A. Änderung Bebauungsplan "Sanitätsrat-Jeggle-Straße", im Bereich der Fl.Nr. 300/12 und im gesamten Geltungsbereich, Gemeinde Seeshaupt, Gemarkung Seeshaupt, gem. § 13 a BauGB §1 Die Gemeinde Seeshaupt erlässt aufgrund der §§ 1a, 2 Abs. 1, 9, 10 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO), der Bayerischen Bauordnung (BayBO i.d.F. v. 14.08.2007), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO ) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne sowie über die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung) - jeweils in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung diese vom Architekturbüro R. Reiser, München, gefertigte Bebauungsplanänderung als 2 4 300/23 311/6 Verfahrensvermerke 4. Die nebenstehende Planzeichnung ersetzt im Geltungsbereich die bisherigen Darstellungen. 5. Die Ortsgestaltungssatzung, Stellplatzsatzung, die Einfriedungssatzung in der jeweils geltenden den Fassung sind einzuhalten. 1.0 Der Gemeinderat Seeshaupt hat in der Sitzung vom ......2016 die Änderung Bebauungsplans "Sanitätsrat-Jeggle-Straße" gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen. Dabei wurde über die Ziele und Zwecke der Planung nach § 13 a Abs. 3 Nr. 3 BauGB durch öffentliche Bekanntmachung informiert, ebenso, dass der Plan im beschleunigten Verfahren und ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt wird. 6. Die in der Planzeichenerklärung enthaltenen Festsetzungen sind Bestandteil der Änderung. 7. Die übrigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Sanitätsrat-Jeggle-Straße", und seiner Änderungen gelten weiter, sofern durch diese Änderung keine andere Regelung getroffen ist. In Kraft treten Nach § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. Satz 4 BauGB tritt die Satzungsänderung mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Festsetzungen durch Planzeichen und Text Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung Grenze des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Sanitätsrat-Jeggle-Straße" 15a 4. 305 17 19 36 2a 1 73 7 ggl zu 4 2/ 8 -70 - 2 -3-6,5- 300/12 330/38 336/1 330/15 15 -70 33 0/3 1 330/4 8 6a Um die Ungleichbehandlung bei der Zulässigkeit der bisherigen Kniestockhöhen von 1,20 m und 1,50 zu beseitigen, 330/42wird im gesamten Geltungsbereich die Kniestockhöhe auf allgemein max. 2,0 m erhöht. Damit können die heutigen Erfordernisse nach erhöhter Wärmedämmung und den größeren Bauhöhen berücksichtigt werden. Mit der Festlegung der max. Kniestockhöhe wird gleichzeitig sichergestellt, dass über dem 2. Vollgeschoss kein zusätzlicher Dachausbau entsteht. Mit der Wanderhöhung wird das in der Novellierung des Baugesetzbuches in § 1a Abs. 2 BauGB enthaltene Ziel 330/41 berücksichtigt, dass mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll, und dass zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden kann. 46 337/2 Städtebaulich ist die Änderung vertretbar und kann helfen, Nachbarbeschwerden frühzeitig zu vermeiden. Die übrigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans gelten unverändert weiter, sofern durch diese Änderung keine dstraße anderweitigen Herzogstan Festlegungen getroffen sind. 10 330/33 330/7 7b 12 Die Bebauungsplanänderung einschließlich Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienststunden in der Gemeinde Seeshaupt zu jedermanns Einsicht bereit gehalten und über dessen Inhalt Auskunft erteilt. .......................................... den .................................................. Gemeinde .......................................... (Siegel) ..................................................... Bernwieser, 1. Bürgermeister Gemeinde Seeshaupt - Änderung gem. § 13 a BauGB Bebauungsplan "Sanitätsrat-Jeggle-Straße" (u.a. Fl.Nr. 300/12) Maßstab: 1 : 1000 N Darüber hinaus ist beabsichtigt, langfristig das Wohngebäude zu erhöhen, um mehr Wohnraum zu schaffen. Der beantragten Höhe von 6,30 m wurde aber nicht zugestimmt, da dies im Vergleich zur Nachbarbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplan Sanitätsrat-Jeggle-Straße nicht angemessen erscheint im HInblick auf die Grundzüge des Bebauungsplans mit relativ niedriger, sehr maßstäblicher Bebauung und den Vertrauensschutz. 5-4, -21,75- -20,75- Maße in Metern, z.B.13,50 m Im Planbereich Fl.Nr. 300/12 wurde eine Anfrage vorgelegt, auf dem Grundstück eine Fläche für Stellplätze/ Doppelgarage zu schaffen. Dazu muss auch die für Garagen und Nebengebäude zulässige Gesamtgrundfläche von derzeit 70 qm auf 80 qm erhöht werden. 