Schweizerische Eidgenossenschaft Confödration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra SCHIESSANZEIGE Schweizer Armee 1 tag: Zeit: Gefährdeter Raum (Stellungsraum Schiessplatz! Stellung sra um 2016 Di, 23.08. Do, 25.08. iii ! 1111111 fl ii ii‘ I‘I1T T!Ttt1 fli — Zielgebiet — gesperrte Strassen) Raumumschreibung gemäss LK 1:50 000, Blatt ..?.L237 Walenberg 0800-2000 1600-2100 Koord Stel 4 UOVLU Escherkanal Pt 431 Walenberg entlang Waldgrenze bis Bärentritt dem Felsband entlang bis zum Bach dem Bach entlang zu Pt 426 dem Escherkanal entlang zum Pt 431 - - - - Di, 30.08. 0800-2000 Koord Stel 4 Der Walsaweg ist frei begehbar! r -.. Shzfizreri ‚/ 1 - / — “.3, rr ‘)J. li{ Eingesetzte Waffen: 1. 2. 3. Pist, Stgw, EUHG, PzF, Mg 7,5mm + 12,7mm Während Schiessübungen ist das Betreten des gefährdeten Raumes gefährlich und deshalb verboten. Auf Schiessplätzen wird an gut sichtbaren Stellen ein rot-weisser Windsack aufgezogen und/oder am Rande des gefährdeten Raumes werden Schiesswachen mit rot-weisser Fahne postiert. Den Anordnungen der Schiesswachen ist Folge zu leisten. Die Waffenstellungen sind ebenfalls mit rot-weissen Fahnen gekennzeichnet. Bei Nacht leuchten 3 rote Lampen in Dreiecksform. Blindgänger 1. Nie berühren Das Berühren oder Auflesen von Blindgängern und von Geschossteilen, die noch Sprengstoff enthalten können (z.B. Zünder, Geschossköpfe, Geschossböden usw.) ist wegen deren Gefähr lichkeit verboten. Blindgänger und Geschoss teile können noch nach Jahren explodieren. 4. 5. - [ 2. Markieren Wer einen Blindgänger oder ein Geschossteil, der noch Sprengstoff enthalten könnte, findet, hat den Fundort zu kenn zeichnen und... [1 LII7J 3. MeIden diesen der nächstgelegenenTruppe, der Blindgängermeldezentrale oder dem nächsten Polizeiposten zu melden. Die Blindgängermel dezentrale ist für Privatpersonen (Tel. 117) und für dieTruppe (Tel. 033 223 57 27) rund um die Uhr erreichbar. Die strafrechtliche Ahndung nach Art. 225 oder anderen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches bleibt vorbehalten. Allfällige Schadenmeldungen Dritter inklusive Drittpersonenschäden sind umgehend dem SchadenzentrumVBS, Maulbeerstrasse 9,3003 Bern zu melden. Hotline 0800 11 3344 oder schriftlich mit dem Formular «Schadenanzeige 33.001» erhältlich unter www.schadenzentrumvbs.ch. Für Schäden, die aus Nichtbefolgen der Weisungen der Absperrorgane und der Schiessanzeige entstehen können, wird jede Haftung abgelehnt. Anfragen betreffend Schiessen bis: ab: Tf: 23.08.2016 058 / 480 36 50 Tf: 058 / 481 78 40 Regionale Auskunftsstelle Tf: 058 / 480 36 69 Truppenauskunftsstelle Ort und Datum: 9000_St.GaUen,1072016 Das Kommando: Koord Stelle 4
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