schiessanzeige - Gemeinde Glarus

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Schweizerische Eidgenossenschaft
Confädäration suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
SCHIESSANZEIGE
SAGG BERG
Schweizer Armee
Tag:
Gefährdeter Raum (Stellungsraum
Zeit:
Schi ess Platz!
Stellungsraum
2017
Mi,
Do,
29.03.
30.03.
—
Zielgebiet
—
gesperrte Strassen)
Raumumschreibung gemäss LK 1:50000, Blatt 236
Hinter Saggberg
0800-1800
0800-1800
BEMS AZH
Bei rot-/weissem Windsack:
Ist das Betreten des Schiessplatzes verboten.
Zuwiderhandlungen werden angezeigt und die Fehlbaren dem
zuständigen Ort zur Bestrafung überwiesen.
Eingesetzte Waffen:
Pist, Stgw, EUHG, PzF, 12,7mm Mg
Art und Mw Schiessen: Scheitelhöhe
m/M
1. Während Schiessübungen ist das Betreten des gefährdeten Raumes gefährlich und deshalb verboten.
2. Auf Schiessplätzen wird an gut sichtbaren Stellen ein rot-weisser Windsack aufgezogen und/oder am Rande des gefährdeten Raumes werden
Schiesswachen mit rot-weisser Fahne postiert. Den Anordnungen der Schiesswachen ist Folge zu leisten. Die Waffenstellungen sind ebenfalls
mit rot-weissen Fahnen gekennzeichnet. Bei Nacht leuchten 3 rote Lampen in Dreiecksform.
3. Blindgänger
r.
1
1. Nie berühren
2. Markieren
DasBerührenoderAuflesenvonBlindgängernund
von Geschossteilen, die noch Sprengstoff enthal
ten können (z.B.Zünder,Geschossköpfe,Geschoss
böden usw.l ist wegen deren Gefährlichkeit
verboten. Blindgänger und Geschossteile können
noch nach Jahren explodieren.
Wer einen Blindgänger
oder einen Geschos
steil, der noch Spreng
stoff enthalten könnte,
findet, hat den Fundort
zu kennzeichnen und
ri
L117J
3. MeIden
diesen der nächstgelegenen Truppe, der
Blindgängermeldezentrale oder dem nächsten
Polizeiposten zu melden. Die Blindgängermel
dezentrale ist für Privatpersonen (Tel. 117) und
für die Truppe (Tel. 033 223 57 27) rund um die
Uhr erreichbar.
Die strafrechtliche Ahndung nach Art. 225 oder anderen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches bleibt vorbehalten.
4. AlIfällige Schadenmeldungen Dritter inklusive Drittpersonenschäden sind umgehend dem Schadenzentrum VBS, Maulbeerstrasse 9,3003 Bern zu melden.
Hotline 0800 11 33 44 oder schriftlich mit dem Formular «Schadenanzeige 33.001)> erhältlich unter www.schadenzentrumvbs.ch.
5. Für Schaden, die aus Nichtbefolgen der Weisungen der Absperrorgane und der Schiessanzeige entstehen können, wird jede Haftung abgelehnt.
Anfragen betreffend Schiessen
bis:
ab:
28.0201
29.03.2017
Tf:
3
_f9
P
Truppenauskunftsstelle
Tf:
QL421Q
Regionale Auskunftsstelle
Tf:
058/480 36 69
—
OrtundDatum:
9000 St. Gallen, 13.02.2017
Das Kommando:
Koord Stelle 4