0 Schweizerische Eidgenossenschaft Confödöration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra SCHIESSANZEIGE CHOLLOCH / RICKEN Schweizer Armee Zeit: lag: Gefährdeter Raum (Stellungsraum Schiessplatz/ Stell u n g s raum 2016 1 Sa, 09.04. 0800-1600 Koord Stel 4 Mi, Er, Sa, 20.04. 22.04. 23.04. 08001800* 0800-1700 0800-1600 Pz Bat 14 Koord Stel 4 Jägerverein/UOVZ Di, Mi, Do, Er, 26.04. 27.04. 28.04. 29.04. 08002200* 08001900* 08002200* 08001800* Pz Bat 14 — Zielgebiet gesperrte Strassen) — Raumumschreibung gemäss LK 1:50000, Blatt 226 - Umleitung Wanderung Während den publizierten Schiesszeiten ist der Wanderweg auf der Krete von Rotstein bis Tweralpspitz gesperrt. Es muss die „Umleitung“ Gross Rotstein Ober Tweralp (alter Wanderweg) benützt werden! — — Eingesetzte Waffen: Pist, Stgw, EUHG, PzF, Mg 7,5mm Art und Mw Schiessen: Scheitelhöhe -- + * 12,7mm PzF U Pat Schiessen m/M 1. Während Schiessübungen ist das Betreten des gefährdeten Raumes gefährlich und deshalb verboten. 2. Auf Schiessplätzen wird an gut sichtbaren Stellen ein rot-weisser Windsack aufgezogen und/oder am Rande des gefährdeten Raumes werden Schiesswachen mit rot-weisser Fahne postiert. Den Anordnungen der Schiesswachen ist Folge zu leisten. Die Waffenstellungen sind ebenfalls mit rot-weissen Fahnen gekennzeichnet. Bei Nacht leuchten 3 rote Lampen in Dreiecksform. 3. Blindgänger 1. Nie berühren [ Das Berühren oderAuflesenvon Blindgängern und von Geschossteilen, die noch Sprengstoff enthal ten können )z.B.Zünder, Geschossköpfe,Geschoss böden usw.) ist wegen deren Gefährlichkeit verboten. Blindgänger und Geschossteile können noch nach Jahren explodieren. [ 2. Markieren Wer einen Blindgänger oder einen Geschos steil, der noch Sprengstoff enthalten könnte, findet, hat den Fundort zu kennzeichnen und 3. Melden [117J diesen der nächstgelegenen Truppe, der Blindgängermeldezentrale oder dem nächsten Polizeiposten zu melden. Die Blindgängermel dezentrale ist für Privatpersonen )Tel. 117) und für die Truppe (Tel. 033 223 57 27) rund um die Uhr erreichbar. Die strafrechtliche Ahndung nach Art. 225 oder anderen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches bleibt vorbehalten. 4. AlIfällige Schadenmeldungen Dritter inklusive Drittpersonenschäden sind umgehend dem Schadenzentrum VBS, Maulbeerstrasse 9,3003 Bern zu melden. Hotline 0800 11 3344 oder schriftlich mit dem Formular «Schadenanzeige 33.001) erhältlich unter www.schadenzentrumvbs.ch. 5. Für Schäden, die aus Nichtbefolgen der Weisungen der Absperrorgane und der Schiessanzeige entstehen können, wird jede Haftung abgelehnt. Anfragen betreffend Schiessen bis: 19.04.2016 ab: 20.04.2016 Tf: 058 /4803650 Truppenauskunftsstelle Tf: fl70 / AA 2 fl Regionale Auskunftsstelle Tf: 058/480 3669 Ort und Datum: 9000 Das Kommando: KoorrlSIeIle4 — .JL.u_J._II__ ‚ 16.02.2016 —
© Copyright 2025 ExpyDoc