Walenberg / August

Schweizerische Eidgenossenschaft
Confödration suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
SCHIESSANZEIGE
Schweizer Armee
1
tag:
Zeit:
Gefährdeter Raum (Stellungsraum
Schiessplatz!
Stellung sra um
2016
Di, 23.08.
Do, 25.08.
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—
Zielgebiet
—
gesperrte Strassen)
Raumumschreibung gemäss LK 1:50 000, Blatt ..?.L237
Walenberg
0800-2000
1600-2100
Koord Stel 4
UOVLU
Escherkanal Pt 431 Walenberg entlang Waldgrenze
bis Bärentritt dem Felsband entlang bis zum Bach
dem Bach entlang zu Pt 426 dem Escherkanal
entlang zum Pt 431
-
-
-
-
Di,
30.08.
0800-2000
Koord Stel 4
Der Walsaweg ist frei begehbar!
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Eingesetzte Waffen:
1.
2.
3.
Pist, Stgw, EUHG, PzF, Mg 7,5mm + 12,7mm
Während Schiessübungen ist das Betreten des gefährdeten Raumes gefährlich und deshalb verboten.
Auf Schiessplätzen wird an gut sichtbaren Stellen ein rot-weisser Windsack aufgezogen und/oder am Rande des gefährdeten Raumes werden
Schiesswachen mit rot-weisser Fahne postiert. Den Anordnungen der Schiesswachen ist Folge zu leisten. Die Waffenstellungen sind ebenfalls mit
rot-weissen Fahnen gekennzeichnet. Bei Nacht leuchten 3 rote Lampen in Dreiecksform.
Blindgänger
1. Nie berühren
Das Berühren oder Auflesen von Blindgängern
und von Geschossteilen, die noch Sprengstoff
enthalten können (z.B. Zünder, Geschossköpfe,
Geschossböden usw.) ist wegen deren Gefähr
lichkeit verboten. Blindgänger und Geschoss
teile können noch nach Jahren explodieren.
4.
5.
-
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2. Markieren
Wer einen Blindgänger
oder ein Geschossteil,
der noch Sprengstoff
enthalten könnte, findet,
hat den Fundort zu kenn
zeichnen und...
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3. MeIden
diesen der nächstgelegenenTruppe, der
Blindgängermeldezentrale oder dem nächsten
Polizeiposten zu melden. Die Blindgängermel
dezentrale ist für Privatpersonen (Tel. 117) und
für dieTruppe (Tel. 033 223 57 27) rund um die
Uhr erreichbar.
Die strafrechtliche Ahndung nach Art. 225 oder anderen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches bleibt vorbehalten.
Allfällige Schadenmeldungen Dritter inklusive Drittpersonenschäden sind umgehend dem SchadenzentrumVBS, Maulbeerstrasse 9,3003 Bern
zu melden. Hotline 0800 11 3344 oder schriftlich mit dem Formular «Schadenanzeige 33.001» erhältlich unter www.schadenzentrumvbs.ch.
Für Schäden, die aus Nichtbefolgen der Weisungen der Absperrorgane und der Schiessanzeige entstehen können, wird jede Haftung abgelehnt.
Anfragen betreffend Schiessen
bis:
ab:
Tf:
23.08.2016
058 / 480 36 50
Tf:
058 / 481 78 40
Regionale Auskunftsstelle Tf:
058 / 480 36 69
Truppenauskunftsstelle
Ort und Datum:
9000_St.GaUen,1072016
Das Kommando:
Koord Stelle 4