0 Schweizerische Eidgenossenschaft Confädäration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra SCHIESSANZEIGE SAGG BERG Schweizer Armee Tag: Gefährdeter Raum (Stellungsraum Zeit: Schi ess Platz! Stellungsraum 2017 Mi, Do, 29.03. 30.03. — Zielgebiet — gesperrte Strassen) Raumumschreibung gemäss LK 1:50000, Blatt 236 Hinter Saggberg 0800-1800 0800-1800 BEMS AZH Bei rot-/weissem Windsack: Ist das Betreten des Schiessplatzes verboten. Zuwiderhandlungen werden angezeigt und die Fehlbaren dem zuständigen Ort zur Bestrafung überwiesen. Eingesetzte Waffen: Pist, Stgw, EUHG, PzF, 12,7mm Mg Art und Mw Schiessen: Scheitelhöhe m/M 1. Während Schiessübungen ist das Betreten des gefährdeten Raumes gefährlich und deshalb verboten. 2. Auf Schiessplätzen wird an gut sichtbaren Stellen ein rot-weisser Windsack aufgezogen und/oder am Rande des gefährdeten Raumes werden Schiesswachen mit rot-weisser Fahne postiert. Den Anordnungen der Schiesswachen ist Folge zu leisten. Die Waffenstellungen sind ebenfalls mit rot-weissen Fahnen gekennzeichnet. Bei Nacht leuchten 3 rote Lampen in Dreiecksform. 3. Blindgänger r. 1 1. Nie berühren 2. Markieren DasBerührenoderAuflesenvonBlindgängernund von Geschossteilen, die noch Sprengstoff enthal ten können (z.B.Zünder,Geschossköpfe,Geschoss böden usw.l ist wegen deren Gefährlichkeit verboten. Blindgänger und Geschossteile können noch nach Jahren explodieren. Wer einen Blindgänger oder einen Geschos steil, der noch Spreng stoff enthalten könnte, findet, hat den Fundort zu kennzeichnen und ri L117J 3. MeIden diesen der nächstgelegenen Truppe, der Blindgängermeldezentrale oder dem nächsten Polizeiposten zu melden. Die Blindgängermel dezentrale ist für Privatpersonen (Tel. 117) und für die Truppe (Tel. 033 223 57 27) rund um die Uhr erreichbar. Die strafrechtliche Ahndung nach Art. 225 oder anderen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches bleibt vorbehalten. 4. AlIfällige Schadenmeldungen Dritter inklusive Drittpersonenschäden sind umgehend dem Schadenzentrum VBS, Maulbeerstrasse 9,3003 Bern zu melden. Hotline 0800 11 33 44 oder schriftlich mit dem Formular «Schadenanzeige 33.001)> erhältlich unter www.schadenzentrumvbs.ch. 5. Für Schaden, die aus Nichtbefolgen der Weisungen der Absperrorgane und der Schiessanzeige entstehen können, wird jede Haftung abgelehnt. Anfragen betreffend Schiessen bis: ab: 28.0201 29.03.2017 Tf: 3 _f9 P Truppenauskunftsstelle Tf: QL421Q Regionale Auskunftsstelle Tf: 058/480 36 69 — OrtundDatum: 9000 St. Gallen, 13.02.2017 Das Kommando: Koord Stelle 4
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