der max. Kniestockhöhe wird gleichzeitig sichergestellt, dass über dem 2. Vollgeschoss kein zusätzlicher Dachausbau
entsteht. Mit der Wanderhöhung wird das in der Novellierung des Baugesetzbuches in § 1a Abs. 2 BauGB enthaltene Ziel
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berücksichtigt,
dass mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll, und dass zur Verringerung der
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde
insbesondere durch Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden kann.
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Städtebaulich ist die Änderung vertretbar und kann helfen, Nachbarbeschwerden frühzeitig zu vermeiden. Die übrigen
Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans gelten unverändert weiter, sofern durch diese Änderung keine
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anderweitigen
Herzogstan
Festlegungen
getroffen sind.
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7b
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Die Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Gemeinde Seeshaupt zu jedermanns Einsicht bereit gehalten und über dessen Inhalt
Auskunft erteilt.
.......................................... den ..................................................
Gemeinde
..........................................
(Siegel)
.....................................................
Bernwieser, 1. Bürgermeister
Gemeinde Seeshaupt - Änderung gem. § 13 a BauGB
Bebauungsplan "Sanitätsrat-Jeggle-Straße"
(u.a. Fl.Nr. 300/12)
Maßstab: 1 : 1000
N
Darüber hinaus ist beabsichtigt, langfristig das Wohngebäude zu erhöhen, um mehr Wohnraum zu schaffen. Der
beantragten Höhe von 6,30 m wurde aber nicht zugestimmt, da dies im Vergleich zur Nachbarbebauung im
Geltungsbereich des Bebauungsplan Sanitätsrat-Jeggle-Straße nicht angemessen erscheint im HInblick auf die
Grundzüge des Bebauungsplans mit relativ niedriger, sehr maßstäblicher Bebauung und den Vertrauensschutz.
5-4,
-21,75-
-20,75-
Maße in Metern, z.B.13,50 m
Im Planbereich Fl.Nr. 300/12 wurde eine Anfrage vorgelegt, auf dem Grundstück eine Fläche für Stellplätze/
Doppelgarage zu schaffen. Dazu muss auch die für Garagen und Nebengebäude zulässige Gesamtgrundfläche von
derzeit 70 qm auf 80 qm erhöht werden.
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zu pflanzende heimische Laubbäume oder Obstbäume-Hochstämme
C. Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 1 BauGB
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6.
- 13,50 -
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-13,5 -
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Die Bebauungsplanänderung ist damit in Kraft getreten. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. Satz 1 und 2,
sowie Abs.4 und § 215 Abs. 1 BauGB wurde hingewiesen, ebenso auf § 47 VWGO.
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II / SD
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Firstrichtung verbindlich
Der Bebauungsplan „Sanitätsrat-Jeggle-Straße" wird im Verfahren gem. § 13 a BauGB geändert:
-3-
.....................................................
Bernwieser, 1. Bürgermeister
5.
II
Bestehende Haupt- bzw. Nebengebäude
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-6,0 -
.............................................
(Siegel)
Umgrenzung der Flächen für Garagen und Nebenanlagen
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Ga/St
..................................................... den .....................................
Gemeinde
6.0 Die Bebauungsplanänderung wurde am ......2016 gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
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5.0 Ausfertigung der Satzung:
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4.0 Die Gemeinde hat laut Beschluss des Gemeinderats vom ......2016 die Bebauungsplanänderung
gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom ......2016 als Satzung beschlossen.
Baugrenze
Bestehende Grundstücksgrenzen
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SGa/St
3.0 Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13
Abs. 2 Nr. 3 BauGB für den Vorentwurf der Änderung in der Fassung vom 27.06.2016 hat
mit Schreiben vom ......2016 stattgefunden.
C. Hinweise
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304/2
300/16
300/21
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3)
2.0 Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 27.06.2016 wurde mit Begründung
gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 28.07.2016 bis 29.08.2016 öffentlich ausgelegt.
Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze, hier: 2 Vollgeschosse.
Hinweis: Auf § 1 Ziff. 2.2 wird hingewiesen.
Die Einzelheiten regelt der rechtsverbindliche Bebauungsplan!
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Die Grundzüge des früheren, nach wie vor rechtsverbindlichen Bebauungsplanes sind nicht betroffen.
Daher kann diese Änderung als vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Zulässigkeit von
Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer UVP unterliegen, wird nicht begründet
(§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BauBG), ebenso liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7
Buchstabe b genannten Schutzgüter vor. Nach Abs. 3 wird daher von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, dem
Umweltbericht nach § 2 a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen.
Die Abstandsflächen der Bayerischen Bauordnung sind einzuhalten.
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Brachflächen oder extensiv genutztes Grünland sind nicht vorhanden. Deshalb ist das Gebiet selbst kein Lebensraum für
besondere empfindliche Tiergruppen. Es wird dem Bauherrn aber empfohlen, vor Baubeginn den Bau- und Grünbestand
auf das Vorhandensein etwaiger geschützter Tierarten zu untersuchen:
Vor der geplanten Baumaßnahme soll überprüft werden, ob Arten wie Vögel (z.B. Schwalben, Mauersegler, ....)
Fledermäuse und evtl. weitere Arten betroffen sind und ggf. geeignete Vermeidungs-/ Minimierungsmaßnahmen
(z.B. Ersatznistplätze, keine Maßnahmen während der Brutzeit usw.) getroffen werden.
3.
1.
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Allgemeine Änderungen für den gesamten Geltungsbereich Bebauungsplan "Sanitätsrat-Jeggle-Str:
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2.
B.
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Im Bereich Grundstück Fl.Nr. 300/12 wird zu den bisherigen Festsetzungen die zusätzliche
Fläche für Stellplätze und Garagen mit Zufahrt von der Penzberger Straße her festgesetzt.
§2
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Der Bebauungsplan "Sanitätsrat-Jeggle-Straße", Gemarkung Seeshaupt, wird wie folgt geändert.
2.1 Die Gesamtgrundfläche für Garagen und Nebengebäude wird von derzeit 70 qm auf 80 qm erhöht.
2.2 Die Kniestockhöhe wird einheitlich auf max. 2,00 m erhöht.
2.3 Die Zahl der max. zulässigen Vollgeschosse wird statt derzeit I+D mit max. II festgelegt.
SATZUNG
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50
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Planfertiger:
Dipl.lng. Rudolf Reiser, Arch.Regbmstr. Aignerstraße 29
81541 München
Tel. 089/695590 • Fax. 089/6921541 • E-Mail: [email protected]
München, den
27.06.2016
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