4 10 zu pflanzende heimische Laubbäume oder Obstbäume-Hochstämme C. Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 1 BauGB 330/29 330/16 300 6. - 13,50 - 33 -13,5 - 330/32 13 300/22 Die Bebauungsplanänderung ist damit in Kraft getreten. Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. Satz 1 und 2, sowie Abs.4 und § 215 Abs. 1 BauGB wurde hingewiesen, ebenso auf § 47 VWGO. 30 6 2/ 30 30 11 II / SD 300/13 Firstrichtung verbindlich Der Bebauungsplan „Sanitätsrat-Jeggle-Straße" wird im Verfahren gem. § 13 a BauGB geändert: -3- ..................................................... Bernwieser, 1. Bürgermeister 5. II Bestehende Haupt- bzw. Nebengebäude 302/3 336 -6,0 - ............................................. (Siegel) Umgrenzung der Flächen für Garagen und Nebenanlagen 7/ 2 42 6 302/5 300/14 Ga/St ..................................................... den ..................................... Gemeinde 6.0 Die Bebauungsplanänderung wurde am ......2016 gem. § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. e zb 27 9 ße 38 tra 40 4 e-S 21b /2 307/2 338/2 -5,0 - 5.0 Ausfertigung der Satzung: 25 t-Je 21a 278 302/2 300/20 4.0 Die Gemeinde hat laut Beschluss des Gemeinderats vom ......2016 die Bebauungsplanänderung gem. § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom ......2016 als Satzung beschlossen. Baugrenze Bestehende Grundstücksgrenzen 7a 21 tsra 300/11 278 tr. SGa/St 3.0 Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB für den Vorentwurf der Änderung in der Fassung vom 27.06.2016 hat mit Schreiben vom ......2016 stattgefunden. C. Hinweise 303/2 280 er 06 304/2 300/16 300/21 rg 2 St 3) 2.0 Der Entwurf der Bebauungsplanänderung in der Fassung vom 27.06.2016 wurde mit Begründung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 28.07.2016 bis 29.08.2016 öffentlich ausgelegt. Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze, hier: 2 Vollgeschosse. Hinweis: Auf § 1 Ziff. 2.2 wird hingewiesen. Die Einzelheiten regelt der rechtsverbindliche Bebauungsplan! n Pe 7 nitä 36a 2 Sa 300/17 ( 3. 34a 34b 15b /6 2. 5 300 308 300/9 Die Grundzüge des früheren, nach wie vor rechtsverbindlichen Bebauungsplanes sind nicht betroffen. Daher kann diese Änderung als vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer UVP unterliegen, wird nicht begründet (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BauBG), ebenso liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter vor. Nach Abs. 3 wird daher von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, dem Umweltbericht nach § 2 a und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgesehen. Die Abstandsflächen der Bayerischen Bauordnung sind einzuhalten. 306 300/7 Brachflächen oder extensiv genutztes Grünland sind nicht vorhanden. Deshalb ist das Gebiet selbst kein Lebensraum für besondere empfindliche Tiergruppen. Es wird dem Bauherrn aber empfohlen, vor Baubeginn den Bau- und Grünbestand auf das Vorhandensein etwaiger geschützter Tierarten zu untersuchen: Vor der geplanten Baumaßnahme soll überprüft werden, ob Arten wie Vögel (z.B. Schwalben, Mauersegler, ....) Fledermäuse und evtl. weitere Arten betroffen sind und ggf. geeignete Vermeidungs-/ Minimierungsmaßnahmen (z.B. Ersatznistplätze, keine Maßnahmen während der Brutzeit usw.) getroffen werden. 3. 1. 300/10 278/5 Allgemeine Änderungen für den gesamten Geltungsbereich Bebauungsplan "Sanitätsrat-Jeggle-Str: 30 306/1 300/3 278/4 2. B. 300/5 278/3 Im Bereich Grundstück Fl.Nr. 300/12 wird zu den bisherigen Festsetzungen die zusätzliche Fläche für Stellplätze und Garagen mit Zufahrt von der Penzberger Straße her festgesetzt. §2 300/8 /24 300 /19 300 311/7 300/2 6 276/5 6/4 311 310 GPS 1. 3 27 22a hnh 311/5 13 20 Ba 21 9a 22b a ße 11 18 tra ofs 1/4 31 9 18 276/3 Der Bebauungsplan "Sanitätsrat-Jeggle-Straße", Gemarkung Seeshaupt, wird wie folgt geändert. 2.1 Die Gesamtgrundfläche für Garagen und Nebengebäude wird von derzeit 70 qm auf 80 qm erhöht. 2.2 Die Kniestockhöhe wird einheitlich auf max. 2,00 m erhöht. 2.3 Die Zahl der max. zulässigen Vollgeschosse wird statt derzeit I+D mit max. II festgelegt. SATZUNG GPS Änderung 0 10 20 30 40 50 100m Planfertiger: Dipl.lng. Rudolf Reiser, Arch.Regbmstr. Aignerstraße 29 81541 München Tel. 089/695590 • Fax. 089/6921541 • E-Mail: [email protected] München, den 27.06.2016 .................................................. 9a
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