Cholloch Ricken / April

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Schweizerische Eidgenossenschaft
Confödöration suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
SCHIESSANZEIGE
CHOLLOCH / RICKEN
Schweizer Armee
Zeit:
lag:
Gefährdeter Raum (Stellungsraum
Schiessplatz/
Stell u n g s raum
2016
1
Sa,
09.04.
0800-1600
Koord Stel 4
Mi,
Er,
Sa,
20.04.
22.04.
23.04.
08001800*
0800-1700
0800-1600
Pz Bat 14
Koord Stel 4
Jägerverein/UOVZ
Di,
Mi,
Do,
Er,
26.04.
27.04.
28.04.
29.04.
08002200*
08001900*
08002200*
08001800*
Pz Bat 14
—
Zielgebiet
gesperrte Strassen)
—
Raumumschreibung gemäss LK 1:50000, Blatt 226
-
Umleitung Wanderung
Während den publizierten Schiesszeiten ist der Wanderweg auf der Krete
von Rotstein bis Tweralpspitz gesperrt. Es muss die „Umleitung“ Gross
Rotstein Ober Tweralp (alter Wanderweg) benützt werden!
—
—
Eingesetzte Waffen:
Pist, Stgw, EUHG, PzF, Mg 7,5mm
Art und Mw Schiessen: Scheitelhöhe
--
+
*
12,7mm
PzF U Pat Schiessen
m/M
1. Während Schiessübungen ist das Betreten des gefährdeten Raumes gefährlich und deshalb verboten.
2. Auf Schiessplätzen wird an gut sichtbaren Stellen ein rot-weisser Windsack aufgezogen und/oder am Rande des gefährdeten Raumes werden
Schiesswachen mit rot-weisser Fahne postiert. Den Anordnungen der Schiesswachen ist Folge zu leisten. Die Waffenstellungen sind ebenfalls
mit rot-weissen Fahnen gekennzeichnet. Bei Nacht leuchten 3 rote Lampen in Dreiecksform.
3. Blindgänger
1. Nie berühren
[
Das Berühren oderAuflesenvon Blindgängern und
von Geschossteilen, die noch Sprengstoff enthal
ten können )z.B.Zünder, Geschossköpfe,Geschoss
böden usw.) ist wegen deren Gefährlichkeit
verboten. Blindgänger und Geschossteile können
noch nach Jahren explodieren.
[
2. Markieren
Wer einen Blindgänger
oder einen Geschos
steil, der noch Sprengstoff enthalten könnte,
findet, hat den Fundort
zu kennzeichnen und
3. Melden
[117J
diesen der nächstgelegenen Truppe, der
Blindgängermeldezentrale oder dem nächsten
Polizeiposten zu melden. Die Blindgängermel
dezentrale ist für Privatpersonen )Tel. 117) und
für die Truppe (Tel. 033 223 57 27) rund um die
Uhr erreichbar.
Die strafrechtliche Ahndung nach Art. 225 oder anderen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches bleibt vorbehalten.
4. AlIfällige Schadenmeldungen Dritter inklusive Drittpersonenschäden sind umgehend dem Schadenzentrum VBS, Maulbeerstrasse 9,3003 Bern zu melden.
Hotline 0800 11 3344 oder schriftlich mit dem Formular «Schadenanzeige 33.001) erhältlich unter www.schadenzentrumvbs.ch.
5. Für Schäden, die aus Nichtbefolgen der Weisungen der Absperrorgane und der Schiessanzeige entstehen können, wird jede Haftung abgelehnt.
Anfragen betreffend Schiessen
bis:
19.04.2016
ab:
20.04.2016
Tf:
058 /4803650
Truppenauskunftsstelle
Tf:
fl70 / AA 2 fl
Regionale Auskunftsstelle
Tf:
058/480 3669
Ort und Datum:
9000
Das Kommando:
KoorrlSIeIle4
—
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‚
16.02.2016
—